Photovoltaik Baugenehmigung

Sie möchten eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach oder einer freien Fläche bauen und möchten wissen, ob für dieses Bauvorhaben eine Photovoltaik Baugenehmigung notwendig ist? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig. Wir klären Sie nachfolgend umfänglich über das Thema Baugenehmigung beim Bau von Photovoltaikanlagen auf. Dabei legen wir den Fokus vor allem auch auf Freiflächenanlagen, da diese in der Regel genehmigungspflichtig sind. Zudem möchten wir Ihnen die Möglichkeit der Freiflächenverpachtung vorstellen – so müssen Sie sich nicht selbst um eine Baugenehmigung kümmern.

PV Anlage genehmigungsfrei oder Photovoltaik Baugenehmigung erforderlich?

Ob eine PV Anlage genehmigungsfrei ist oder eine Solaranlage Baugenehmigung notwendig ist, entscheidet sich zumeist an der Photovoltaikanlagen, welche gebaut werden soll. Zudem kommt es auch darauf an, wo die PV-Anlage gebaut wird. Denn die Photovoltaik Baugenehmigung ist Ländersachen. Zumeist gilt jedoch Folgendes:

  • Photovoltaik Dachanlagen

    Sie können in der Regel eine Solaranlage genehmigungsfrei errichten, wenn es sich dabei um eine kleinere PV-Aufdachanlage handelt, welche Sie als Privatperson errichten. Je nachdem wo Sie wohnen und ob Ihr Haus denkmalgeschützt ist, kann es jedoch auch anders sein.

  • Photovoltaik Freiflächenanlagen

    Eine Solaranlage Baugenehmigung benötigen Sie in der Regel für alle PV-Anlagen, welche eine bestimmte Größe – abweichend je nach Bundesland – überschreiten. Zudem benötigen Sie zumeist für eine aufgeständerte Solaranlage Baugenehmigung, darunter auch PV-Freiflächenanlagen.

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Weitere Vorgaben für eine Solaranlage Baugenehmigung

Neben den Vorgaben der Bundesländer, welche Sie weiter unten auf dieser Seite finden, gibt es noch einige weitere Punkte zu beachten, welche beeinflussen können, ob Sie eine Photovoltaik Baugenehmigung benötigen oder nicht. Einige dieser Vorgaben stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

Grundsätzlich gilt, dass Sie eine Bauanzeige stellen sollten, falls Sie sich nicht sicher sind, ob in Ihrem Fall eine PV Anlage Baugenehmigung notwendig ist oder Sie die Solaranlage genehmigungsfrei bauen können. Durch die Bauanzeige stehen die Behörden in der Pflicht, die Gegebenheiten zu prüfen und festzustellen, ob Sie eine PV Anlage Baugenehmigung benötigen.

  • Bebauungsplan

    Je nachdem in welchem Geltungsbereich sich das Grundstück oder das Gebäude befindet, können verschiedene Vorschriften von der Gemeinde den Bau verhindern. Bei Freiflächenanlagen muss in der Regel der Bebauungsplan abgeändert werden.

  • Nachbarn

    Befindet sich Ihr Dach oder Ihre Freifläche in unmittelbarer Nähe zu Ihren Nachbarn, könnten diese durch die Spiegelung der Solarmodule beeinträchtigt werden. Halten Sie mit Ihren Nachbarn am besten Rücksprache, um Streitigkeiten auszuschließen.

  • Denkmalschutz

    Bei denkmalgeschützten Immobilien oder Gebäuden und Flächen, welche sich in der Nähe von denkmalgeschützten Objekten befinden, ist nicht nur eine Baugenehmigung Photovoltaik notwendig, sondern zumeist auch eine enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.

  • Bauvoraussetzungen

    Achten Sie darauf, dass die Statik des Gebäudes bzw. der Boden der Freifläche die geplante Photovoltaikanlage aushalten. Vor allem aufgeständerte Photovoltaikanlagen haben ein hohes Gewicht pro Quadratmeter. Das Dach bzw. der Boden dürfen hier nicht nachgeben.

Photovoltaik Baugenehmigung

Aufgeständerte Solaranlage Baugenehmigung: Von der freien Fläche bis zur PV Freiflächenanlage

PV Anlage Baugenehmigung für Freiflächen: Wie bereits oben beschrieben, benötigen Sie vor allem bei Photovoltaikanlagen auf Freiflächen eine Baugenehmigung. Diese Genehmigung zu erhalten ist mitunter ein langwieriges und schwieriges Unterfangen, welches nicht nur Geld, sondern vor allem auch Nerven, Geduld und Zeit kostet.

Schritt 1: Kalkulieren Sie einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr, am besten jedoch 2 Jahre, ein, bis der Bebauungsplan und die Photovoltaik Baugenehmigung von allen erforderlichen Instanzen genehmigt wurde. Bei der Erstellung eines Bebauungsplanes sollten Sie mit ersten Kosten rechnen, welche Sie an die Gemeinde Ihres Grundstücks zahlen müssen.

Schritt 2: Für den Bebauungsplan benötigen Sie eine Bauleitplanung. Diese ist notwendig, da eine Photovoltaik Freiflächenanlage in der Regel in die öffentlichen Belange eingreift. Hierzu zählen Naturschutz, Landschaftspflege, Erholungswert und Erhaltung des Landschaftsbildes. Erst mit einem Bebauungsplan kann die Zahlung der EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden.

Schritt 3: Ist der Bebauungsplan genehmigt, benötigen Sie zuletzt eine Photovoltaik Baugenehmigung. Diese kann beim zuständigen Landratsamt beantragt werden. Für die Photovoltaik Baugenehmigung ist unter anderem auch die Zustimmung der Gemeinde zum Bau der Freiflächenanlage notwendig.

Neben der Baugenehmigung der Gemeinde benötigen Sie auch eine Photovoltaik Genehmigung Netzbetreiber, eine Netzverträglichkeitsprüfung, sowie einen Einspeisepunkt für den erzeugten Strom. Diese Photovoltaik Genehmigung Netzbetreiber kann ebenfalls mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen.

 

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Beantragung und Kosten einer Photovoltaik Baugenehmigung

Insgesamt gilt, dass die Baugenehmigung Photovoltaik bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden kann. Dabei sollten Sie Kosten von mindestens 1.000€ einplanen. Die Kosten für die Photovoltaik Baugenehmigung können jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Planen Sie, wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, etwas höhere Kosten ein.

Photovoltaik Baugenehmigung

Fazit: PV Freiflächenanlage mit der Solar Direktinvest

Eine Photovoltaik Baugenehmigung einzuholen, ist ein schwieriges, langwieriges und zumeist auch kostspieliges Unterfangen, welches zusätzlich zur Planung und den hohen Kosten des Baus auf Sie zukommt.

Damit Sie sich nicht mit der Baugenehmigung PV Anlage herumschlagen müssen, haben wir die perfekte Lösung für Sie: Anstatt eine eigene Solaranlage auf Ihre Fläche zu bauen, können Sie Ihre Freifläche ab einem Hektar Größe für den Bau einer PV-Freiflächenanlage verpachten.

Nach Vertragsabschluss tragen Sie weder Kosten noch Risiko für den Bau der PV-Anlage – das übernehmen wir. Gleichzeitig erhalten Sie von uns, der Solar Direktinvest GmbH, eine überdurchschnittlich hohe Pachtzahlung dafür, dass Sie Ihr Grundstück verpachten.

So entsteht eine Win-Win-Situation: Sie müssen Sich weder um die Photovoltaik Baugenehmigung noch um irgendetwas anderes, was mit der PV-Anlage zusammenhängt, kümmern. Gleichzeitig geben Sie unseren Investoren, die über keine eigene Freifläche verfügen, die Möglichkeit, in einen Solarpark zu investieren.

Zusätzlich profitieren Sie von den weiteren Vorteilen, die Ihnen eine Freiflächenverpachtung bringt:

  • Alles aus einer Hand

    Die Wartung der Photovoltaikanlage, sowie Monitoring und Versicherung des Grundstücks übernehmen wir - Sie müssen sich hierbei um nichts weiter kümmern

  • Jahrzehntelang Pachteinnahmen

    Die Grundlaufzeit der Pacht beträgt 20 Jahre, jedoch kann die Pacht auf bis zu 40 Jahre verlängert werden – und das bedeutet jahrzehntelange Pachteinnahmen

  • Umweltschutz

    Sie tragen mit der Bereitstellung Ihrer Freifläche einen wichtigen Teil zur Energiewende und zum Umweltschutz in Deutschland bei

  • Keine Rückstände

    Sie müssen sich keine Gedanken um Ihren Boden machen: Unsere PV-Anlagen werden lediglich minimalinvasiv in den Boden gerammt

Verpachten Sie Ihre Freifläche und wir kümmern uns um die Baugenehmigung PV Anlage

Sie verfügen über eine Freifläche von min. 1 Hektar Größe und möchten sich nicht selbst um den langwierigen und schwierigen Prozess einer Photovoltaik Baugenehmigung kümmern? Wenn Sie Ihre Freifläche an uns verpachten, dann kümmern wir uns um alle Genehmigungen, welche zum Bau der PV-Anlage notwendig sind. Melden Sie sich bei uns und wir besprechen gerne die weiteren Details mit Ihnen!

Gerne können Sie jederzeit das nachfolgende Kontaktformular nutzen. Unser Expertenteam wird sich anschließend bei Ihnen für ein erstes Gespräch melden. Wir freuen uns auf eine gemeinsame, erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Zur

Photovoltaik Baugenehmigung: Überblick der Bundesländer

Innerhalb der 16 Bundesländer Deutschlands gibt es verschiedene, wenn auch sehr ähnliche Vorschriften darüber, ob eine PV Anlage Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die jeweiligen Bundesländer mit den entsprechenden Gesetzen geben und erläutern, wo Photovoltaik genehmigungsfrei ist und unter welchen Umständen Sie eine Baugenehmigung PV Anlage benötigen.

Information: Unter Gebäudeunabhängigen PV-Anlagen versteht man in der Regel Photovoltaikanlagen, welche nicht auf einem Gebäude angebracht sind. Darunter fallen vor allem Photovoltaikfreiflächenanlagen und Solarparks.

Bayern PV-Anlagen auf Dachflächen, Flachdächern und an Gebäudewänden Gebäudeunabhängige PV Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge
Baden-Württemberg PV-Anlagen an und auf eigenen und fremden Dächern Gebäudeunabhängige PV Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge
Sachsen Photovoltaik Anlagen auf Dachflächen, Flachdächern und an Gebäudewänden Gebäudeunabhängige PV Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge
Thüringen Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, Flachdächern und an Gebäudewänden Gebäudeunabhängige PV Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge
Hessen Solaranlagen, Sonnenkollektoren und PV-Anlagen in der Dachfläche, in der Fassade oder auf Flachdächern; bis zu einer Fläche von 10m² Dach-, Flachdach- und Fassadenanlagen ab 10m², sowie Photovoltaik Freiflächenanlagen
Rheinland-Pfalz Solaranlagen auf oder an Gebäuden, wenn sie nicht auf oder an einem Kulturdenkmal angebracht sind bzw. nicht in der Nähe eines solchen Denkmals sind Photovoltaik Freiflächenanlagen aller Art
Saarland PV Anlagen in, an und auf Dach- oder Fassadenflächen Gebäudeunabhängige PV Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und über 12 Metern Gesamtlänge
Brandenburg Photovoltaikanlagen in, an und auf Dach- oder Fassadenflächen, ausgenommen Hochhäuser und damit verbundene Änderung der Nutzung oder äußeren Gestalt des Gebäudes PV Freiflächenanlagen und Photovoltaikanlagen auf Flachdächern mit einer Höhe über 60cm und einer Fläche über 10m²
Berlin Photovoltaikanlagen in, an und auf Gebäuden, inklusive Nutzungsänderung Gebäudeunabhängige PV Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge
Sachsen-Anhalt Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren auf Dachflächen, Flachdächern und an Gebäudewänden Gebäudeunabhängige PV Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge
Niedersachsen Photovoltaikanlagen auf Dachflächen und an Gebäudewänden Photovoltaik Freiflächenanlagen aller Art
Bremen Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren auf Dachflächen, Flachdächern und an Gebäudewänden Gebäudeunabhängige PV Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge
Nordrhein-Westfalen Photovoltaikanlagen auf Dachflächen und an Gebäudewänden, auch wenn die Nutzung des Gebäudes dadurch geändert ist Photovoltaik Freiflächenanlagen aller Art
Mecklenburg-Vorpommern Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren auf Dachflächen, Flachdächern und an Gebäudewänden Gebäudeunabhängige PV Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge
Schleswig-Holstein Gebäudeabhängige und gebäudeunabhängige PV-Anlagen mit einer Höhe bis zu 2,75 Metern und einer Gesamtlänge bis zu 9 Metern PV-Anlagen über 2,75 Metern Höhe und 9 Metern Gesamtlänge; Photovoltaikanlagen an Kulturdenkmalen oder im Umgebungsschutzbereich ebendieser Kulturdenkmäler
Hamburg Solaranlagen in und an Dachflächen und Gebäudewänden; Gebäudeunabhängige PV-Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und einer Gesamtlänge über 9 Metern Alle anderen, nicht als genehmigungsfreie PV-Anlagen aufgeführten Photovoltaikanlagen

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