Grundstück geerbt

Sie haben ein Grundstück geerbt oder haben die Aussicht darauf ein Grundstück zu erben? Sie fragen sich, was nun auf Sie zukommt und welche Möglichkeiten Sie mit dem geerbten Grundstück haben? Auf der nachfolgenden Seite möchten wir genauer auf das Thema des Grundstückerbes eingehen und Sie nicht nur zum Ablauf, den Kosten und Steuern informieren, sondern auch die Möglichkeit der Grundstücksverpachtung vorstellen.

Grundstück geerbt – Das ist der Ablauf

Grundstück geerbt Grundbuch: Wenn Sie ein Grundstück erben und das Erbe annehmen, muss dies auch im Grundbuch festgehalten werden. Gehen Sie am besten folgendermaßen vor:

  • Schritt 1

    Um einen Einblick in das Grundbuch zu erhalten, müssen Sie dem Grundbuchamt oftmals einen Erbschein vorlegen. Diesen Erbschein besitzen Sie erst, wenn Sie das Erbe bereits angenommen haben. Lassen Sie sich von einem Notar ein beglaubigtes Testament ausstellen, auch damit sollten Sie Einblick in das Grundbuch erhalten.

  • Schritt 2

    Wenn Sie ein Grundstück geerbt haben, sollte nach der Beglaubigung Ihr nächster Weg Sie zum Grundbuchamt führen. Dort erfahren Sie über das Grundstück geerbt Grundbuch, ob auf dem Grundstück noch eine Grundschuld lastet. Auch die Wegerechte sollten Sie prüfen, um das Grundstück ohne Probleme nutzen zu können.

  • Schritt 3

    Wenn Sie das Erbe annehmen, muss im Grundbuch festgehalten werden, dass Sie der neue Eigentümer sind. Nachdem Sie den Erbschein erhalten haben, können Sie gegen eine Gebühr die Umschreibung im Grundbuch vornehmen lassen.

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Grundstück geerbt Steuer und Kosten

Grundstück geerbt Steuer und Kosten – diese Steuern und Kosten sollten Sie bedenken: Wenn Sie ein Grundstück geerbt haben, kommen verschiedene Kosten auf Sie zu. Diese Kosten können sich je nach Einzelfall voneinander unterscheiden. Dennoch möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Kosten Sie eventuell zahlen müssen, wenn Sie das Grundstückserbe annehmen.

Grundstück geerbt Steuer und Kosten im Überblick:

        • Kosten Erbschein: Sollte kein notarielles Testament vorliegen, kommen Kosten für das Ausstellen eines Erbscheins auf Sie zu. Dies ist nötig, um die Eigentumsumschreibung des Grundstücks vornehmen zu lassen.
        • Kosten Erbschaftssteuer: Je enger Sie mit dem Erblasser verwandt sind und je geringer das vererbte Vermögen ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Informieren Sie sich hierzu über die Freigrenzen und anfallenden Beträge.
        • Kosten Verkehrswertgutachten: Wird der Grundstückswert zu hoch angesetzt, sollten Sie einen Gutachter beauftragen. Dieser Gutachter kostet Sie zwar etwas, doch können Sie, wenn das Grundstück tatsächlich weniger wert ist, eventuell Erbschaftssteuer sparen.
        • Kosten Grundbuchberichtigung: Sollten Sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Erbschaft eine Umschreibung im Grundbuch vornehmen lassen, kommen in der Regel Gebühren für die Änderung des Grundbucheintrags auf Sie zu.
        • Kosten Spekulationssteuer: Wenn Sie ein Grundstück geerbt haben, dann spielen Sie vielleicht mit dem Gedanken, das Grundstück verkaufen zu wollen. Beachten Sie hier die Spekulationsfrist – ist diese abgelaufen, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen. Die Grunderwerbssteuer entfällt beim Erbe, bei Verkauf trägt Sie meist der Käufer.
Grundstück geerbt

Möglichkeiten mit einem geerbten Grundstück

Wenn Sie ein Grundstück geerbt haben, kommt es natürlich ganz darauf an, um welche Art von Grundstück es sich handelt. Haben Sie ein landwirtschaftliches Grundstück geerbt oder gar ein Baugrundstück? Haben Sie vielleicht sogar ein verpachtetes Grundstück geerbt? Nachfolgende Möglichkeiten ergeben sich für Sie, wenn Sie ein Grundstück geerbt haben:

  • Grundstück verkaufen
  • Grundstück selbst nutzen
  • Grundstück verpachten
  • Erbpacht anbieten

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Geerbtes Grundstück verpachten an Solar Direktinvest

Wenn Sie sich bei den oben aufgeführten Optionen für die Möglichkeit der Grundstücksverpachtung entscheiden, dann ist die deutschlandweit tätige Solar Direktinvest GmbH Ihr Ansprechpartner Nummer 1.

Wir pachten Grundstücke, bauen darauf Solarparks und verkaufen diese Solarparks als Solar Investments an unsere Kunden. Auf diese Weise können Personen, die über keine eigene Möglichkeit verfügen, eine Photovoltaikanlage zu installieren, in grüne und nachhaltige Energie investieren und Teil der Energiewende werden.

Dabei legen wir großen Wert darauf, dass für unsere Investoren als auch für unsere Verpächter, die Ihr Grundstück verpachten, gleichermaßen eine Win-Win-Situation entsteht. Deswegen bieten wir Ihnen folgende Vorteile, wenn Sie ein Grundstück geerbt haben und dieses an uns verpachten:

Langjährige Pacht von bis zu 40 Jahren

Überdurchschnittlich hohe Pachtzahlungen

Möglichkeit der Einmalzahlung der ersten 20 Jahre Pacht

Wertsteigerung Ihres Grundstücks durch die Verpachtung

Förderung des persönlichen Beitrags zur Energiewende

Keine Kosten, keine eigene Organisation

Grundstück geerbt

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Grundstück geerbt haben und dieses verpachten möchten

Wenn Sie Interesse daran gewonnen haben Ihr Grundstück mit einer Mindestfläche von 1 Hektar für den Bau und Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage zu verpachten, dann stehen wir Ihnen über das nachfolgende Kontaktformular gerne zur Verfügung. Wir melden uns nach Eingang Ihrer Nachricht alsbald zurück.

Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Zur

Grundstück geerbt: Annehmen oder ausschlagen?

In Deutschland haben Erben eine kurze Frist von lediglich sechs Wochen, um das Erbe auszuschlagen. Doch wenn man ein Grundstück geerbt hat, wieso sollte man das Erbe ausschlagen? Schließlich sind die Grundstückspreise in den letzten Jahren stark angestiegen.

Wenn Sie eine Erbschaft annehmen, dann nehmen Sie alle Rechte und Pflichten des Erblassers an. Diese Rechte und Pflichten können positiv sein: Vermögen, Immobilien, Grundstücke. Doch können die Pflichten für den Erbnehmer auch schnell zu Belastung werden: Erbschaftssteuer, Kredite, Hypotheken.

Wenn die nachfolgenden Punkte auf Sie, das Grundstück oder den Erblasser zutreffen, dann sollten Sie einen Fachanwalt zu Rate ziehen, welcher Sie berät, ob Sie das Erbe ausschlagen sollten oder nicht:

  • Verschuldete Erben

    Sind Sie selbst verschuldet oder gar in Privatinsolvenz, ist es oftmals sinnvoller, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Auf diese Weise verhindern Sie, dass Teile oder das gesamte Erbe an die Gläubiger gehen, wenn Sie das Grundstück verkaufen.

  • Verschuldeter Erblasser

    Wenn der Erblasser einen Kredit abzahlt oder hoch verschuldet ist, dann sollten Sie ebenfalls in Erwägung ziehen, das Erbe auszuschlagen. Ansonsten müssen Sie auch die Schulden des Erblassers übernehmen.

  • Belastetes Grundstück

    Wenn das Grundstück mit Altlasten belastet ist oder eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung nicht möglich ist, dann sollten Sie ebenfalls in Erwägung ziehen, das Erbe nicht anzunehmen. Um sicher zu gehen, können Sie den Grundstückswert ermitteln.

Grundstück geerbt

Grundstück geerbt mit Erbpacht

Sollte der Erblasser Erbpachtnehmer eines Grundstücks gewesen sein, dann kann die Erbpacht, nachdem Sie das Grundstück und damit die Pacht geerbt haben, auf Sie übergehen. Es kann jedoch auch zu dem sogenannten Heimfall kommen, wenn der Pachtvertrag vorzeitig aufgelöst wird. Der Grundstückseigentümer hat dieses Recht, wenn der Erblasser das Grundstück verwahrlosen ließ oder der Erbe dies zulässt.

Insgesamt ist das Erbe einer Erbpacht ein schwieriges Thema und stellt immer einen Sonderfall dar. Deswegen sollten Sie in diesem Fall einen Anwalt einschalten und sich ausführlich beraten lassen, welche Rechte und Pflichten auf Sie zukommen.

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