Ein Pachtvertrag über 40 Jahre

Eine wichtige Voraussetzung für die optimale Ausschöpfung der Gewinne bei einem Photovoltaik Direktinvestment ist ein langfristig geschlossener Pachtvertrag. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften darf ein Pachtvertrag für die Dachflächenvermietung nicht länger als 20 Jahre geschlossen werden, auch wenn die Vergütung nach 20 Jahren noch sehr hoch sein kann.

Die Lösung ist daher:

Der Pachtvertrag wird über 20 Jahre geschlossen, plus einer Verlängerungsoption. Diese Verlängerungsoption sollte unbedingt einseitig und zu Gunsten des Anlagenbetreibers ausgelegt sein. Das heißt: sollte der Anlagenbetreiber die Option der Verlängerung nutzen, so muss der Grundstückseigentümer einwilligen. Die Höhe der Pacht für die Verlängerungsoptionen sollte ebenfalls im Vorfeld über einen Pachtvertrag geregelt sein.

Die optimale Laufzeit für einen Pachtvertrag liegt bei 40 Jahren. So können Sie als PV Anlagen Besitzer über einen sehr langen Zeitraum Erträge aus Ihrer Anlage erzielen oder ggf. bei einer Veräußerung der Anlage nach bspw. 20 oder 30 Jahren, sehr viel für Ihre Bestandsanlage verlangen. Die Vertragslaufzeit kann daher beispielsweise lauten: 20 Jahre und zusätzlich 2 x 10 Jahre Verlängerungsoption. 

Vergütung-nach-20-Jahren

Die Höhe der Vergütung nach 20 Jahren

Bei der Höhe der Vergütung nach 20 Jahren können wir mit Vergütungsmöglichkeiten rechnen, die uns bereits bekannt sind. Wir können aber auch davon ausgehen, dass in den kommenden 20 Jahren viele weitere Lösungen für die lukrative Vermarktung des Stromes auf uns zukommen werden. Denn in Photovoltaik investieren ist zukunftsträchtig.

Vor 20 Jahren, als die ersten PV Anlagen mit dem im Jahr 2000 beschlossenen Erneuerbaren-Energien-Gesetz erbaut wurden, konnte niemand wissen, dass es in 2016 einen Gesetzesbeschluss geben wird, in dem die Pflicht zur Direktvermarktung bei neu gebauten PV Anlagen ab einer Anlagengröße von 100kWp eingeführt wird.

Dieses Gesetz besagt, dass alle neu gebauten PV Anlagen ab 100kWp den Strom über einen Direktvermarkter an der Börse verkaufen lassen müssen. Hier erwirtschaftet der Direktvermarkter eine Vergütung pro kWh.

Liegt der Preis der Direktvermarktung unter der für die PV Anlage festgelegten EEG-Vergütung, erhält der Anlagenbetreiber durch den Energieversorger den Differenzbetrag. Durch diese Direktvermarktung PV Strom muss deutlich weniger Vergütung aus dem EEG Umlage Konto gezahlt werden. Zeitgleich können somit alle PV Anlagen Besitzer Ihre Anlage nach 20 Jahren EEG Vergütungslaufzeit einfach weiter per Direktvermarktung betreiben.

Übersteigt der Strompreis an der Börse die EEG-Vergütung, so kann mit der PV Anlage mehr Geld erwirtschaftet werden, als mit der gesetzlichen Vergütung. Diese dient während der Vergütungslaufzeit immer wieder als "Auffangbecken" und sichert die Erträge Ihrer PV Anlage nach unten hin ab.

Im Jahr 2000 wurde mit 20 Jahren Laufzeit geplant. Im Anschluss plante jeder PV Anlagen Betreiber den Rückbau der PV Anlage ein. Stand heute wissen wir, dass wir weit über die Laufzeit von 20 Jahren mit der Wirtschaftlichkeit der PV Anlagen rechnen können und somit der Betrieb einer PV Anlage über 40 Jahre ohne Weiteres möglich ist.

Fazit:

Wir halten also fest, dass es in den kommenden 20 Jahren viele neue Möglichkeiten geben wird, den Strom einer Photovoltaikanlage gewinnbringend zu verkaufen. Wir können davon ausgehen, dass wir in 20 Jahren weiterhin Strom brauchen werden, voraussichtlich mehr als je zuvor. Wir bekommen den Strom also verkauft, die Frage bleibt nur noch, wie hoch wird der Erlös sein?

Betrachtet man die lange Entwicklungsphase von 20 Jahren, so werden viele dieser Möglichkeiten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit noch viel gewinnbringender sein, als die bisher bekannten Methoden. Auf die bisher bekannten Methoden gehen wir im Folgenden weiter ein:

Bisherige Möglichkeiten des Stromverkaufes eines PV Investment

Im Folgenden gehen wir auf die bisher bekannten Möglichkeiten der Stromvermarktung einer Photovoltaik Anlage ein, die als PV Direktinvestment betrieben wird.

Die Direktvermarktung über den Direktvermarkter und die Strombörse

Bei der Direktvermarktung des Stromes nach den 20 Jahren EEG Vergütungszeit wird der Strom durch einen Direktvermarkter an der Leipziger Strombörse verkauft. Der Direktvermarkter erwirtschaftet im Jahr 2022 im Durchschnitt ca. 20 Cent pro kWh (Stand Ende 2022) für den verkauften Strom. Sollte Ihre PV Anlage größer als 100 kWp sein, so wird auch während der 20 jährigen Vergütungszeit der Strom durch den Direktvermarkter verkauft. Um auf diese Methode nach 20 Jahren umzusteigen, müssten Sie also an Ihren bestehenden Verträgen nichts ändern.

Wie hoch der Börsenpreis in 20 Jahren sein wird, können wir heute noch nicht sagen. Wir wissen nur, dass die Nachfrage nach Strom voraussichtlich steigen wird und dass in 20 Jahren durch die gesetzlich bereits beschlossene Abschaltung der Atomkraftwerke in Deutschland und durch den ebenfalls bereits gesetzlich beschlossenen Kohleausstieg im Jahr 2038 durch diese Quellen kein Strom mehr erzeugt wird. Daher wird von einem Anstieg der Strompreise an der Börse ausgegangen.

Stand Ende 2022 ⇒ Ca. 20 Cent pro kWh

In 20 Jahren ⇒ noch unbekannt

PPA (Power Purchase Agreement) Verträge mit dem Energieversorger

Bei einem PPA Vertrag mit dem Energieversorger (Power Purchase Agreement) wird ein langjähriger Energieliefervertrag mit dem Energieversorger geschlossen. Oftmals werden hierzu große Rahmenverträge über mehrere Photovoltaik Großprojekte geschlossen, bei denen der Energieversorger eine feste Vergütung für fünf, zehn oder 15 Jahre zahlt. Durch diese Verträge kann der Anlagenbetreiber planungssicher investieren und ist nicht von den schwankenden Strompreisen an der Börse abhängig. Der größte Vorteil ist jedoch, dass man durch einen solchen PPA Vertrag nicht von den Schwankungen des Börsenpreises abhängig ist.

Aktuell werden diese Verträge vor allem für förderfreie Solarparks geschlossen, die keine Förderung durch das EE-Gesetz erhalten. Doch auch für Anlagen die aus der Vergütungszeit von 20 Jahren fallen, können diese Verträge geschlossen werden.

Aufgrund der stetig steigenden Strompreise für den Endverbraucher, der steigenden Nachfrage nach Strom und der Abschaltung der Atomkraftwerke sowie der Kohlekraftwerke kann davon ausgegangen werden, dass PPA Verträge in den kommenden 20 Jahren stetig lukrativer werden.

Direkter Verkauf des Stromes an den Endverbraucher über Cloud Systeme

Bei einem Verkauf des Stromes in ein Photovoltaik Cloud System wird der Strom der Photovoltaik Anlage in eine durch ein Unternehmen betriebene Cloud verkauft. Dieser Strom kann direkt durch den Endverbraucher aus dieser Cloud wieder gekauft werden.

Diese Systeme sind derzeit im Aufbau und noch nicht ausgereift. Oft sind sie zudem mit monatlichen Kosten verbunden und ohne Speicher wird der Zweck seinen eigenen grünen Strom zu nutzen, wenn einmal nicht die Sonne scheint, nicht erfüllt.

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