Abfindung Photovoltaik

Sie müssen in diesem Jahr oder den vergangenen Jahren eine Abfindung versteuern und möchten bei dieser Abfindung Steuern sparen? Dann sollten Sie unbedingt über die Investition in eine Photovoltaik Anlage nachdenken, denn die Kombination aus Abfindung, Fünftel Regelung und Investitionsabzugsbetrag (IAB) bietet enorme Steuervorteile!
Abfindung-Photovoltaik

Abfindung investieren, aber in was?

Wer eine Abfindung erhält wird schnell erfahren, wie hoch man die Abfindung versteuern muss. Mit sogenannten zusammengeballten Einkünften kann oftmals 50% der Abfindung versteuert und damit gar nicht erst ausbezahlt werden.

Um auf Ihre Abfindung Steuern zu sparen, ist es sinnvoll die Fünftelregelung anzuwenden, wodurch die Abfindung in der Steuerberechnung auf 5 Jahre verteilt wird. Damit wird ein geringerer Einkommenssteuersatz erreicht und ein paar Euro können gespart werden.

Die bessere Möglichkeit, um auf Ihre Abfindung Steuern zu sparen, besteht darin Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Auszahlung der Abfindung durch Ausgaben und Investitionen zu senken. Dazu gehören Einzahlungen in die Altersvorsorge, Spenden, Immobilien, etc.

Bei allen Ausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können, geben Sie viel Geld aus, aber bekommen dies nicht zurück! Mit den meisten Investitionen müssen Sie erstmal sehr viel Geld ausgeben, um im Jahr der Abfindung Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich zu senken.

Abfindung Photovoltaik: Die einzige Lösung für dieses Problem ist ein Photovoltaik Direktinvestment.

Denn mit der Investition in eine Photovoltaik Anlage auf einer gepachteten Dachfläche kann durch einen Investitionsabzugsbetrag 50% der Anschaffungssumme bis zu 3 Jahre vor Tätigen der Investition abgeschrieben werden. Somit reduzieren Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen drastisch und können im Idealfall Ihre Abfindung steuerfrei erhalten!

Berechnung: Abfindung versteuern mit Photovoltaik

Abfindung versteuern: 100.000€ – Ehepaar verheiratet – Steuerfreibetrag nach Splittingtabelle 2021: 19503€ – inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – Beide Berechnungen mit Fünftel Regelung

Abfindung versteuern ohne Photovoltaik Anlage

gemeinsames zu versteuerndes Einkommen in 202175.000€
Steuerzahlung ohne Abfindung16.315€
Steuerzahlung mit 1/5 (20.000€) der Abfindung, zu versteuerndes Einkommen 95.000€24.067€
Steuerzahlung auf 1/5 der Abfindung (24.067€ – 16.315€)7.752€
Steuerzahlung auf die Abfindung mit Fünftel Regelung (5 x 7.752€)38.760€

=> Steuerzahlung in 2021 ohne PV Anlage: 55.075€

Abfindung versteuern mit Photovoltaik Anlage

Photovoltaik Anlage Summe150.000€
Verringerung des zu versteuernden Einkommens durch IAB (50%)75.000€
Neues zu versteuerndes Einkommen in 2017 ohne Abfindung0€
Steuerzahlung auf ein Fünftel der Abfindung (20.000€)78€
Gesamte Steuerzahlung mit Fünftel Regelung (5 x 78€)390€

=> Steuerzahlung 2021 mit PV Anlage = 390€

 

Steuerersparnis durch PV Anlage: 55.075€ - 390€ = 54.685€

Photovoltaik Investition noch attraktiver gestalten durch Fremdfinanzierung

Beispiel Abfindung Photovoltaik mit Finanzierung

Erwartete Rendite: 6,5% p.a. = 9.750€ pro Jahr

Photovoltaik Anlage Kaufpreis150.000€
Anzahlung 15%22.500€
Laufzeit des Darlehens15 Jahre
Jährlicher Gewinnüberschuss während der 15 Jahre Tilgung 250€
Einnahmen nach Abzahlung der Anlage von Jahr 15 – 30150.000€

Fazit - Abfindung Photovoltaik

Die Kombination aus Abfindung Photovoltaik Investment und Investitionsabzugsbetrag ist lukrativ und nachhaltig!

Die Steuerersparnis ist enorm, wenn man die Abfindung mit einem PV Direktinvestment verbindet. In diesem Beispiel liegt die Steuerersparnis bei 54.685€. Für die Finanzierung werden lediglich ein Eigenkapital von 22.500€ benötigt, so bleibt ein Überschuss von 32.185€.

Durch die Finanzierung und die gesetzlich garantierten Einnahmen, zahlt sich die Anlage mit einem Gewinnüberschuss innerhalb von 15 Jahren von selbst ab. Insgesamt erwirtschaftet die Anlage voraussichtlich Erträge in Höhe von 292.500€.

Wenn Sie eines Tages Ihre Photovoltaikanlage verkaufen möchten, dann können Sie dies ohne rückwirkend Ihre Steuervorteile durch den Investitionsabzugsbetrag wieder aufzulösen. Vorausgesetzt, Sie behalten die Photovoltaikanlage mindestens ein Jahr in Ihrem Betrieb.

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Vorteile Abfindung Photovoltaik

  • Abfindung steuerfrei erhalten!

    Die Kombination aus Abfindung Photovoltaik Anlage und Investitionsabzugsbetrag bieten Steuervorteile, die einmalig am Markt sind. Mit dem IAB ist es möglich 50% des Anschaffungspreises der Solaranlage im Jahr der Abfindung abzuschreiben, sodass Sie idealerweise Ihre Abfindung steuerfrei erhalten!

  • Hohe Rendite

    Im Vergleich zu anderen Ausgaben und Investitionen, die Sie steuerlich geltend machen können, bieten mit einer Abfindung Photovoltaik Investments die größten Steuervorteile und gleichzeitig eine hohe Rendite von ca. 6,5% pro Jahr. So verwandeln Sie Ihre Steuerzahlung in ein Vermögen!

  • Sicherheit und Umweltschutz

    Dank der staatlich garantierten Vergütung und der millionenfach bewährten Technik sind Photovoltaik Investments eine der sichersten und lukrativsten Investitionen überhaupt! Mit der Investition in Solaranlagen ist Ihr Geld nicht nur sicher angelegt, sondern Sie leisten einen Beitrag zum Umweltschutz durch die Produktion von sauberem Strom.

Photovoltaik Anlagen rechnen sich auch ohne Steuervorteile

Photovoltaik Anlagen rechnen sich nicht nur im Zusammenhang mit einer Abfindung oder einer Steuerzahlung. Allgemein zählen Solaranlagen aufgrund der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung, der gut kalkulierbaren Sonneneinstrahlung und der wartungsarmen Technik zu einer der sichersten, sowie kalkulierbarsten Geldanlagen und das mit attraktiven Erträgen von über 6%.

Verbindet man nun die Optimierung der Steuerzahlung auf die Abfindung und die Anschaffung einer Photovoltaik Anlage, so erhält man eines der lukrativsten Investments überhaupt.

Haftungsausschluss: Die Solar Direktinvest GmbH nimmt auf dieser Unterseite keine Steuerberatung vor. Ob die hier genannten steuerlichen Ersparnisse auf Ihren individuellen Fall angewandt werden können, kann Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens genauer erläutern. 

Mit der Abfindung Photovoltaik Anlagen kaufen und Steuern sparen - Wir bauen Ihre PV Anlage

Sie haben eine Abfindung erhalten?

Dann können Sie durch Ihr eigenes PV Investment i.d.R. sehr viele Steuern sparen. Wir bauen als Projektentwickler und Bauherr solche Photovoltaik Investments.

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Anschließend können Sie Ihr Anliegen mit unserem Vertriebsteam besprechen.

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