Abfindung versteuern

Wer seinen Arbeitsplatz verliert und eine Abfindung vom Arbeitgeber erhält, zahlt im Regelfall sehr hohe Steuern. Wir zeigen Ihnen wie Sie Ihre Abfindung versteuern und die Steuerlast möglichst gering halten. Im Idealfall können Sie Ihre Abfindung sogar steuerfrei erhalten.

Volle Versteuerung bei Abfindungen?

Erhält ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsplatzverlust eine Abfindung, stellt sich oftmals noch vor der Zahlung der Abfindung die Frage, ob die gesamte Abfindung vollumfänglich versteuert werden muss.

Diese Frage kann pauschal mit einem klaren "Ja" beantwortet werden. Sie sind bei Zahlung einer Abfindung steuerpflichtig. Dabei müssen Sie die Steuer für die gesamte Abfindung entrichten, steuerliche Freibeträge wie zuletzt bis 2006 gibt es nicht mehr.

Wird Ihre Abfindung komplett in einem Jahr ausbezahlt, können Sie die sogenannte Fünftelregelung nutzen und beim Thema Abfindung und Steuer eine Ermäßigung erhalten. Zusätzlich gibt es weitere Möglichkeiten, die Höhe der Steuer zu senken.

Abfindung versteuern - So funktioniert's

Wenn Sie eine Abfindung aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten, müssen Sie auch die Abfindung versteuern. Denn sie ist voll einkommensteuerpflichtig.

Bei der Versteuerung der Abfindung wird diese auf das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung aus dem Jahr der Auszahlung der Abfindung addiert. Das führt in der Regel dazu, dass auf die Abfindung unter anderem eine sehr hohe Steuerlast fällt. Oft müssen über 50% der Abfindung als Steuer abgeführt werden. Außerdem fallen ggf. 5,5% Solidaritätszuschlag und 9% Kirchensteuer (8% in Bayern und Baden-Württemberg) an. Diese werden auch von der auf die Abfindung anfallende Einkommenssteuer berechnet.

Um diese Steuer zu vermeiden, gibt es Investitionen, die Ihr zu versteuerndes Einkommen derart senken, sodass Sie die komplette Steuer auf Ihre Abfindung und Ihr Einkommen von diesem Jahr behalten können.

Diese Chance ermöglicht eine Photovoltaik-Anlage auf einer gemieteten Dachfläche. Mit diesem Investment können Sie 100% Ihrer Steuer behalten und gleichzeitig eine hohe Rendite von ca. 10% p.a. erwirtschaften.

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Abfindung versteuern

Eintragung in der Anlage N der Steuererklärung

Wenn der Arbeitgeber nicht die Fünftelregelung angewandt hat, tragen Sie die Abfindungssumme in Zeile 18 der Anlage N der Steuererklärung (2021) ein. Die darauf entfallende Einkommenssteuer und der Solidaritätszuschlag tragen Sie in Zeile 19 ein und die Kirchensteuer in Zeile 20.

Wurde die Fünftelregelung angewandt, wird die ermäßigt besteuerte Abfindung in Zeile 17 eingetragen.

Abfindung versteuern - So berechnen Sie die Steuerlast:

  1. Ermitteln Sie das Einkommen im Jahr der Abfindungszahlung nach Abzug der Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.
  2. Addieren Sie den Betrag der Abfindung auf das Einkommen. Bei der Fünftelregelung wird nur ein Fünftel des Abfindungsbetrags addiert.
  3. Berechnen Sie den Betrag der Steuerlast mit dem nun geltenden Steuersatz.
  4. Auf die Einkommenssteuer mit Abfindung fallen ggf. 5,5% Solidaritätszuschlag und 9% bzw. 8% Kirchensteuer an.

Rechenbeispiel:

Eine ledige Mitarbeiterin (Steuerklasse 1) aus Hamburg hat im Jahr 2021 ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000€ gehabt und ist kirchensteuerpflichtig. Im gleichen Jahr hat Sie aufgrund einer Kündigung des Arbeitgebers eine Abfindung in Höhe von 30.000€ erhalten. Sie möchte nun wissen, wie hoch sich die Steuer berechnet, die auf die Abfindung anfallen wird.

Einkommen versteuern ohne Abfindung:

  1. Zu versteuerndes Einkommen: 40.000€
  2. Darauf entfallende Einkommenssteuer inkl. Kirchensteuer: 9.083€
  3. Solidaritätszuschlag: 0€ (erst ab Einkommenssteuerbetrag von 16.956€)


Abfindung versteuern ohne Fünftelregelung:

  1. Einkommen im Abfindungsjahr: 40.000€
  2. Zu versteuerndes Einkommen mit Abfindung: 40.000€ + 30.000€ = 70.000€
  3. Darauf entfallende Einkommenssteuer inkl. Kirchensteuer und Soli: 22.480€

⇒ Steuer der Abfindung = 22.480€ - 9.083€ = 13.397€

⇒ Gesamte Steuer der Abfindung ohne Fünftelregelung = 13.397€

Abfindung versteuern

Abfindung Steuern sparen

Abfindung Steuern sparen und Fünftelregelung nutzen

Eine Möglichkeit, die Steuer auf Ihre Abfindung zu verringern und weniger Steuern zu zahlen, besteht durch die Fünftelregelung. Im vorherigen Rechenbeispiel betrug die Gesamtsteuer auf die Abfindung ohne Fünftelregelung 13.397€.

Abfindung dank Fünftelregelung:

  1. Einkommen im Abfindungsjahr: 40.000€
  2. Zu versteuerndes Einkommen mit 1/5 der Abfindung: 40.000€ + 6.000€
  3. Darauf entfallende Einkommenssteuer inkl. Kirchensteuer: 11.423€

⇒ Steuer der Abfindung = 11.423€ - 9.083€ = 2.340€

⇒ Gesamte Steuer der Abfindung mit Fünftelregelung = 2.340€ x 5 = 11.700€

Einsparung durch die Fünftelregelung: 13.397€ - 11.700€ = 1.697€

Die ehemalige Mitarbeiterin erhält eine Abfindung in Höhe von 13.397 Euro und würde gemäß der Fünftelregelung eine Differenz von 1.697€ an Steuern für die Abfindung sparen, wenn Sie die Fünftelregelung anwendet. In diesem Beispiel liegt die hohe Steuereinsparung vor allem an dem Solidaritätszuschlag, der dank der Fünftelregelung nicht abgeführt werden muss. Deshalb kann die tatsächliche Einsparung durch die Fünftelregelung in jedem Fall anders ausfallen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie Ihre Abfindung versteuern müssen und inwiefern sich die Fünftelregelung auf Ihre Abfindung auswirkt.

Abfindung Steuern sparen durch Ausgaben oder Investitionen

Andere Möglichkeiten, die Steuer der Abfindung zu reduzieren, bestehen durch Investitionen oder Ausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können.
Denn wenn Sie Ihre Abfindung erhalten, steigt zunächst Ihr zu versteuerndes Einkommen. Bei Ausgaben oder Investitionen, die Sie steuerlich geltend machen können, wird Ihre Steuerlast wieder gesenkt.

Mögliche Ausgaben bzw. Investitionen wären Einzahlungen in Rürup-Verträge, Spenden, Immobilien oder Photovoltaik Direktinvestments.

Nur bei einem Investment in Photovoltaikanlagen können Sie im Idealfall die Abfindung steuerfrei nutzen und gleichzeitig eine attraktive Rendite aus der Investition erhalten!

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Abfindung versteuern

Abfindung versteuern oder investieren?

Je nach Höhe der Abfindung können Sie durch die Anwendung der Fünftelregelung schon einige Steuern sparen. Doch in den meisten Fällen ist der Steuersatz des zu versteuernden Einkommens auch mit einem Fünftel der Abfindung höher, sodass Ihr Einkommen teurer besteuert wird.

Mit Ausgaben oder Investitionen, welche Sie steuerlich geltend machen können, sinkt zwar Ihre Steuerlast und Sie sparen Steuern, doch bei Ausgaben erhalten Sie Ihr Geld in den meisten Fällen nicht wieder. Bei einer Investition in Immobilien beträgt die Abschreibungsdauer 40 bis 50 Jahre. Folglich können nur 2% bis 2,5% der Anschaffungskosten pro Jahr abgeschrieben werden. Somit muss man sehr viel Geld aufbringen, um eine relativ kleine Summe in einem Jahr steuerlich geltend zu machen.

⇒ Es ist sinnvoll, die Abfindung nicht einfach auszuzahlen und versteuern zu lassen, sondern mit einer lukrativen Investition die Steuerlast so weit zu senken, dass die Abfindung möglichst steuerfrei genutzt werden kann. Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags, mit dem Sie 50% der Investitionssumme noch vor der Anschaffung abschreiben können, sind Photovoltaik Direktinvestments die einzige Möglichkeit, steuerfrei Ihre Abfindung zu erhalten und gleichzeitig eine attraktive Rendite zu erwarten. 

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Abfindung steuerfrei mit einem Photovoltaik Direktinvestment

Um Ihre Abfindung ohne Steuern zu bekommen, müssen Sie im Jahr der Auszahlung Ihre Steuerlast drastisch reduzieren oder sogar einen "Verlust" erzielen. Daraufhin wird die Fünftelregelung angewandt, sodass ein Fünftel des Abschreibungsbetrags unter der Steuerfreibetragsgrenze liegt und die Steuern für ein Fünftel der Abfindungssumme wegfällt

Damit die Steuer für das Einkommen nicht durch Ausgaben oder unrentable Investitionen gesenkt wird, sollten Sie sich für ein lukratives Investment entscheiden, welches im Jahr der Auszahlung schon zu einem Großteil abgeschrieben werden kann. Die einzige sinnvolle Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht durch ein PV Direktinvestment. Denn Sie können nicht nur Ihre Abfindung steuerfrei erhalten, sondern erwirtschaften aus der Investition selbst eine hohe Rendite von über 6,5% pro Jahr.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Unterseite Abfindung steuerfrei.

Vorteile eines Photovoltaik Investments - Abfindung steuerfrei

  • 100% der Steuern sparen

    Auf Ihr zu versteuerndes Einkommen samt Abfindung werden im Normalfall bis zu 50% als Steuer abgeführt. Mit einem Photovoltaik Direktinvestment können Sie aber bis zu 100% der Steuern sparen und müssen damit nicht Ihre Abfindung versteuern.

  • 62% in einem Jahr steuerlich absetzen

    Ihre Photovoltaik-Anlage ist komplett steuerlich absetzbar. Durch den IAB und der Sonderabschreibung können Sie schon im Anschaffungsjahr ganze 62% der Anlage von der Steuer absetzen. 

  • Rendite von bis zu 10% p.a.

    Zusätzlich zur Steuereinsparung von mehreren tausend Euro erwirtschaften Sie aus der Investition selbst eine hohe Rendite von bis zu 10% p.a. 

  • 40 Jahre Gewinne

    Photovoltaik-Anlagen haben bei fachgerechter Montage eine Lebensdauer von bis zu 40 Jahren. Das heißt Sie profitieren 40 Jahre lang von den Stromeinnahmen Ihrer eigenen PV Anlage.

Abfindung versteuern

Sie müssen Ihre Abfindung versteuern und denken über ein PV Direktinvestment nach? Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie eine Abfindung erhalten und dabei Steuern sparen möchten, sollten Sie ein Photovoltaik Investment in Betracht ziehen. Nur damit ist es möglich, die Abfindung steuerfrei zu erhalten. Zudem können Sie eine hohe Rendite erwarten.

Schreiben Sie uns über das Kontaktformular, wenn Sie noch Fragen zum Erwerb Ihres eigenen PV Direktinvestments haben. Als marktführendes Unternehmen in Photovoltaik Investments sind Sie bei uns in besten Händen.

Verwandeln Sie Ihre Steuerzahlung in ein Vermögen!

Ihre Daten werden vertraulich behandelt: 

Abfindung versteuern: Mehr zum Thema

Folgend fassen wir nochmals alle wichtigen Aspekte zum Thema Abfindung zusammen, um Ihnen einen möglichst breiten Überblick über dieses schwierige Thema zu gewährleisten.

Was ist eine Abfindung?

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber seinem ehemaligen Mitarbeiter eine Abfindung zahlen. Sie soll den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und den zukünftigen Verdienstausfall entschädigen. Allerdings müssen Sie auch die Abfindung versteuern.

Die Abfindung ist einkommensteuerpflichtig und gehört zu den außerordentlichen Einkünften. Denn der Arbeitnehmer erhält oft mit der Auszahlung der Abfindung und der Vergütung zusammengeballte Einkünfte, die eine höhere Einkommensteuerschuld auslösen können, als bei verteilten Einnahmen über das Jahr.

Dagegen fallen Sozialversicherungsbeiträge auf die Abfindung nicht an. Nur bei freiwillig Krankenversicherten besteht eine Ausnahme, denn diese müssen auf die Abfindung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nachzahlen.

Die Steuerzahlung wird meistens sofort bei der Auszahlung fällig, sodass die Abfindung gar nicht erst vollständig ausgezahlt wird. 

Bei solchen außerordentlichen Einkünften ermöglicht der Gesetzgeber Steuerermäßigungen, wie beispielsweise die Fünftelregelung, mit welcher sich die Abfindung in der Steuerberechnung auf 5 Jahre verteilen lässt. Aufgrund des progressiven Einkommensteuersatzes kann damit die gesamte Steuerlast verringert werden.

Abfindung versteuern

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung hat der Gekündigte nicht. Die Höhe der Abfindung ist daher auch nicht geregelt und kann jeder Arbeitgeber selbst festlegen. Viele Firmen bieten ihren Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag an und zahlen eine Abfindung freiwillig. Das Arbeitsrecht hält keinen generellen gesetzlichen Anspruch fest.

Es gibt jedoch die Möglichkeit eines Vergleichs, wenn der ehemalige Arbeitnehmer gegen eine rechtswidrige Kündigung des Arbeitgebers klagt. Viele Arbeitgeber vergleichen sich vor einem Arbeitsgericht mit ihren ehemaligen Mitarbeitern und einigen sich auf die Höhe der Abfindung.

Als Faustregel für die Höhe der Abfindung gilt das halbe Bruttomonatsgehalt multipliziert mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit:

(Bruttomonatsgehalt : 2) x Jahre der Betriebzugehörigkeit

Rechenbeispiel:

Ein Mitarbeiter war 12 Jahre im Unternehmen beschäftigt und hat ein Bruttomonatsgehalt von 4.000€.

⇒ Abfindung = (4.000€ : 2) x 12 = 24.000€

Wann bekommt man eine Abfindung?

Eine Abfindung kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter bei seiner Entlassung auszahlen. Dies kann durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch einen Aufhebungsvertrag erfolgen. Die Abfindung muss in jedem Fall in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Oft wird die Abfindung auch erst mit einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht ausgezahlt, nachdem sich der Arbeitnehmer an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gewandt hat. In der Regel erhält eine Abfindung also jeder Arbeitnehmer, der sich mit seinem Unternehmen auf eine solche einigt, wenn das Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitgebers beendet wird. Nach einer Kündigung sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber somit über eine Abfindung sprechen. 

Auszahlung der Abfindung

In der Regel erfolgt die Auszahlung der Abfindung in einem Kalenderjahr als Einmalzahlung. Genauso wie das Einkommen muss der ehemalige Arbeitnehmer seine Abfindung versteuern. Es gibt die Möglichkeit, die Abfindung in Raten auszahlen zu lassen, sodass ein weiterer Teil im Folgejahr ausbezahlt wird. Da der Gekündigte oft im nächsten Jahr geringere Einkünfte zu versteuern hat, könnte das zu einer niedrigeren Bemessungsgrundlage für die Steuerlast führen.

Abfindungsrechner 2023 können Ihnen dabei helfen herauszufinden, mit welcher Besteuerung der Abfindung Sie konkret rechnen müssen und wie viel Euro zu versteuern sind, wenn Sie Einkünfte aus der Abfindung erhalten. Entscheidend für Sie ist der netto Betrag, welchen Sie nach Abzug der Steuern erhalten.

Vorsicht: Bei der Auszahlung der Abfindung in Raten kann die Fünftelregelung nicht mehr angewendet werden, außer es werden weniger als 10% der Abfindungssumme auf das Folgejahr verschoben.

Möglichkeiten, um die Steuerlast zu senken

In den meisten Fällen ist es sinnvoller, die Abfindung auf einmal auszahlen zu lassen und die Fünftelregelung anzuwenden, welche die Steuerlast auf die folgenden fünf Jahre verteilt. Noch sinnvoller ist es, das zu versteuernde Einkommen zu senken mithilfe einer Investition, die im Jahr der Abfindung zu einem Großteil steuerlich abgeschrieben werden kann.

Die optimale Lösung, um mit einer Abfindung Steuern zu sparen, ist somit ein Photovoltaik Investment.
Mit dem Erwerb einer Photovoltaikanlage auf einer gepachteten Dachfläche können Sie im Jahr der Abfindung 62% der Anschaffungskosten abschreiben und somit Ihr zu versteuerndes Einkommen derart reduzieren, sodass Sie im Idealfall Ihre Abfindung steuerfrei erhalten. Gleichzeitig erwirtschaften Sie sichere und hohe Gewinne durch die Investition selbst.

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Haftungsausschluss: Die Solar Direktinvest GmbH nimmt auf dieser Unterseite keine Steuerberatung vor. Wie Sie Ihre Abfindung Ihres individuellen Falls versteuern können, kann Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens genauer erläutern.