Marktprämie

Informieren Sie sich gerade über Photovoltaikanlagen und sind dabei über den Begriff der „Marktprämie“ gestolpert? Sie fragen sich, was genau es mit dem Marktprämienmodell auf sich hat? Dann sind Sie hier genau richtig! Als marktführender Anbieter für Solar Direktinvestments geben wir Ihnen auf nachfolgender Unterseite einen Einblick in das Marktprämienmodell der Photovoltaik und erläutern Ihnen alles, was Sie zum Thema Marktprämie wissen müssen.

Marktprämie – Definition

Die Marktprämie bezeichnet eine Zahlung, die durch die Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanziert wird, und an Betreiber von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien ausgezahlt wird. Die Betreiber erhalten die Marktprämie nur dann, wenn sie keine festgelegte EEG-Vergütung erhalten, sondern per Direktvermarktung ihren Strom veräußern.

Dabei dient die Prämie dazu, die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert des Stroms und der Förderhöhe, welche für die Anlage feststeht, auszugleichen.

Was ist das Marktprämienmodell?

Mit der Aktualisierung des EEG 2017 wurde das Marktprämienmodell eingeführt. Mit dem Marktprämienmodell geht gleichzeitig eine Verpflichtung für eine Anlagenbetreiber einher, den Öko-Strom am Strommarkt zu veräußern. Um die Wirtschaftlichkeit der Direktvermarktung zu garantieren, greift das Marktprämienmodell: Zusätzlich zu den Einnahmen erhalten die Anlagenbetreiber, falls der Verkaufspreis des Stroms unter dem EEG-Tarif für die Anlage liegt, die Marktprämie.

Das Marktprämienmodell dient dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien am Strommarkt zu fördern. Somit soll der Weg von festgeschriebenen Einspeisevergütungen hin zu einer freien Vermarktung des Öko-Stroms gegangen werden.

Marktprämie

Ab wann muss man direktvermarkten und erhält die Marktprämie?

Marktprämie Direktvermarktung: Im EEG wurde nicht nur das Marktprämienmodell an sich festgelegt, sondern auch ab wann der Strom direkt vermarktet werden muss und somit die Marktprämie greift. Dabei gelten für Wind- und Wasserkraft, sowie Photovoltaik unterschiedliche Werte.

Das Marktprämienmodell Photovoltaik sieht dabei folgende Regelung vor:

  • PV Anlagen bis 100 kW

    Keine Verpflichtung zur Direktvermarktung

  • PV Anlagen zwischen 100 und 400 kW

    Verpflichtung zur Direktvermarktung mit Marktprämie

  • PV Anlagen zwischen 400 und 1000 kW

    Freie Entscheidung ob Marktprämienmodell Photovoltaik oder gesetzliche Ausschreibung

  • PV Anlagen ab 1000 kW

    Verpflichtung zur Teilnahme an einer gesetzlichen Ausschreibung

Marktprämienmodell Photovoltaik: Wie funktioniert es?

Die Marktprämie Photovoltaik wird PV Anlagenbetreibern gezahlt, wenn die im EEG festgelegte, staatliche Vergütung einer PV Anlage höher ist als jener Wert, welcher in einem bestimmten Monat am Strommarkt im Mittel erzielt wurde.

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht das EEG Marktprämienmodell nochmals:

Marktprämie

Übersteigt der Monatsmarktwert des Solarstroms die Einspeisevergütung einer Anlage, erhält der Anlagenbetreiber die höhere Summe.

Falls der durchschnittliche monatliche Referenzwert unter der EEG-Vergütung der PV Anlage liegt, ergibt sich aus der Differenz die Marktprämie. Diese wird nachträglich ausgezahlt, unabhängig von der Höhe des tatsächlich erzielten Verkaufspreises. Dadurch kann es sein, dass aufgrund der Marktprämie die gesamte Vergütung pro kWh höher oder niedriger als die jeweilige EEG-Vergütung ausfällt.

Vor allem bei Neubauanlagen, welche von der angehobenen EEG-Vergütung betroffen sind und in Verbindung mit den aktuell hohen Strompreisen, tritt die Marktprämie jedoch in den Hintergrund.

Die aktuelle Marktwertübersicht zum Solarstrom finden Sie hier: Netztransparenz.

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Marktprämie Direktvermarktung: Ziele der Marktprämie

Die Ziele der Marktprämie sind vielfältig und zukunftsorientiert, so verfolgt das Marktprämienmodell Photovoltaik unter anderem folgende Ziele:

  • Erhöhung der Attraktivität der Direktvermarktung des PV-Stroms
  • Gewöhnung der Anlagenbetreiber an den Marktmechanismus
  • Förderung des Öko-Stroms im öffentlichen Stromnetz
  • Marktfähigkeit des grünen Stroms ohne staatliche Förderung unterstützen

Marktprämie: Aktuelle Entwicklungen

Mit der Aktualisierung des EEG für 2023 im Zeichen der Energiekrise, ergeben sich einige Änderungen für die Betreiber von Photovoltaikanlagen. Unter anderem wurde die Degression der Einspeisevergütung bis 2024 ausgesetzt – egal ob eine PV Anlage im März oder im Dezember 2023 ans Netz geht, die EEG-Vergütung bleibt die Gleiche.

Gleichzeitig erhalten Photovoltaikanlagen, welche nur zur Einspeisung in das öffentliche Netz und nicht zum Eigenverbrauch genutzt werden, einen Zuschlag. Damit soll ein Ausbau der Photovoltaik auch auf Dächern gefördert werden, die für den Eigenverbrauch zu groß sind.

Marktprämie

Die Marktprämie bei Solar Direktinvestments

Die Photovoltaik Direktinvestments auf gepachteten Dach- und Freiflächen der Solar Direktinvest fallen aufgrund Ihrer Größe oftmals in das Marktprämienmodell. Da die PV Anlagen fast immer zur Direktvermarktung genutzt werden, profitieren Sie als Investor doppelt:

  • Sie erhalten, falls der Monatsmarktwert Solar unter der EEG-Vergütung liegt, die Marktprämie Photovoltaik
  • Sie erhalten, wenn der Monatsmarktwert Solar über der EEG-Vergütung liegt, eine höhere Vergütung für Ihren Solarstrom als mit der EEG kalkuliert

Gleichzeitig werden Ihnen die vielfältigen anderen Vorteile, welche ein Solar Direktinvestment mit sich bringt, zuteil. Dazu zählen unter anderem:

Hohe Rendite von bis zu 10% p.a. bei Direktvermarktung

Amortisation nach wenigen Jahren des Betriebs der PV-Anlage

Rundum-Sorglos-Paket inklusive Monitoring und verschiedener Versicherungen

Staatlich garantierte Mindestvergütung durch EEG

Wartungsarme und langlebige Technik

Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland

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Berechnung Marktprämie Beispiel

Bei der Berechnung der Marktprämie gilt es einige Faktoren zu beachten:

      • Wie hoch die Marktprämie ausfällt, wird jeden Monat rückwirkend berechnet. Hierzu wird die Differenz zwischen der EEG-Vergütung der betroffenen Photovoltaikanlage mit dem Referenzmarktwert des Energieträgers gegengerechnet
      • Der Referenzmarktwert entspricht dabei dem an der Strombörse zu erzielenden Mindesterlös eines Monats. Der Referenzmarktwerkt berechnet sich dabei aus der Differenz des Monatsmittelwerts des Marktwert Solar und der Managementprämie.
      • Die exakten Referenzwerte werden jeden Monat zentral über die deutschen Übertragungsnetzbetreiber bekannt gegeben

Daraus lässt sich auf folgendes Berechnung Marktprämie Beispiel schließen:

Marktprämie = EEG-Einspeisevergütung – Monatsmittelwert des Referenzmarktpreises

Für eine 150 kWp große, im Februar 2014 in Betrieb genommene PV Anlage ergab sich im Juni 2021 somit eine Marktprämie von 4,62 Cent.

⇒ 4,62 Cent = 11,46 Cents pro kWh – 6,84 Cent pro kWh

Kontaktieren Sie uns, um mehr zum Marktprämienmodell zu erfahren!

Sie möchten mehr zum EEG Marktprämienmodell erfahren oder selbst mit einer Neubau- oder auch Bestandsanlage von dem Marktprämienmodell Photovoltaik profitieren? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie, denn mit unseren Solar Direktinvestments, können Sie eine Marktprämie Photovoltaik erhalten!.

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