Solarstrom einspeisen

Privatpersonen und Gewerbetreibende können Solarstrom einspeisen, wenn sie eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach oder Grundstück betreiben und ans Stromnetz angeschlossen sind. Dazu muss die PV Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Eine spezielle Messeinrichtung misst, welche Mengen Betreiber an Solarstrom einspeisen. Die Vergütung erfolgt entweder über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit festen Einspeisevergütungen oder über die Direktvermarktung am Strommarkt. Diese Maßnahmen ermöglichen es Privatpersonen und Unternehmen, durch die Einspeisung von Solarstrom Einnahmen zu erzielen. Gleichzeitig lassen sich aber auch die Stromkosten senken. Was es zu beachten gibt, wenn Sie Solarstrom einspeisen möchten, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Doppelter Nutzen: Solarstrom einspeisen und Stromkosten senken

Wenn Sie Solarstrom einspeisen, bietet sich eine Vielzahl von finanziellen Vorteilen, die die Stromkosten senken können.

  1. Eigenverbrauch:
    Der größte Vorteil ergibt sich aus der direkten Nutzung des vor Ort erzeugten Solarstroms. Jede Kilowattstunde Strom, die durch die eigene Solaranlage erzeugt und selbst verbraucht wird, reduziert die Menge an Strom, die vom Versorgungsnetz bezogen werden muss. Da der Strom aus dem Netz oft teurer ist als der selbst erzeugte Strom, führt dies zu einer sofortigen Senkung der Stromrechnung.
  2. Einspeisevergütung:
    Für den überschüssigen Solarstrom, der nicht selbst verbraucht wird und ins öffentliche Netz eingespeist wird, erhalten Betreiber eine Vergütung. Diese Vergütung, geregelt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hilft dabei, die anfänglichen Investitionskosten für die Solaranlage zu decken und beschleunigt die Amortisation der Anlage.
  3. Strompreisunabhängigkeit:
    Durch die Nutzung eigener Solarenergie verringert sich die Abhängigkeit von den Marktpreisen für Strom. Da die Strompreise langfristig tendenziell steigen, schützt der Eigenverbrauch von Solarstrom vor diesen Preisschwankungen und bietet eine stabile Kostenbasis.
  4. Langfristige Einsparungen:
    Nach der Amortisation der Solaranlage, die in der Regel innerhalb von fünf bis zehn Jahren erfolgt, fallen nur noch geringe laufende Kosten für Wartung und Betrieb an. Dies führt zu erheblichen langfristigen Einsparungen, da die erzeugte Solarenergie nahezu kostenfrei ist.

Durch diese kombinierten Effekte wird das Einspeisen von Solarstrom zu einer äußerst attraktiven Option für Privatpersonen und Gewerbebetriebe, die ihre Energiekosten nachhaltig senken möchten.

  • Das müssen Sie beachten:

    Wenn Sie einen Batteriespeicher installiert haben, müssen Sie diesen zusätzlich zur PV-Anlage separat anmelden. Auch Erweiterungen einer bestehenden Photovoltaikanlage sind ins Marktstammdatenregister einzutragen.

Das Solarpaket 1 und Direktvermarktung mit Solarstrom einspeisen

Für Anlagenbetreiber, die zur Direktvermarktung verpflichtet waren, weil ihre produzierte Menge die Grenze von 100 kWp überschreitet, bringt das Solarpaket 1 der Bundesregierung einige Änderungen.

Die Pflicht zur Direktvermarktung bei gewerblichen Dachanlagen wird flexibler gestaltet. Betreiber können ihren überschüssigen Solarstrom alternativ ohne Vergütung an die Netzbetreiber abgeben. Davon profitieren insbesondere größere Dachanlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil, für die sich die Direktvermarktung nicht lohnt. Diese sogenannte „unentgeltliche Abnahme“ steht Bestands- und Neuanlagen mit einer Leistung unter 200 Kilowatt offen. Anlagen, die bis Ende 2025 in Betrieb gehen, dürfen sogar eine installierte Leistung von bis zu 400 Kilowatt haben und diese Option nutzen.

Zudem werden die Anforderungen an die technische Ausstattung für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt Leistung gelockert, um die Direktvermarktung für Kleinanlagen attraktiver und kostengünstiger zu gestalten. Zwischen Direktvermarkter und Anlagenbetreiber kann weiterhin die Steuerbarkeit der direktvermarkteten Anlage vereinbart werden, so das Ministerium.

Ab sofort werden die Strommengen für Wechselrichter einfacher abgerechnet: Die sehr geringen Stromverbräuche, welche bei Volleinspeiseanlagen für den Wechselrichter anfallen, sollen zukünftig unbürokratisch abgerechnet werden können. Bisher waren dazu oft separate Stromlieferverträge erforderlich, die hohe, als unverhältnismäßig empfundene, Kosten zur Folge hatten. Nun wird die Möglichkeit geschaffen, die Strommengen unter bestimmten Voraussetzungen über einen bereits bestehenden Stromliefervertrag mit abzurechnen.

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Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen des 1. Segments und Dachanlagen

Im Bereich von großen Anlagen, die Solarstrom einspeisen, muss ab demnächst stärker zwischen gewerblichen Freiflächenanlagen, also Anlagen des ersten Segments, und Dach-PV-Anlagen unterschieden werden.

Der Bundestag hat beschlossen, die Einspeisevergütung für gewerbliche Dachanlagen zu erhöhen. Die Schwelle, ab der die Teilnahme an Ausschreibungen für sehr große Anlagen verpflichtend ist, wird mit einer Übergangsfrist von einem Jahr von 1.000 Kilowatt auf 750 Kilowatt gesenkt. Gleichzeitig werden die Ausschreibungsmengen erhöht.

An den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments dürfen nur Bieter teilnehmen, die eine Solaranlage gemäß § 3 Nr. 41 EEG („Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie“) als Freiflächenanlage oder als Solaranlage auf, an oder in einer baulichen Anlage errichten wollen, die weder ein Gebäude noch eine Lärmschutzwand ist (§ 3 Nr. 41a EEG). Die zu installierende Leistung muss dabei mehr als 1.000 Kilowatt-Peak betragen.

Vergütung für Solarstrom einspeisen – die aktuelle Entwicklung

Die Einspeisevergütung ist die finanzielle Vergütung, die Anlagenbetreiber erhalten, wenn Sie ihren selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Sie wurde im Jahr 2000 im Rahmen des EEG eingeführt, um Hausbesitzer zur Installation von Solaranlagen zu motivieren und die Energiewende zu unterstützen. Aktuell liegt die Einspeisevergütung bei 8,11 Cent pro kWh (Stand: Juli 2024).

  • Achtung!

    Seit dem 1. Februar 2024 gilt wieder die Degression. Das bedeutet, dass die Einspeisevergütung alle 6 Monate um einen Prozentpunkt sinkt. Damit wird mit jeder Degressionsstufe die Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) geringer. Neue PV Anlagen, die nach einer Degressionsstufe installiert werden, erhalten dann die niedrigere Einspeisevergütung. Darauf sollten Sie achten. Die nächste Senkung gilt ab dem 1. August 2024, dann beträgt die Einspeisevergütung 8,04 Cent pro kWh.

Wenn Sie also nach dem 1. August 2024 eine Anlage mit einer Leistung von bis zu 10 kWp ans Netz nehmen, dann erhalten Sie für die nächsten 20 Jahre 8,04 Cent pro kWh. Das gilt dann, wenn Sie eine Teilmenge Solarstrom einspeisen und den Rest selbst verbrauchen.

Was passiert nach Ablauf der Einspeisevergütung?

Ist die Einspeisevergütung ausgelaufen sieht das EEG vor, dass Betreiber von ausgeförderten Anlagen auch nach Ablauf des üblichen Vergütungszeitraums von grundsätzlich 20 Jahren eine Anschlussförderung in Anspruch nehmen können.

Voraussetzung dafür ist, dass:

  • die Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2021 stattfand
  • der ursprüngliche Zahlungsanspruch auf eine EEG-Vergütung beendet ist
  • die installierte Leistung bis zu 100 kW reicht

Wenn Sie sich nach Ablauf des 20-jährigen Förderzeitraums nicht aktiv für eine andere Vermarktungsform, wie beispielsweise die Direktvermarktung, entscheiden, dann fallen Sie als Anlagenbetreiber automatisch in die Anschlussregelung. In dieser Anschlussregelung erhalten sie weiterhin Zahlungen durch ihren Netzbetreiber, basierend auf der eingespeisten Kilowattstunde. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlage für Volleinspeisung oder mit Eigenverbrauch betrieben wird. Der Zahlungsanspruch endet am 31. Dezember 2032, unabhängig vom Zeitpunkt des individuellen Förderendes (§ 25 Abs. 2 EEG 2023).

Die Höhe der Anschlussvergütung für ein bestimmtes Jahr wird im Folgejahr basierend auf dem sogenannten „Jahresmarktwert Solar“ (JW Solar) des abgelaufenen Jahres festgelegt (§ 23b EEG 2023). Dieser Wert wird aus den stündlichen Preisen für Solarstrom am Spotmarkt ermittelt, die für ein Jahr aufsummiert und anhand der in diesem Jahr erzeugten Solarstrommenge gewichtet werden. Im Jahr 2021 führten die Börsenstrompreise zu einem Jahresmarktwert Solar von etwa 7,55 Cent pro kWh.

Solarstrom einspeisen mit Solar Direktinvest

Wer im großen Maße Solarstrom einspeisen möchte, muss spezielle Regelungen zur Direktvermarktung oder bei Ausschreibungen beachten. Hier ist die Unterstützung durch einen Spezialisten auf dem Gebiet empfehlenswert. Mit Solar Direktinvest haben Sie einen Partner mit jahrzehntelanger Erfahrung an Ihrer Seite. Auch wenn Sie ein lohnendes Solar-Projekt suchen, mit dem Sie im gewerblichen Umfeld Stromkosten senken und von der Strompreisentwicklung profitieren können, werden Sie bei Solar Direktinvest umfassend beraten.

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Sie haben große Dachflächen auf einem Stall oder einer Maschinenhalle, oder eine Freifläche von mehr als 1 Hektar? Dann sollten Sie über eine gewerbliche Stromeinspeisung nachdenken. Oder darüber, wie Sie in Ihrem Gewerbe mit Photovoltaik Stromkosten senken können.

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