Möglichkeiten der Abschreibung PV Anlage

Für die Abschreibung einer PV Anlage beim Photovoltaik Direktinvestment gilt: Für PV Anlagen können drei verschiedene Formen der Abschreibung genutzt werden. 

Investitionsabzugsbetrag

Schreiben Sie 50% des Netto-Verkaufspreises im Jahr vor der Anschaffung ab.

Sonderabschreibung

Schreiben Sie durch die Sonderabschreibung PV Anlage 20% des Netto-Verkaufspreises beliebig innerhalb der ersten 5 Jahre ab. 

Lineare Abschreibung

Mit der linearen Abschreibung, auch Afa Photovoltaikanlagen genannt, schreiben Sie 20 Jahre lang je 5% des nach Investitionsabzug und Sonderabschreibung übrigen Nettowerts Ihrer Photovoltaikanlage ab.

Photovoltaik-Abschreibung

1. Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1 ESTG

Wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, können bereits bis zu 3 Jahre vor der Anschaffung max. 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten als fiktive Betriebsausgaben abgezogen werden. Wird ein IAB in der Steuererklärung angegeben und nicht innerhalb von 3 Jahren geltend gemacht, so wird er rückwirkend aufgelöst.

Gesetzesänderung zum Investitionsabzugsbetrag

Gute Neuigkeiten zur Abschreibungsmöglichkeit von Photovoltaikanlagen. Seit Beginn des Jahres 2016 gilt eine neue Regelung zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG.

Betriebe können nun in der steuerlichen Gewinnermittlung ohne weitere Angaben Abzugsbeträge für begünstigte künftige Anschaffungen im beweglichen Anlagevermögen (bis zu einem Höchstbetrag von 200.000€) steuermindernd geltend machen. Unterlagen für einen konkreten Nachweis der spezifischen Investitionsabsicht sind jetzt nicht mehr erforderlich. Die Gesetzesänderung vereinfacht erheblich die Anwendung des § 7g EStG. Investoren können nun erheblich flexibler steuerbegünstigt investieren.

2. Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 ESTG

Zusätzlich sind Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 20 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten möglich, die beliebig über die ersten fünf Jahre verteilt werden können. Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung und lineare Abschreibung ist der Restbuchwert nach der Bildung des IABs.

3. Lineare Abschreibung

Bei der Einnahmenüberschussrechnung sind die Regelungen über die Absetzung für Abnutzung (AfA) zu befolgen, d.h. die Anschaffungskosten für eine Photovoltaikanlage (gemindert um evtl. Zuschüsse, vgl. IV./5.) sind auf die steuerliche Nutzungsdauer von 20 Jahren zu verteilen und in gleichen Jahresbeträgen (jährliche AfA = 5 %) zu berücksichtigen. Im Jahr der Fertigstellung, kann die AfA allerdings nur zeitanteilig vorgenommen werden, also für die noch verbleibenden Monate des Jahres.

Abschreibung Photovoltaikanlage Berechnung

Abschreibung PV Anlage Rechenbeispiel 1:

Bemessungsgrundlage für die AfA sind die Anschaffungskosten der PV Anlage100.000€
Investitionsabzugsbetrag (IAB) 50% der Anschaffungskosten:/ 50.000€
Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA:= 50.000€
Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG: 20% von 50.000€/ 10.000€
Bemessungsgrundlage für die lineare AfA:= 40.000€
Lineare Abschreibung nach §7 Abs. 1EStG: 5% von 40.000€/ 2.000€
Restbuchwert= 38.000€
➔ Steuerlich absetzbar im Jahr der Anschaffung: 62% der Anschaffungskosten= 62.000€

Abschreibung PV Anlage Rechenbeispiel 2:

Planung des Kaufes in 2021, Steuersatz 45%200.000€
Investitionsabzugsbetrag 50%100.000€
Steuerersparnis in 2021 durch IAB45.000€
Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung100.000€
Sonderabschreibung nach §7 EStG (20% von 100.000€)20.000€
Lineare AfA nach §7 Abs. 1 EStG (5% von 80.000€)4.000€
Steuerersparnis in 202210.800€

Die Steuerersparnis bei einem Photovoltaik Investment von 200.000€ beträgt 55.800€.

Haftungsausschluss: Wir nehmen auf dieser Seite keine Steuerberatung vor. Um die für Sie persönlich in Frage kommenden steuerlichen Ersparnisse zu klären, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Dieser kann Ihnen alle Fragen zur Abschreibung von Photovoltaikanlagen umfassend erläutern.

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