Photovoltaik Eigenverbrauch Steuer

Interessiert man sich für eine Photovoltaikanlage, um diese zum Eigenverbrauch zu nutzen, stößt man bereits nach kürzester Zeit auf das Thema Steuern. Dieses komplizierte Thema ist oftmals undurchsichtig und wenig verständlich. Wir erläutern Ihnen auf folgender Unterseite die Steuern, welche bei einer PV Anlage, die zum Eigenverbrauch genutzt wird, anfallen können.

Muss man bei Photovoltaik Eigenverbrauch Steuer zahlen?

Grundsätzlich gilt bei dem Thema Photovoltaik Eigenverbrauch Steuer: Haben Sie Ihre Photovoltaikanlage allein zum Eigenverbrauch, können Sie sie nutzen, um eigenen Strom zu produzieren und damit viel Geld zu sparen. Welche Steuern genau anfallen ist dabei sehr individuell.

Produziert Ihre PV Anlage jedoch mehr Strom als Sie selbst verbrauchen können und entscheiden Sie sich deswegen zur Überschusseinspeisung gelten Sie als Unternehmer. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet verschiedene Steuern zu zahlen, wie die Einkommen- oder Umsatzsteuer.

⇒ Sobald Sie also eigens produzierten Strom in das öffentliche Netz einspeisen, müssen Sie unter bestimmten Umständen auch beim Photovoltaik Eigenverbrauch Steuer zahlen.

Photovoltaik Eigenverbrauch Steuer

Zu versteuernder Eigenverbrauch einer PV Anlage

Produzieren Sie mit Ihrer PV Anlage Strom und verbrauchen diesen im eigenen Gebäude selbst, wird dieser Strom vom Finanzamt als Entnahme von Betriebsvermögen bzw. Betriebsmitteln bewertet. Dies muss bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden.

Um diesen Wert zu ermitteln haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Pauschale Ermittlung

    Das Finanzamt gibt die Möglichkeit, dass Sie für den Eigenverbrauch einen pauschalen Betrag von 20 Cent pro kWh als Betriebseinnahme werten.

  • Wiederbeschaffungswert

    Hier wird die Höhe des Preises gewählt, den man an den Energieversorger zahlen würde. Dieser Preis kann günstiger sein, muss es jedoch nicht.

Die Rechnung ist für beide Arten der Versteuerung gleich, lediglich die Höhe des Preises pro kWh unterscheidet sich, hier rechnen wir mit den 20 Cent der pauschalen Ermittlung:

Zu versteuernder Eigenverbrauch = Eigenverbrauch in kWh x 0,20 €/kWh

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Photovoltaik Eigenverbrauch Steuer – Einkommensteuer

Produzieren und verkaufen Sie Solarstrom, indem Sie überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeisen, zählt dies – ähnlich wie Ihr Gehalt oder Mieteinnahmen – als Einnahmen. Dieses Einkommen muss in der Einkommensteuererklärung aufgeführt und damit auch versteuert werden.

Kleine PV Anlagen unter 10 kWp sind seit 2021 kategorisch von der Einkommenssteuer befreit. Diese Anlagengrößen sind oft jedoch weniger rentabel als Großanlagen, da die Anschaffungskosten im Vergleich zu den Erträgen höher sind. Deswegen lohnt es sich in der Regel nicht, nur wegen der Steuerersparnis eine kleinere PV Anlage zu wählen.

Neben der Größe der Solar-Anlage kommt es bei der Einkommensteuerpflicht auch auf die Höhe der insgesamten Einspeiseeinkünfte an. So fällt bis zu einem jährlichen Einkommen von 10.347€ (Stand 2022) keine Einkommensteuer an, welche Sie an das Finanzamt zahlen müssen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt der doppelte Betrag aufgrund des Ehegattensplittings.

Nutzen Sie Ihre PV Anlage also hauptsächlich zum Eigenverbrauch und speisen nur geringfügig Strom in das öffentliche Stromnetz ein, kann es durchaus sein, dass Sie sich noch unterhalb der Einkommensteuergrenze befinden und keine Einkommensteuer zahlen müssen.

Photovoltaik Eigenverbrauch Steuer

Gewerbesteuer als PV Anlage Eigenverbrauch Steuer?

Ob Sie Gewerbsteuer abführen müssen, hängt von dem Gewinn ab, welchen Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage erzielen. Hierzu müssen Sie zunächst einen Überblick über alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erhalten. Zu diesen zählen:

Betriebseinnahmen:

  • Vergütung bei Überschusseinspeisung
  • Betrag des Eigenverbrauchs inklusive Umsatzsteuer

Betriebsausgaben:

  • 1/20 des Kaufpreises → AfA (Nutzungsdauer 20 Jahre)
  • Wartungs- und Reparaturkosten
  • Versicherungsbeiträge
  • Mögliche anfallende Zinsen einer Finanzierung

Haben Sie einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben erhalten? Dann ermitteln Sie in einem zweiten Schritt mit nachstehender Formel Ihren jährlichen Gewinn.

Gewinn = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben

PV Anlage Eigenverbrauch Steuer: Streichen Sie im Jahr Gewinne über 24.500€ ein, dann sind Sie dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden und Gewerbesteuer zu zahlen.

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PV Anlage Eigenverbrauch Steuer – Umsatzsteuer

Ob Sie auf Ihren Eigenverbrauch-Strom Umsatzsteuer zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Sie speisen mehr als 10% Ihres überschüssigen Stroms in das öffentliche Netz ein

  • Ihr jährlicher selbstständig erwirtschafteter Umsatz – egal ob aus der PV Anlage oder anderer Tätigkeit – übersteigt 22.000€ pro Jahr

  • Sie nutzen nicht die Kleinunternehmerregelung

  • Ihre PV Anlage ist größer als 30 kWp

Trifft einer dieser Faktoren zu, müssen Sie die Umsatzsteuer in Höhe von 19% auch auf den Strom entrichten, den Sie selbst nutzen. Steigern Sie Ihren Eigenverbrauch auf mehr als 90% fällt keine Umsatzsteuer an. Dadurch empfiehlt es sich, genau zu planen, welche Leistung die zukünftige Photovoltaik-Anlage haben soll und wie hoch der Eigenverbrauch sein wird.

Regelbesteuerung bei PV Anlage Eigenverbrauch Steuer: Unabhängig von den vorhergehenden Faktoren wird die Umsatzsteuer auch fällig, wenn Sie regelmäßig mehr als die Hälfte des durch Ihre PV Anlage erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Ist dies der Fall, sind Sie dazu verpflichtet Umsatzsteuer monatlich bzw. quartalweise an das Finanzamt zu entrichten.

Sie haben bereits von der Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung gehört? Wir haben uns auf der Unterseite Photovoltaik Kleinunternehmer mit diesem Thema beschäftigt.

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Photovoltaik MwSt Rückerstattung Eigenverbrauch

Vergessen Sie nicht die Photovoltaik MwSt Rückerstattung Eigenverbrauch! Wenn Sie sich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden, können Sie verschiedene steuerliche Vorteile nutzen, welche es Ihnen ermöglichen Ihre Steuerlast zu senken. Auch die Mehrwertsteuer, die Sie für die Anlage und auch für Bau und Planung bezahlt haben, können Sie sich rückerstatten lassen. So können Sie von der Photovoltaik MwSt Rückerstattung Eigenverbrauch profitieren und Steuern sparen.

Photovoltaik Eigenverbrauch Steuer

Fazit: Das sollten Sie bei der Photovoltaik Eigenverbrauch Steuer beachten

Entscheiden Sie sich für eine Photovoltaikanlage, welche Sie zum Eigenverbrauch nutzen möchten, kann es durchaus sein, dass Sie bei Ihrer PV Anlage Eigenverbrauch Steuer zahlen müssen. Die auf Photovoltaik-Strom zu zahlenden Steuern sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine pauschale Antwort, welche Photovoltaik Eigenverbrauch Steuer Sie persönlich zahlen müssen, kann im Vornherein nur schwer gegeben werden.

Entscheiden Sie sich für eine PV Anlage von Solar Direktinvest, dann lassen wir Sie bei diesem komplizierten Thema nicht allein: Wir klären Sie gerne darüber auf, welche Steuern in ihrem individuellen Fall anfallen könnten und begleiten Sie während des Prozesses der Anmeldung Ihrer Anlage.

Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie nicht nur von einer qualitativ hochwertigen PV Anlage mit möglichst hohen Erträgen für Ihren Eigenverbrauch profitieren, sondern auch den besten Service erhalten – und das alles aus einer Hand.

Wählen Sie eine Solaranlage von Solar Direktinvest und machen Sie sich über das Thema der Photovoltaik Eigenverbrauch Steuer keine Sorgen mehr.

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