Photovoltaik Kleinunternehmer

Wenn man eine Photovoltaikanlage auf einem eigenen Dach oder auch auf einem gepachteten Dach besitzt, dann stellt sich oftmals die Frage, ob man mit seiner PV Anlage noch unter die Kleinunternehmerregelung fällt – oder eben nicht. Auf dieser Seite gehen wir genauer darauf ein, was die Kleinunternehmerregelung bei Photovoltaik ist und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf. Zudem erfahren Sie, wie es sich mit dem Kleinunternehmertum bei einer Solar Direktinvestition verhält.

Was ist die Kleinunternehmerregelung Photovoltaik?

Bei der PV Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG handelt es sich um eine steuerliche Erleichterung, die bei geringen Umsätzen in Kraft tritt. Dies bedeutet, dass Sie mit Photovoltaik Kleinunternehmer sind, wenn Sie eine bestimmte Einnahmesumme mit den Gewinnen aus Ihrer PV Anlage nicht überschreiten.

Dabei betrifft bei einer PV Anlage Kleinunternehmerregelung nur die Umsatzsteuer, die mit der PV Anlage anfallen würde.

Doch die Entscheidung, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt oder ob man sich für die Regelbesteuerung entschließt, ist eine durchaus weitreichende: 5 Jahre lang sind Sie an Ihre Entscheidung gebunden, so lange Sie nicht die Maximalumsätze überschreiten.

Photovoltaik Kleinunternehmer

PV Anlage Kleinunternehmerregelung: Ab wann?

Doch ab wann greift bei einer PV Anlage Kleinunternehmerregelung? Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn Ihr Vorjahresumsatz bei maximal 22.000€ brutto lag und Sie erwarten, dass der Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000€ nicht überschreitet.

Dabei zählen jedoch nicht nur die Einnahmen aus der PV Anlage, sondern auch alle anderen unternehmerischen Einnahmen, welche Sie generieren und mit welchen Sie steuerpflichtige Umsätze erzielen.

Erst, wenn all Ihre Umsätze zusammen, die Beträge von 22.000€ bzw. 50.000€ nicht überschreiten, dann können Sie von der Kleinunternehmerregelung Photovoltaik Gebrauch machen.

Vorteile als Photovoltaik Kleinunternehmer

Der wohl größte Vorteil der Kleinunternehmerregelung Photovoltaik ist es, dass Sie keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit und müssen deswegen keine Steuer auf ihre Umsätze zahlen.

Wenn Sie Ihren Strom selbst verbrauchen, müssen Sie ihn ebenfalls nicht besteuern. Wenn Sie den Strom jedoch in das öffentliche Netz einspeisen, von den aktuell hohen Strompreisen profitieren und Ihre Einnahmen über eine bestimmte Summe von 22.000€ jährlich steigern, dann können Sie kein Photovoltaik Kleinunternehmer mehr sein.

Vorteile bei Verzicht auf die PV Kleinunternehmerregelung

  • Vorsteuerabzug

    Verzichten Sie bei Ihrer PV Anlage auf die Kleinunternehmerregelung, sind Sie für den Vorsteuerabzug berechtigt. Das bedeutet, dass Sie alle Anschaffungskosten, Wartung, Reparatur oder auch Reinigung Ihrer Photovoltaik Anlage steuerlich geltend machen können.

  • Hohe Einspeisevergütungen

    Zudem können Sie vom Marktwert Solar profitieren, wenn Sie Ihren erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Dabei erwirtschaften Sie höhere Gewinne als durch das EEG zugesichert, sodass Sie selbst nach der Steuerzahlung mehr Geld verdienen.

  • Hohe Rendite

    Wenn Sie den produzierten Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen, können Sie per Direktvermarktung eine Rendite von aktuell über 10% erwarten. Daher lohnt es sich auch größere PV Anlagen zu erwerben und auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.

PV Anlage Kleinunternehmer: Fazit

Photovoltaik Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung, was wird empfohlen?

Wägt man die Vor- und Nachteile ab, so raten die meisten Experten noch immer dazu, sich für die Regelbesteuerung zu entscheiden. Denn wie Sie bereits gesehen haben, überwiegen die Vorteile bei der Regelbesteuerung gegenüber des Kleinunternehmertums.

Um von den vielen Vorteilen, welche die Regelbesteuerung mit sich bringt, zu profitieren, empfiehlt es sich also, diese Form der Besteuerung zu wählen. Denn das ist das Beste, wenn Sie alle Voraussetzungen als Photovoltaik Kleinunternehmer erfüllen: Sie haben die Wahl.

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Photovoltaik Kleinunternehmer mit Solar Direktinvestment?

Mit einem Solar Direktinvestment fallen Sie in der Regel nicht mehr unter die Photovoltaik Kleinunternehmerregelung – doch das ist durchaus so gewollt!

Mit unseren Anlagengrößen auf verpachteten Dachflächen produzieren Sie Strom, der automatisch in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Sie, als Besitzer und Betreiber der Anlage, fahren durch die aktuell hohen Strompreise sehr gute Gewinne und hohe Renditen ein, so dass Sie zumeist sowieso die Kleinunternehmergrenze überschreiten.

Dafür jedoch profitieren Sie nicht nur von den Strompreisen und der Rendite, sondern können zudem noch Steuern sparen und Ihre PV Anlage steuerlich absetzen.

Dadurch lohnt es sich kaum, darüber nachzudenken, sich als Photovoltaik Kleinunternehmer eintragen zu lassen, denn Sie profitieren von viel mehr Vorteilen, wenn Sie kein Photovoltaik Kleinunternehmer sind.

Haftungsausschluss: Die Solar Direktinvest GmbH nimmt auf dieser Unterseite keine Steuerberatung vor. Ob die Kleinunternehmerregelung von Photovoltaikanlagen für Ihren individuellen Fall Sinn macht oder nicht, kann Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens genauer erläutern. 

Kleinunternehmerregelung PV Anlage: Kontaktieren Sie uns!

Kleinunternehmerregelung PV Anlage: Wenn Sie nun Interesse daran gewonnen haben, als Anlagenbetreiber hohe Gewinne durch ein Solar Direktinvestment einzustreichen, dann melden Sie sich bei uns! Wir sind Ihr Partner, wenn es darum geht, nicht nur Photovoltaik Kleinunternehmer zu sein, sondern vom lukrativen Geschäft mit der Sonne zu profitieren.

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