PV Anlage Steuern

Wenn Sie eine PV Anlage erwerben möchten, dann kommt oftmals auch die Frage nach den zu zahlenden Steuern auf, wenn die Photovoltaikanlage im Betrieb ist. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Einblick in dieses Thema geben und auf die verschiedenen Steuerarten bei einer PV Anlage eingehen. Zusätzlich beschäftigen wir uns damit, ob Sie ein Gewerbe anmelden sollten und wie Sie die Steuererklärung mit einer Solaranlage am besten erstellen. Anschließend möchten wir Ihnen die Möglichkeit aufzeigen, wie Sie mit einer eigenen Solaranlage Ihre Steuern senken können, ehe wir einen kurzen Blick auf die Steuererleichterungen und die Kleinunternehmerregelung werfen.

PV Anlage Steuern: Die Umsatzsteuer ab 2023

Folgendes hat sich bei der Steuer PV Anlage getan: Aufgrund der Neuerungen 2023 ist auf einige Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr fällig. Das bedeutet, dass Sie beim Kauf einer Photovoltaikanlage in einigen Fällen einen Mehrwertsteuersatz von 0% zahlen und sich weniger Gedanken um die PV Anlage Steuern machen müssen.

Dabei muss die PV Anlage jedoch verschiedene Kriterien erfüllen. Sie darf eine Nennleistung von 30 kWp nicht überschreiten. Zusätzlich muss die Photovoltaikanlage auf einem Wohngebäude, öffentlichen Gebäude oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäude installiert sein. Dies ist bei Photovoltaik Direktinvestment allein wegen der Größe zumeist nicht der Fall, weshalb auf ein Solar Investment in der Regel weiterhin die Umsatzsteuer von 19% erhoben wird.

Sie möchten mehr zur Photovoltaik Umsatzsteuer erfahren? Wir haben auf der verlinkten Seite die wichtigsten Informationen über diese PV Anlage Steuern für Sie zusammengestellt. So können Sie sich ausführlich darüber informieren, wie sich die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen gestaltet.

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Einkommensteuer – Wann wird die Steuer bei Photovoltaik fällig?

Rückwirkend seit dem 1. Januar 2022 sind kleine Photovoltaikanlagen unter 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Insgesamt darf, wenn die Befreiung von der Einkommensteuer weiterhin gelten soll, eine Gesamtleistung von 100 kWp an Photovoltaikanlagen, die auf Sie oder eine Kapitalgesellschaft angemeldet sind, nicht überschritten werden.

Dabei muss jedoch jede der Photovoltaikanlagen, welche zu den 100 kWp zählt, eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Solaranlage hat maximal 30 kWp Nennleistung und ist auf oder an einem Einfamilienhaus, einem dazugehörigen Nebengebäude (beispielsweise auf einer Garage) oder einem Gebäude, das keinen Wohnzwecken dient, installiert.

  • Die Photovoltaikanlage ist auf bzw. an einem Mehrfamilienhaus oder einem „sonstigen Gebäude“ mit Gewerbeflächen installiert, wobei die Anlage eine Nennleistung von 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit nicht überschreiten darf.

Bei Solar Investments treffen in der Regel beide Voraussetzungen nicht zu, weshalb Sie meist damit rechnen können, Einkommensteuer zahlen zu müssen. Diese Photovoltaik Steuer fällt jedoch kaum ins Gewicht, betrachtet man die mannigfaltigen Vorteile, die ein Solar Investment mit sich bringt.

PV Anlage Steuern

PV Anlage Steuern: Anmeldung eines Gewerbes und Abgabe der Gewerbesteuer

Grundsätzlich gilt die Einspeisung von Strom in das öffentliche Stromnetz als gewerbliche Tätigkeit. Wenn Sie mit Ihrer Hausdachanlage keinen Strom in das öffentliche Netz einspeisen, dann zählt dies im Umkehrschluss, sowie im ordnungsrechtlichen Sinne, nicht als Gewerbe.

Genauere Informationen zur PV Anlage Gewerbesteuer haben wir Ihnen auf dieser Unterseite zusammengestellt. Gerne können Sie auch bei Ihrer zuständigen Gemeinde nachfragen, ob eine Anmeldung als Gewerbe in Ihrem Fall notwendig ist.

Betreiben Sie ein Solar Investment auf einer gepachteten Fläche, dann ist eine Gewerbeanmeldung in der Regel notwendig. Das Gewerbe muss bis spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden, zusätzlich werden Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Photovoltaik“ für Ihre Photovoltaikanlage ausfüllen müssen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie direkt mit Ihrer PV Anlage Steuern an das Gewerbeamt zahlen müssen. Mit der Anmeldung als Gewerbe fällt in manchen Fällen die Gewerbesteuer an, denn vor allem bei großflächigen Photovoltaikanlagen übersteigen die Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms die jährliche Grenze von 24.500€ Gewinn.

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Steuererklärung mit Photovoltaikanlage: Darauf kommt es an

Wenn Sie Besitzer einer Photovoltaikanlage sind, dann steht auch die Steuererklärung im Raum. Denn als Besitzer und Betreiber einer Photovoltaikanlage – egal ob es sich dabei um eine gewerbliche PV-Anlage handelt oder nicht – werden Sie zum Unternehmer und meist wird die Steuer PV Anlage fällig.

Es empfiehlt sich, sich nicht allein durch die Steuererklärung zu kämpfen, wenn man eine Photovoltaikanlage betreibt. Denn hier können Fehler passieren, die schnell zu einem steuerlichen Verlust führen können. Ziehen Sie idealerweise einen Steuerberater zu Rate, um die PV Anlage in der Steuererklärung richtig zu erfassen.

Dabei sollten Sie die Informationen zur Nennleistung in Kilowattpeak, die gesamten Anschaffungskosten, Ihre Gewinne aus den Stromverkäufen, aber auch möglicherweise vorliegende Einspeise- und Wartungsverträge bereithalten. Auch spielt es eine Rolle, ob die PV Anlage bereits bei der Bundesnetzagentur angemeldet ist und ob sie rein gewerblich oder auch für den Eigenverbrauch genutzt wird.

PV Anlage Steuern

Mit einer PV Anlage Steuern senken und sparen

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage kaufen, dann kommen jedoch nicht nur Steuern auf Sie zu, welche Sie zahlen müssen. Eine eigene PV Anlage bringt zusätzlich sehr viel Potenzial mit sich, mit dem man als Investor Steuern sparen kann. Denn auch wegen der Steuerersparnis sind die Photovoltaik Investments von Solar Direktinvest so lukrativ.

Sie können bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage Steuer Vorteile nutzen, welche Ihnen dabei helfen, bis zu 62% der Anschaffungskosten der PV Anlage im Anschaffungsjahr zu sparen. Dies ist aufgrund von drei Aspekten der Steuer bei Photovoltaik möglich:

  • Investitionsabzugsbetrag

    Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Sie im Anschaffungsjahr 50% der Anschaffungskosten von der Steuer abschreiben. Ein Pluspunkt: Der IAB ist bis zu drei Jahre vor der tatsächlichen Anschaffung in der Steuererklärung anwendbar.

  • Lineare Abschreibung

    Mit der linearen Abschreibung können Sie mit der PV Anlage Steuern sparen, indem Sie die Photovoltaikanlage über 20 Jahre steuerlich absetzen.

  • Sonderabschreibung

    Zusätzlich können die PV Anlage Steuern reduziert werden, indem Sie über 5 Jahre hinweg nochmals 20% der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen.

So haben Sie, wenn Sie mit einer PV Anlage Steuern sparen möchten, die Möglichkeit, Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Anschaffung auf bis zu 0€ zu senken. Praktisch nebenher profitieren Sie zusätzlich von den lukrativen Vorteilen einer eigenen Solaranlage: Renditen von bis zu 10% bei Direktvermarktung, passives Einkommen für bis zu 40 Jahre und ein Rundum-Sorglos-Paket, welches Monitoring, Wartung und Versicherungen umfasst, sind nur einige dieser Aspekte.

Kontaktieren Sie uns für Ihr Solar Investment und sparen Sie mit einer PV Anlage Steuern

Wenn auch Sie ein Solar Investment nutzen möchten, um mit einer PV Anlage Steuern zu senken, dann haben Sie in der Solar Direktinvest den passenden Partner gefunden. Wir helfen Ihnen dabei die passende Photovoltaikanlage für Ihre Vorstellungen zu finden.

Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie uns über das nachfolgende Formular eine Nachricht mit Ihrem Anliegen und Ihren Vorstellungen zukommen lassen. Unsere Investment-Experten werden sich anschließend bei Ihnen melden. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

Ihre Daten werden vertraulich behandelt: 

Mit der Kleinunternehmerregelung beim Betrieb der PV Anlage Steuern senken?

Im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung steht auch die sogenannte Kleinunternehmerregelung, welche PV Anlagen-Besitzer wählen können. Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen und können somit Ihre PV Anlage Steuern reduzieren.

Das große Problem: Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sind Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Das bedeutet, dass Sie die Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer Photovoltaikanlage stehen, nicht steuerlich absetzen können.

Zusätzlich kommt es auf die Gewinne an, welche Sie mit Ihrem Unternehmen machen. So darf Ihr Vorjahresumsatz keine 22.000€ brutto überschreiten. Ist dies doch der Fall, können Sie die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden.

Ausführliche Informationen zur Photovoltaik Steuer in Verbindung mit der Kleinunternehmerregelung haben wir Ihnen unter Photovoltaik Kleinunternehmer zusammengestellt.

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