Abfindung Investitionsabzugsbetrag

Bei der Versteuerung Ihrer Abfindung können Sie durch einen IAB (Investitionsabzugsbetrag) hohe Abschreibungen nutzen und Ihr zu versteuerndes Einkommen enorm reduzieren. Dazu müssen Sie noch keine Investition tätigen, es reicht eine Investition eines beweglichen Wirtschaftsguts zu planen. Im Folgenden gehen wir näher auf das Thema Abfindung mit einem Investitionsabzugsbetrag ein.
Abfindung-Investitionsabzugsbetrag

Was ist ein Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG ist eine Vorabschreibung einer geplanten Investition, die zu 100% steuerlich genutzt wird. Der IAB wurde eingeführt, um die Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter für Unternehmer leichter zu gestalten. Durch die Vorabschreibung von bis zu 50% des voraussichtlichen Anschaffungspreises können Sie für eine geplante Investition Steuern sparen. Diese gesparten Steuern können dann als Eigenkapital eingesetzt werden, sollte die Investition finanziert werden oder Sie können das nötige restliche Kapital ausmachen, das für die Anschaffung benötigt wird.

Ein Beispiel für ein bewegliches Wirtschaftgut, welches häufig mit dem Investitionsabzugsbetrag abgeschrieben wird, sind Photovoltaikanlagen. Da Solaranlagen dachparallel verlaufen, sind diese kein Bestandteil des Gebäudes. Die Kombination aus Abfindung Investitionsabzugsbetrag und Photovoltaik Investments bieten hochinteressante Steuervorteile, die in solcher Form einmalig am Markt sind. Durch die hohe Steuereinsparung im Jahr des IAB sind Solar Investments eine beliebte Möglichkeit im Falle eine Abfindung Steuern zu sparen.

Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrages

Den Investitionsabzugsbetrag kann man unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • es sollen abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens abgeschrieben werden
  • max. 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten werden abgeschrieben
  • die Summe aller Investitionsabzugsbeträge in einem Kalenderjahr übersteigen nicht den Höchstbetrag von 200.000€

Ein Nachweis der Investitionsabsicht ist nicht mehr erforderlich. Sollte in den darauffolgenden 3 Jahren allerdings keine Investition getätigt werden, wird er Investitionsabzugsbetrag wieder aufgelöst.

Abfindung Investitionsabzugsbetrag:

Die beste Voraussetzung ist der Erhalt einer Abfindung. Auf solche zusammengeballten Einkünfte fallen normalerweise sehr hohe Steuern, sodass oft 50% der Abfindung als Steuer abgeführt wird. Stattdessen tätigen Sie im Jahr der Auszahlung der Abfindung eine Investition, die steuerlich geltend gemacht und zum Großteil in einem Jahr abgeschrieben werden kann.

Demnach ist die optimale Investition: Der Erwerb eines eigenen Solar Direktinvestments.

Nur mit einem Photovoltaik Investment können Sie Ihre Abfindung bis zu 100% steuerfrei erhalten und erwirtschaften gleichzeitig hohe Gewinne aus Ihrer lukrativen und nachhaltigen Investition.

Berechnung: Abfindung Investitionsabzugsbetrag für eine Photovoltaikanlage

Wenn Sie eine Abfindung erhalten haben ist die Kombination aus einem Photovoltaik Investment und dem Investitionsabzugsbetrag die beste Möglichkeit, um auf Ihre Abfindung Steuern zu sparen!

Rechenbeispiel:

Ehemaliger Mitarbeiter, ledig, kirchensteuerpflichtig, Abfindung: 40.000€

Jahreseinkommen 2021: 50.000€

Einkommenssteuer inkl. Kirchensteuer und Soli auf 90.000€: 32.636€

 

Photovoltaikanlage Anschaffungspreis: 100.000€

- Investitionsabzugsbetrag 50%: 50.000€

= neues zu versteuerndes Einkommen: 50.000€ - 50.000€ = 0€

+ 1/5 der Abfindung = 9.000€

Einkommenssteuer auf 9.000€ = 0€

Abfindung Investitionsabzugsbetrag: Steuereinsparung = 32.636€

Wenn der Investitionsabzugsbetrag mit 50% des Anschaffungspreises der Photovoltaikanlage bereits das Jahreseinkommen deckt, liegt das zu versteuernde Einkommen bei 0€. Durch die Anwendung der Fünftelregelung auf die Abfindung liegen die zu versteuernden Einkünfte in diesem Beispiel immer noch unter der Steuerfreibetragsgrenze, sodass auch die Abfindung steuerfrei ist.

Andere Ausgaben oder Investitionen, die steuerlich geltend gemacht werden können, senken das zu versteuernde Einkommen kaum so sehr wie der Investitionsabzugsbetrag. Zudem erhalten Sie durch den Erwerb Ihres Photovoltaik Investments eine hohe Rendite und Ihr Geld ist durch die staatlich garantierte Mindestvergütung sicher angelegt.

Vorteile - Abfindung Investitionsabzugsbetrag

  • Abfindung Steuer vermeiden

    Sie können ganze 50% der Anschaffungssumme schon 3 Jahre vor der geplanten Investition abschreiben und somit Ihr zu versteuerndes Einkommen senken, sodass Sie die größtmögliche Steuerersparnis auf Ihre Abfindung und Ihr Jahreseinkommen erhalten.

  • Hohe Rendite

    Mit Ihrem eigenen Solar Investment können Sie nicht nur viele Steuern sparen, sondern erwirtschaften aus der lukrativen Investition selbst eine sichere Rendite von ca. 6,5% pro Jahr.

  • Leichte Finanzierung

    Ihre Photovoltaikanlage finanzieren Sie mit den gesparten Steuern, die andernfalls ans Finanzamt abgeführt werden. Sollte weiteres Kapital benötigt werden, ist es sehr leicht Ihr Photovoltaik Investment anderweitig zu finanzieren. Mit der gesicherten Rendite und der hohen Steuerersparnis erwirtschaften Sie immer noch hohe Gewinne!

Kann mit einem Investitionsabzugsbetrag bei der Abfindung rückwirkend Steuern gespart werden?

Sie können mit einem Investitionsabzugsbetrag (IAB) bereits bis zu 3 Jahren vor der Anschaffung eine Abschreibung von 50% der geplanten Investitionssumme steuerlich geltend machen, ohne dass Sie die Investition tätigen. Mit Investitionsabzugsbeträgen, die vor dem 01.01.2020 wirksam werden sollen, können Sie max. 40% der Anschaffungskosten abschreiben.

Für Abfindungsempfänger bedeutet das Folgendes:

Wenn Sie Ihre Abfindung bereits versteuert haben, aber die Steuerfestsetzung noch änderbar ist, können Sie jetzt mit dem Investitionsabzugsbetrag eine Photovoltaikanlage auf einer gepachteten Dachfläche erwerben und in dem Jahr der Auszahlung der Abfindung rückwirkend Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Damit erhalten Sie eine Steuerrückerstattung, wodurch Sie bis zu 100% Ihrer Steuern auf die Abfindung zurück bekommen!

Womit kann ein Investitionsabzugsbetrag aufgelöst werden?

Wenn Sie die Steuervorteile des Investitionsabzugsbetrags genutzt haben, aber in den nächsten 3 Jahre keine Investition tätigen, kann der IAB wieder vom Finanzamt im Ursprungsjahr aufgelöst werden. Innerhalb dieser 3 Jahre können Sie den Investitionsabzugsbetrag freiwillig selber auflösen, wenn keine Investition mehr geplant ist.

Dabei wird eine Steuernachzahlung auf das Jahr, in dem der IAB beantragt wurde, fällig. Sollten nach Ende des Ursprungsjahres 15 Monate vergangen sein, können zudem Nachzahlungszinsen auf die Steuernachzahlung erhoben werden.

Bevor Sie Ihren Investitionsabzugsbetrag auflösen oder Ihre Abfindung versteuern, sollten Sie über den Erwerb eines Photovoltaik Investments nachdenken. Die Kombination aus Abfindung Investitonsabzugsbetrag und Photovoltaik Investment bietet hochinteressante Steuervorteile die so einmalig am Markt sind. Es ist sogar möglich durch die Investition in eine PV Anlage die Abfindung bis zu 100% steuerfrei zu erhalten.

Haftungsausschluss: Wir nehmen auf dieser Seite keine Steuerberatung vor. Um die für Sie persönlich in Frage kommenden steuerlichen Ersparnisse zu klären, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Dieser kann Ihnen alle Fragen zum Investitionsabzugsbetrag umfassend erläutern.

Abfindung Investitionsabzugsbetrag - Kontaktieren Sie uns um Steuern zu sparen!

Sie haben noch Fragen zum Thema Abfindung Investitionsabzugsbetrag oder möchten gleich Ihr Geld sinnvoll in ein Solar Investment anlegen? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular!

Als Bauträger für Photovoltaik Dachanlagen und Solarparks können wir Ihnen die passende Photovoltaik Anlage anbieten, mit der Sie Ihre Abfindung sogar vollständig steuerfrei erhalten können.

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