Grundlegende Dachsanierung
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine grundlegende Dachsanierung? - Grundlegende Dachsanierung Definition
Zunächst gilt es die Frage zu klären „Was ist eine grundlegende Dachsanierung?“ und gleichzeitig eine grundlegende Dachsanierung Definition aufzustellen.
Sie fragen sich: „Was ist eine grundlegende Dachsanierung?“.
Grundlegende Dachsanierung Definition: Eine grundliegende Dachsanierung liegt bereits dann vor, wenn Sie Ihr Dach neu decken lassen. Das bedeutet, dass die Eindeckung eines Steildachs mit Dachziegeln oder auch die Abdichtung eines Flachdachs, beispielsweise mit Bitumen, vollständig erneuert wird. Eine grundlegende Dachsanierung ist somit auch gegeben, wenn nur die Dacheindeckung komplett erneuert wird. Eine Erneuerung des Dachstuhls ist nicht notwendig.
Sollten an Ihrem Dach lediglich kleinflächige Reparaturen vorgenommen werden müssen, müssen Sie sich noch keine Gedanken um eine grundlegende, aufwendige Dachsanierung machen. Bei Dächern mit einem Alter von rund 40 Jahren und aufwärts ist eine solche Sanierung oftmals jedoch nicht mehr abzuwenden.
Ab wann ist eine grundlegende Dachsanierung notwendig?
Nach der grundlegende Dachsanierung Definition muss das Dach bei einer solche Sanierung komplett neu gedeckt und damit erneuert werden. Doch ab wann ist eine solche Maßnahme notwendig?
Notwendig wird eine umfängliche Dachsanierung, wenn Ihr Dach eine oder gar mehrere seiner Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. Dazu zählen beispielsweise der Schutz vor Witterung, das Trockenhalten des darunterliegenden Gebäudes oder auch das Halten der Wärme innerhalb des Gebäudes. Bei älteren Dächern kann zudem auch gesundheitsschädlicher Asbest verbaut sein. Hier sollte eine Asbest Dachsanierung in Erwägung gezogen werden.
Somit sollten Sie bei folgenden Problemen eine grundlegende Dachsanierung in Erwägung zu ziehen:
-
-
- Altersbedingte Schäden am Dach
- Keine vorhandene Dämmung
- Witterungsbedingte Schäden, z.B. schwerwiegende Sturmschäden
- Maroder Dachstuhl
- Undichtigkeit
- Asbestbelastung
-
Grundlegende Dachsanierung BW: Das kommt auf Sie zu
Um der Klimakrise entgegenzutreten und die Energiewende in Deutschland entscheidend voranzubringen, hat Baden-Württemberg bereits 2022 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubaugebäuden eingeführt. Mit Beginn des Jahres 2023 wurde die Photovoltaik-Pflicht auf Gebäude erweitert, bei denen eine grundlegende Dachsanierung vorgenommen wird.
Dabei greift die Pflicht zur Photovoltaik bei einer grundlegenden Dachsanierung BW bereits, wenn die gesamte Dacheindeckung bzw. Abdichtung erneuert wird. Lattungen oder Schalungen müssen von der Sanierung nicht betroffen sein.
Welche Dachflächen sind betroffen?
Nicht alle Dachflächen können mit einer Photovoltaikanlage besetzt werden, das Gesetz für die grundlegende Dachsanierung BW schreibt für die Pflicht einer PV-Anlage vor, dass folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
-
-
- Das Dach muss mindestens eine zusammenhängende Fläche von 20 Quadratmetern aufweisen
- Die Dachfläche eines Flachdachs darf eine maximale Neigung von 20 Grad nicht überschreiten
- Die Fläche eines Steildachs muss eine Neigung zwischen 20 und 60 Grad haben
- Die Dachfläche eines Steildachs muss nach Westen, Osten oder alle dazwischenliegenden Himmelsrichtungen nach Süden ausgerichtet sein
-
Auch denkmalgeschützte Gebäude sind pauschal nicht von der Pflicht der Installation einer Photovoltaikanlage befreit. Es gilt Denkmalschutz und Klimaschutz gegenseitig abzuwägen. Bei hohen Kosten für den Netzanschluss und das System der PV-Anlage kann eine Härtefallregelung greifen.
Erfüllungsmöglichkeiten der Photovoltaikpflicht bei grundlegender Sanierung
Nicht jeder Immobilienbesitzer kann und will eine Photovoltaikanlage auf seiner Dachfläche installieren. Aufgrund dessen bietet das Land Baden-Württemberg neben der Installation der PV-Anlage auf der Dachfläche noch weitere Möglichkeiten zur Erfüllung der Pflicht an:
- PV-Dachanlage
Die Photovoltaikanlage muss mindestens 60% der für die Solarnutzung geeigneten Dachfläche belegen. Wird das Dach für eine Dachterrasse o.ä. genutzt, muss die restliche Fläche zu mindestens 75% mit Photovoltaik belegt werden.
- Solarthermie-Anlage
Mit der Installation einer Solarthermie-Anlage kann auch die PV-Pflicht erfüllt werden. Die Kollektorflächen entsprechen dabei der Modulfläche. Ist die Kollektorfläche zu klein, müssen weitere PV-Module installiert werden.
- Standortwechsel
Die Photovoltaikanlage muss nicht zwingend auf dem Dach angebracht werden. Auch eine Installation an der Fassade des Gebäudes oder auf dem dazugehörigen Grundstück nimmt der Gesetzgeber als Erfüllung der Pflicht an.
- Dachflächenverpachtung
Während der Gesetzgeber die Installation von Photovoltaik verlangt, ist es egal, wem die PV Anlage gehört. Dadurch wird eine Verpachtung der Dachfläche an Dritte, welche eine PV Anlage darauf bauen, möglich.
Lösung: Dachfläche vermieten und kostenlose Dachsanierung erhalten
Vor allem bei größeren Gebäuden kann eine grundlegende Dachsanierung schnell mehrere hunderttausend Euro kosten. Hinzu kommt die Installation einer der Gesetzespflicht entsprechenden Photovoltaikanlage. Immobilienbesitzer stellt dies oft vor eine große Herausforderung: Die Finanzierung.
Doch wir bieten Ihnen die perfekte Lösung: Die Solar Direktinvest GmbH pachtet deutschlandweit große Dachflächen ab 1.000 qm und baut auf eigene Kosten darauf Photovoltaikanlagen für Investoren. Sollte eine grundlegende Dachsanierung notwendig sein, übernehmen wir zudem die gesamten Kosten der Dachhautsanierung für Sie. Somit müssen Sie sich weder Gedanken um die Kosten Ihrer grundlegenden Dachsanierung noch um die Pflicht zur Photovoltaikanlage machen.
Hier die Vorteile im Überblick, wenn Sie Ihre Dachfläche vermieten:
- Kein Aufwand
Sie müssen sich bei einer Verpachtung um nichts kümmern. Wir übernehmen nicht nur die Dachsanierung und den Bau der PV Anlage, sondern sorgen uns auch um die Vermittlung an einen Investor, um die Verträge und auch die Wartung und das Monitoring der Solaranlage.
- Keine Kosten
Sie müssen mit keinen zusätzlichen Kosten rechnen, wenn Sie Ihre Dachhaut sanieren und eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Im Gegenteil: Sie erhalten nicht nur eine kostenlose Dachsanierung, sondern bei Pachtzeit-verlängerung auch eine Beteiligung an den Stromverkäufen.
- Lange Pachtdauer
Die Grundlaufzeit der Pachtdauer beträgt bei uns 20 Jahre. Bereits bei Vertragsschluss werden Verlängerungsoptionen festgehalten, welche in der Regel weitere 20 Jahre umfassen. So können Sie Ihre zuvor ungenutzte Dachfläche bis zu 40 Jahre lang gewinnbringend vermieten.
Die Dachflächenvermietung ist nicht nur möglich, wenn Sie eine grundlegende Dachsanierung BW vornehmen müssen. Auch in allen anderen Bundesländern können Sie Ihre Dach- oder auch Freifläche (ab 1 Hektar) an uns vermieten und damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose grundlegende Dachsanierung
Eine grundlegende Dachsanierung stellt Immobilienbesitzer oft vor große Herausforderungen bei der Finanzierung. Kommt eine Pflicht zum Bau einer PV Anlage hinzu, wird die Finanzierung noch schwieriger zu bewältigen. Arbeiten Sie mit der Solar Direktinvest zusammen und machen Sie sich keine Sorgen mehr um die Kosten Ihrer grundlegenden Dachsanierung!
Kontaktieren Sie uns direkt über das untenstehende Formular. Wir freuen uns darauf Sie bei Ihrer Dachsanierung zu unterstützen!