Photovoltaik Denkmalschutz
Inhaltsverzeichnis
Der Konflikt zwischen Klima- und Denkmalschutz – Photovoltaik Denkmalschutz
Mit Aufkommen der Klima- und Energiekrise wurde auch die Forderung eines Umstiegs der Energiegewinnung laut: Es muss vermehrt auf erneuerbare Energien gesetzt werden, Wind- und Sonnenkraft stehen im Fokus des Interesses. Doch damit geht auch der Konflikt Photovoltaik Denkmalschutz einher.
Denn der Ausbau der Photovoltaik geht für viele Hausbesitzer mit einem Problem einher: Als Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes ist es schwierig, eine PV Anlage Denkmalschutz auf das Dach ebendessen zu bauen. Doch sowohl Klima- als auch Denkmalschutz sind verfassungsrechtlich verankert, das eine steht dem anderen in nichts nach.
Nach dem Denkmalschutz gilt es Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung, wozu nicht nur Schlösser und Kirchen, sondern auch Altstadtkerne und viele Mehrfamilienhäuser zählen, zu erhalten. Dabei sind bauliche Veränderung, die die Substanz oder gar das Aussehen des Gebäudes verändern, nicht gern gesehen. Photovoltaikanlagen sind oft zu groß und auffällig, sie lassen sich nur schwer in das geforderte Erscheinungsbild integrieren.
Gleichzeitig soll der Ausbau der erneuerbaren Energien jedoch auch weiter vorangebracht werden und neue Flächen erschlossen werden. Mit Photovoltaik Denkmalschutz entsteht ein Konflikt, der viel Diskussionsstoff, aber auch interessante Alternativen mit sich bringt.
Photovoltaik Denkmalschutz: Gründe für Verbot einer PV-Anlage
Oftmals wird der Antrag zur Genehmigung der Installation einer PV Anlage auf einem Denkmalschutz-Gebäude nicht statt gegeben. Grundlegend muss hier zwischen optischen und akustischen Beeinträchtigungen eines Gebäudes durch eben eine solche Installation unterschieden werden.
Bei Photovoltaik Denkmalschutz liegt praktisch keine akustische Beeinträchtigung vor, durch die Module werden jedoch die Dachflächen belegt, die originale Dacheindeckung ist nicht mehr zu sehen. Dadurch kann eine optische Beeinträchtigung entstehen.
Gleichzeitig gibt es noch viele weitere Gründe, welche zu einem Verbot der Installation von Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden führen.
Photovoltaik Denkmalschutz:
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- Konservatorische Hindernisse: Die Dacheindeckung besteht aus organischen Dachdeckungen, wie beispielsweise Reet oder Holzschindeln. Ein Anbringen der Solaranlage ist hierauf nicht möglich.
- Größe: Die PV-Anlage muss so angebracht werden, dass sie das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt. Solche Flächen müssen gefunden werden.
- Technische Hindernisse: Mit einer Photovoltaikanlage geht automatisch eine erhöhte Brandgefahr einher. Dies kann das historische Gebäude stark gefährden, wenn es zu einem Brand kommen sollte.
- Statik: Es muss geklärt werden, ob der Dachstuhl das Gewicht der PV-Anlage überhaupt tragen kann. Auch die Konstruktion des Dachstuhls kann eine Herausforderung sein.
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Denkmalschutz Solaranlage: Meist Einzelfallentscheidungen
Meist kommt es beim „Photovoltaik Denkmalschutz“ auf Einzelfallentscheidungen an, ob das Bauvorhaben genehmigt wird oder nicht.
Bei diesen Entscheidungen gilt es abzuwägen, inwiefern die PV Anlage die historischen Gebäudestrukturen tangiert und ob alle Denkmalschutzauflagen eingehalten werden können – trotz der Photovoltaik Denkmalschutz Installation. Wichtig ist dabei vor allem auch, dass das historische Bild des Gebäudes nicht unter der PV-Anlage leidet.
Gleichzeitig soll der Denkmalschutz kein KO-Kriterium für eine Solaranlage bedeuten, so dass die Bundesregierung per Gesetz die Genehmigung von Photovoltaik auf denkmalgeschützten Dächern erleichtert. Bei den Behörden liegt dennoch ein gewisser Ermessensspielraum beim Thema Photovoltaik Denkmalschutz.
Gerichtsbeschluss PV Anlage auf Denkmalschutz in den Bundesländern
In der Vergangenheit war es oft üblich, dass ein Gerichtsbeschluss PV Anlage auf Denkmalschutz hermusste, um einen Beschluss zu Verbot oder Bau einer Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude zu erreichen. Mittlerweile haben viele Bundesländer jedoch gehandelt und eigene Leitlinien aufgestellt, welche das Thema Photovoltaik und Denkmalschutz vereinen.
Photovoltaik Denkmalschutz – Beschlüsse einiger Bundesländer:
- Baden-Württemberg
PV Anlagen dürfen auf denkmalgeschützten Gebäuden angebracht werden, wenn sie sich der eingedeckten Dachfläche unterordnen, sowie flächenhaft und farblich abgestimmt sind. Eine Genehmigung hierfür ist zwar noch erforderlich, doch soll diese deutlich regelmäßiger gegeben werden.
- Niedersachsen
Wenn der Bau der PV-Anlage reversibel ist und in die denkmalwerte Substanz des Gebäudes nur geringfügig eingegriffen wird, dann wird eine Installation von PV auf denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel genehmigt, denn das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien überwiegt.
- Nordrhein-Westfalen
Die Denkmalbehörde muss in ihre Entscheidung die Belange des Klimas und der erneuerbaren Energien einfließen lassen. Es gilt Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Ergebnis: Solaranlagen sind grundsätzlich erlaubt, wenn das Gebäude nicht gefährdet wird.
- Hamburg
Auch hier gibt es einen Leitfaden, der alles Wissenswerte zum Thema Photovoltaik Denkmalschutz zusammenfasst. Auch die baulichen Möglichkeiten, sowie Hinweise zur Antragstellung und der Realisierung der PV Anlage sind in diesem ausführlichen Leitfaden zu finden.
Photovoltaik Denkmalschutz: Dieser Weg muss gegangen werden
Wenn Sie für Ihr Gebäude mit Denkmalschutz Photovoltaik in Erwägung ziehen, können Sie sich grob an die folgend aufgeführten Schritte halten. Dieser Weg kann sicher über einen längeren Zeitraum ziehen und fordert eine enge Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde, sowie den Solarteuren.
Photovoltaik Denkmalschutz – Der Ablauf zur eigenen PV-Anlage
- Prüfen Sie die Gegebenheiten: Kann die Denkmalschutz Solaranlage auf einer Fläche installiert werden, die aus dem öffentlichen Raum nicht oder nur schwer einsehbar ist?
- Termin mit der Unteren Denkmalschutzbehörde: Ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf Ihrem denkmalgeschützten Gebäude grundsätzlich möglich?
- Vor-Ort-Besichtigung eines Denkmalpflegers: Welche PV-Anlage mit welcher Größe könnte installiert werden? Wo könnten die Ableitungen verlegt werden?
- Einreichen des Genehmigungsantrags: Haben Sie alle Belege mit abgegeben?
- Nachfragen und melden: Wie ist nach 6 Wochen der Bearbeitungsstand bei der Behörde?
Alternativen zu Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden
Auch wenn die Genehmigung von Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden vereinfacht wurde, ist es noch immer oft nicht möglich bei Denkmalschutz Solaranlage installieren zu lassen. Sie müssen deswegen den Traum einer eigenen Photovoltaikanlage jedoch nicht aufgeben – es gibt vielfältige alternative Möglichkeiten zur PV Anlage Denkmalschutz:
- Ausweichen auf Nebengebäude
In Deutschland stehen nur etwa 3-4% der Gebäude unter Denkmalschutz. Deswegen gibt es oft die Möglichkeit auf nebenstehende Gebäude auszuweichen und darauf eine Solaranlage zu bauen.
- PV-Großanlagen nutzen
Es braucht nicht das Dach eines denkmalgeschützten Wohnhauses, um die Energiewende voranzubringen. Mit PV-Anlagen auf großen Dachflächen kann deutlich mehr Strom produziert werden.
- In Photovoltaik investieren
Anstatt eine eigenen Photovoltaikanlage zu kaufen, können Sie auch in Solarenergie investieren ohne Hausdach. So müssen Sie sich keine Gedanken um den langwierigen Genehmigungsprozess machen.
Die beste Alternative: PV Investment auf einer gepachteten Dachfläche
Die beste Alternative jedoch, wenn Sie wegen des Denkmalschutz Photovoltaik nicht installieren können, ist das sogenannte Solar Direktinvest von der Solar Direktinvest GmbH.
Mit einem Photovoltaik Investment auf einer gepachteten Dachfläche tragen Sie einen wichtigen Teil zur Energiewende bei. Gleichzeitig tun Sie sich selbst etwas Gutes: Bei dem rentablen Investment springen hohe Renditen heraus. Und das Beste? Ihr denkmalgeschütztes Gebäude bleibt unangetastet, so dass das historische Aussehen gewahrt wird und noch viele spätere Generationen sich an der historischen Baukunst erfreuen können.
Folgend sehen Sie die Vorteile beim Kauf eines Solar Invest auf einer gepachteten Dachfläche im Überblick:
Hohe Rendite - Bei Direktvermarktung des PV-Stroms können Sie mit einer hohen Rendite von bis zu 10% pro Jahr rechnen.
Staatliche gesichert - Mit der im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschriebenen Einspeisevergütung erhalten Sie beim Verkauf Ihres Stroms immer einen Mindestbetrag – und das 20 Jahre lang.
Große Flächen - PV Investments werden auf Dachflächen mit einer Mindestgröße von 1.000qm installiert. So gehen wir sicher, dass die Energiewende in großen Schritten vorangeht.
Lange Lebensdauer - Photovoltaikanlagen können bis zu 40 Jahre alt werden. Um dies auszuschöpfen, bieten die meisten Pachtverträge eine Verlängerungsoption von bis zu 40 Jahren an.
Rundum-Sorglos-Paket - Mit unserem Rundum-Sorglos-Paket inklusive Monitoring, Wartung und der wichtigsten Versicherungen, stellen wir sicher, dass Sie lange hohe Gewinne erwirtschaften.
Bewährte Technik - Die Photovoltaik zählt als bewährte und langlebige Technik. Zumeist halten die PV-Module selbst Hagel und andere Unwetter unbeschadet durch – Sie müssen sich darüber also keine Gedanken machen.
Doch sind es nicht nur diese, sondern auch viele weitere Vorteile, welche ein PV Investment so beliebt machen. Informieren Sie sich gerne bei uns und lassen Sie sich ausführlich zu Ihrem eigenen Solar Direktinvestment beraten!
Photovoltaik Denkmalschutz: Kontaktieren Sie uns, um mehr zu den Möglichkeiten und Alternativen zu erfahren
PV Anlage Denkmalschutz: Sie haben mit dem Gedanken einer Denkmalschutz Solaranlage gespielt, doch möchten jetzt lieber die rentable Alternative eines Solar Invest wählen? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie! Als deutschlandweit marktführendes Unternehmen in Sachen Photovoltaik Direktinvestment können Sie sich sicher sein, dass Sie bei uns das passende Investment finden.
Stellen Sie uns gerne über das nachfolgende Formular eine erste Kontaktanfrage. Unser Vertrieb wird sich daraufhin alsbald bei Ihnen melden. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!