EEG Umlage

Eingeführt im Jahr 2000 sollte die EEG-Umlage, auch als „Ökostromumlage“ bezeichnet, den Ausbau von Solaranlagen sowie Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken finanzieren. Basis für die EEG Umlage war § 60 EEG. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) erzeugten Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wurde, zu einer festgelegten Vergütung abzunehmen. Um Verluste aus der Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis von Strom aus EE-Anlagen beim Börsenhandel auszugleichen, wurde die EEG Umlage eingeführt.

Das Prinzip der EEG Umlage

Der gesetzlich festgelegte Vergütungssatz, für den von EE-Anlagen erzeugten Strom, konnte die von den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am Spotmarkt der Strombörse erwirtschafteten Gewinne übersteigen, was einen Verlust bedeutete. Um diesen zu vermeiden, sollte die EEG Umlage die Differenz zwischen Vergütung und erwirtschafteten Stromverkaufseinnahmen ausgleichen.

Erhoben wurde die EEG Umlage bei den Endkunden über die Stromrechnung. Die Einnahmen aus der EEG Umlage flossen bisher auf das sogenannte EEG-Konto der ÜNB. Lagen die Preise, die an der Strombörse erzielt wurden, unter den zugestandenen Vergütungssätzen, wurde den ÜNB der Differenzbetrag von diesem Konto erstattet.

EEG-Umlage

Änderungen im EEG 2023 begünstigen Solar Direktinvestitionen

Wollen Sie in Solar investieren? Dann sind die Gesetzänderungen im EEG über den Verkauf von Solarstrom für Sie interessant:

Die Änderungen im EEG, die 2022 vorgenommen wurden, bilden eine neue Grundlage für Förderung und Betrieb von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Zum einen wurde die Einspeisevergütung geändert, zum andern entfällt die EEG Umlage. Damit wird seit 2023 der Ausbau der erneuerbaren Energien über den Bundeshaushalt gefördert.

Die Einspeisevergütung ist gestiegen. Sie hängt bei einer gewerblichen Volleinspeisung von der Höhe der Anlagenleistung ab, die bis maximal 750 kWp förderwürdig ist. Zudem wird ein fester Betrag für die Vergütung für eine Laufzeit von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage festgesetzt.

Hier ist für Investoren und Anlagenbetreiber besonders wichtig, dass die Ausbauziele für Solarstrom deutlich erhöht wurden. Konkret heißt das, es lohnt sich mehr denn je, in ein Solar Direktinvest zu investieren.

 

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