Abfindung versteuern
Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung? Vergessen Sie nicht, dass Sie diese Abfindung versteuern müssen. Dabei kann die Steuerlast bei solch außerordentlichen Einkünften mit Steuerermäßigungen verringert werden, beispielsweise durch die sogenannte Fünftelregelung. Hierbei handelt es sich jedoch nur um steuerliche Ermäßigungen, es lassen sich also nicht alle Steuern sparen. Auf folgenden Unterseiten erfahren Sie, wie Sie bei Ihrer Abfindung durch Investitionen noch mehr Steuern sparen, indem Sie diese Investitionen steuerlich geltend machen und somit durch die Senkung des zu versteuernden Einkommens die Steuerlast reduzieren. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie mit einem nachhaltigen Photovoltaik Investment Ihre Abfindung sogar bis zu 100% steuerfrei erhalten können.