Nach Ablauf des Pachtvertrages
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Was passiert nach Ablauf der Verträge zur Dachverpachtung oder Grundstücksverpachtung? Hierfür gibt es viele verschiedene Optionen, die Sie nutzen können. Sie können die PV Anlage nach der Laufzeit von bis zu 40 Jahren an den Eigentümer verkaufen. Alternativ können auch Sie den Pachtvertrag mit dem Eigentümer verlängern und ihn weiterhin an den Gewinnen beteiligen. Eine weitere Option wäre es, die PV Anlage als Abbauanlage zu veräußern. Sie kann an einem anderen Standort wieder aufgebaut werden und weiterhin Gewinne erwirtschaften. Grundsätzlich kaufen wir auch alle PV Anlagen nach der Pachtlaufzeit wieder von Ihnen für 1 € zurück, sodass wir uns im Anschluss um den Weiterverkauf kümmern.
Verlängerung des Pachtvertrages mit dem Eigentümer
Sollte der Pachtvertrag nach 40 Jahren Pachtlaufzeit nicht gekündigt werden, so verlängert sich der Vertrag automatisch. Der Eigentümer des Grundstückes profitiert somit weiterhin von der Pachtzahlung und muss sich um nichts weiter kümmern. Der Anlagenbesitzer profitiert weiterhin von den hohen Erträgen aus seinem Solar Invest.
Verkauf der PV-Anlage an den Eigentümer
Beim Vermieten einer Dachfläche schließen der Grundstückseigentümer und der Anlagenbetreiber einen Pachtvertrag über 20 Jahre mit einer individuell geregelten Verlängerungsoption. Im Anschluss kann der Grundstückseigentümer die Photovoltaikanlage selbst erwerben und so Eigentümer der Anlage werden.
Da der Besitzer der Anlage bei einem Verkauf am freien Markt als Abbauanlage voraussichtlich noch einen hohen Restwert erzielen wird, muss hier individuell verhandelt werden, zu welchem Preis der Grundstückseigentümer die Anlage erwerben kann.
Gehen wir von einem PV Investment in der Größenordnung 500.000€ aus und einem jährlichen Rohertrag von 6,5%, so würde diese Anlage jedes Jahr 32.500€ erwirtschaften. Nach 5 Jahren würde der Eigentümer somit bereits 162.500€ mit dieser Anlage erwirtschaften. Nach weiteren 10 Jahren wären es 325.000€.
Fazit:
Sinnvoll ist es daher zu vergleichen, wie viel der Eigentümer des Grundstücks bereit ist für die Anlage zu zahlen und wieviel sich bei einem Verkauf als Abbauanlage erzielen lässt.
Nach der Pacht als Abbauanlage veräußern
Hier wird es interessant, denn deutschlandweit kann eine abgebaute Photovoltaikanlage wieder aufgebaut werden und das nicht nur bundesweit, sondern weltweit.
Wie sich aus der weiter oben beschriebenen Kalkulation ableiten lässt, lassen sich aus Abbau Anlagen hohe Erträge erwirtschaften. Alles was dafür benötigt wird, ist ein freier Standort. Flächen gibt es weltweit ausreichend, eine PV Abbauanlage ist daher sehr begehrt am "Gebrauchtmarkt". Einige Unternehmen haben sich bereits darauf spezialisiert, PV Anlagen abzukaufen und kostenlos abzubauen um sie im Anschluss weiter zu veräußern.
Prüfen Sie daher unbedingt nach den 40 Jahren Pachtlaufzeit Ihre Optionen zum Verkauf Ihrer Bestandsanlage.
Optionaler Rückkauf der PV-Anlage für 1 Euro
Optional kaufen wir die Photovoltaikanlage nach Ablauf der Pacht für 1 Euro von Ihnen zurück. Wir kümmern uns im Anschluss um den Weiterverkauf Ihrer Anlage.
Erwerben Sie Ihre eigene Solaranlage
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