Abfindung bei Kündigung

Eine Kündigung ist für die meisten Arbeitnehmer sehr unangenehm: Die anstehende Suche nach einem neuen Arbeitsplatz und drohende finanzielle Sorgen lösen bei vielen Betroffenen Ängste aus. Umso angenehmer ist es, wenn man eine Abfindung im Blick hat, die dabei hilft, die nächsten Monate finanziell zu überbrücken. Ob auch Sie Anspruch auf eine Abfindung haben, wie hoch diese sein kann und welche weiteren Aspekte Sie beachten sollten, erfahren Sie nachfolgend. Zudem möchten wir Ihnen eine Möglichkeit vorstellen, wie Sie die hohen Steuern, die bei einer Abfindung fällig werden, sparen können.

Abfindung bei Kündigung – Wann hat man Anspruch auf eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?

Anspruch auf eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung hat in der Regel nicht jeder Arbeitnehmer. Wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie als Arbeitnehmer zutrifft, ist es jedoch wahrscheinlich, dass Sie eine Abfindung bei Kündigung erhalten:

      • Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Ihr Arbeitsverhältnis muss dem Kündigungsschutzgesetz (kurz: KSchG) unterliegen, damit Sie eine Abfindung bei einer Kündigung erhalten. Dazu muss der Betrieb bereits seit sechs Monaten bestehen und mehr als zehn in Vollzeit arbeitenden Mitarbeiter haben
      • Zahlung gegen Klageverzicht: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen im Kündigungsschreiben anbietet, eine Abfindung zu zahlen, wenn Sie als der gekündigte Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht
      • Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung: Eine Abfindung bei Kündigung erhalten Sie auch, wenn hinter der Kündigung ein betrieblicher Grund steht. Zu diesen Gründen zählen beispielsweise betriebliche Umstrukturierungen, wirtschaftliche Schieflagen oder ähnliches. Dies muss auch im Kündigungsschreiben vermerkt sein.
Abfindung bei Kündigung

Höhe der Versteuerung – Abfindung Steuer berechnen

Wenn ein Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit seiner Kündigung anzweifelt, kann er mit dem Sachverhalt vor Gericht ziehen. Entscheidet das Gericht, dass die Kündigung nicht rechtens ist, gilt das Arbeitsverhältnis als nie beendet und wird fortgesetzt.

Um monate- oder gar jahrelangen Verhandlungen vorzubeugen, sieht das Arbeitsrecht vor, dass die beiden Parteien zunächst versuchen, sich auf einen Vergleich zu einigen. So können in vielen Fällen langwierige Gerichtsverfahren, deren Ausgang meist sehr unklar ist, vermieden werden.

Eine Abfindung bei Kündigung wird bei einem Vergleich meist möglich, denn:

  • Arbeitgeberseite

    Arbeitgeber sind sich in der Regel bewusst, dass das Gesetz hohe Anforderungen an Kündigungen stellt, die mit Beweisen und Darlegungen vor Gericht unterstützt werden müssen. Verliert der Arbeitgeber den Prozess, muss er nicht nur den Arbeitnehmer weiterhin beschäftigen, sondern es drohen auch finanzielle Risiken. Ein Vergleich und das Zahlen einer Abfindung bei einer Kündigung sind deswegen die oftmals bessere Lösung für den Arbeitgeber.

  • Arbeitnehmer

    Arbeitnehmer stehen nicht immer auf der rechtlich günstigen Seite. Oft ist es für einen Arbeitnehmer besser, den Vorschlag eines Vergleichs und damit eine Abfindung bei Kündigung anzunehmen, anstatt auf einem Prozess zu beharren. Schließlich wollen die meisten Arbeitnehmer sowieso nicht in einen Betrieb zurück, der sie gekündigt hat und mit dem sie vor Gericht standen. Eine Geldzahlung anzunehmen, ist hierbei oft die bessere Lösung.

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Bei Kündigung Abfindung: Die mögliche Höhe

Bei Kündigung Abfindung erhalten? Gerne, doch mit welcher Höhe ist zu rechnen? Das fragen sich viele Personen, denen eine Abfindung in Aussicht steht. Wie hoch die Abfindung letztlich ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen beispielsweise:

  • Beschäftigungsdauer
  • Branche und Region
  • Höhe des Gehalts
  • Verhandlungsgeschick

Da eine Abfindung bei Kündigung in der Regel freiwillig gezahlt werden, ist die Höhe nicht festgelegt, so dass eine Abfindungssumme schnell die üblich gezahlten Regelabfindungen übersteigen kann. Eine solche Regelabfindung liegt bei einem halben bis einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Deutlich höhere Abfindungen sind möglich, wenn der Gekündigte dem Betriebs- oder Personalrat angehört, hier sind oftmals bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr möglich.

So bewegt sich eine durchschnittliche Abfindungszahlung in Deutschland bei rund 14.300€. Im Westen erhalten Arbeitnehmer in der Regel deutlich höhere Abfindungen als im Osten und auch Männer bekommen – zurückzuführen auf die meist höheren Löhne – eine oftmals höhere Abfindung bei Kündigung als Frauen.

Abfindung bei Kündigung

Abfindung bei Kündigung: Diese Aspekte sollten Sie beachten

Wenn Sie eine Abfindung bei einer Kündigung erhalten, dann gibt es einige Aspekte, die Sie dabei beachten sollten. Aspekte wie Steuern und Arbeitslosengeldzahlungen sind bei einer Abfindung bei Kündigung nämlich nicht zu verachten.

      • Keine Sozialabgaben: Abfindungen bei Kündigung stellen keine beitragspflichtigen Arbeitsentgelte dar. Deswegen werden hiervon keine Sozialabgaben, wie beispielsweise Renten- oder Krankenversicherung abgezogen.
      • Steuern: Als Arbeitnehmer sind Sie dennoch verpflichtet, auf Ihre Abfindung die Lohnsteuer an das Finanzamt zu entrichten. Je nachdem wie hoch Ihre Abfindung ist, kann dies dazu führen, dass Sie in einen deutlich höheren Steuersatz rutschen.
      • Fünftelregelung: Mit der Fünftelregelung können Sie eine zu hohe Steuerlast abwenden, indem die Abfindung steuerlich gesehen auf fünf Jahre verteilt wird. Dabei ist wichtig, dass Sie die Gesamtsumme der Abfindung in einer Überweisung erhalten.
      • Arbeitslosengeld: Wenn Sie bei Kündigung Abfindung erhalten, dann wirkt sich diese Abfindung in der Regel nicht auf das Arbeitslosengeld aus. Eine Ausnahme: Wenn Sie das Unternehmen vor dem eigentlichen Kündigungsdatum verlassen – dann kriegen Sie für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld.

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Abfindung bei Kündigung erhalten? So sparen Sie die Steuern!

Neben der Fünftelregelung gibt es eine weitere Möglichkeit, wie Sie Steuern sparen können, wenn Sie eine Abfindung bei Kündigung erhalten: Durch eine Investition. Am besten geeignet ist hierfür das Investment in eine gewerblich genutzte Photovoltaikanlage auf einer gepachteten Dachfläche, genannt Photovoltaik Direktinvestment.

Wir, die Solar Direktinvest, bieten solche Investments an. Durch den Investitionsabzugsbetrag und weitere Abschreibungsmöglichkeiten ist es möglich, bis zu 62% der Anschaffungskosten der PV Anlage steuerlich abzusetzen und damit selbst viele Steuern zu sparen. So ist es möglich, dass Sie in einem Steuerjahr Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 0€ senken.

Zusätzlich profitieren Sie im weiteren Verlauf des Investments von einer Rendite von bis zu 10% p.a. bei Direktvermarktung des Photovoltaikstroms und einem passiven Einkommen, dass Sie dank der langlebigen Technik bis zu 40 Jahre lang erhalten. Zusätzlich ist die Mindesthöhe der Einspeisevergütung in den ersten 20 Jahren des Betriebs der Photovoltaikanlage gesetzlich vorgegeben. Damit zählt das Solar Investment zu den sichersten und lukrativsten Anlageformen am derzeitigen Markt.

Haftungsausschluss: Die Solar Direktinvest GmbH nimmt auf dieser Unterseite keine Steuerberatung vor. Wie Sie Ihre Abfindung Ihres individuellen Falls versteuern können, kann Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens genauer erläutern. 

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Sie haben eine Abfindung bei Kündigung erhalten und möchten diese sinnvoll investieren? Dann sind Sie bei der Solar Direktinvest genau richtig! Gerne stellen wir Ihnen unsere verfügbaren Solar Investments vor, die Ihnen dabei helfen, Ihr Geld nachhaltig anzulegen und gleichzeitig einen Großteil der Steuern zu sparen, die Sie auf Ihre Abfindung hätten entrichten müssen.

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