Abfindung Steuer berechnen

Sie erhalten aufgrund einer Kündigung demnächst eine Abfindung und möchten wissen, welche Steuern auf ebendiese Abfindung anfallen? Auf der nachfolgenden Seite stellen wir Ihnen vor, wie Sie die Abfindung Steuer berechnen und welche Aspekte Sie dabei beachten müssen. Zuvor gehen wir noch auf die anfallenden Steuern und die Höhe der Versteuerung ein. Abschließend möchten wir Ihnen vorstellen, wie Sie bei Ihrer Abfindung durch die Investition in eine PV-Anlage Steuern sparen können.

Steuer auf Abfindung berechnen: Diese Steuern müssen Sie zahlen

Wenn Sie Ihre Abfindung Steuer berechnen möchten, dann müssen Sie dabei drei Steuern beachten, welche auf Ihre Abfindung erhoben werden. Denn seit 2006 müssen Sie Ihre gesamte Abfindung versteuern, sie unterliegt dem Lohnsteuerabzug, auch wenn Abfindungen als außerordentliche Einkünfte gelten.

Die gute Nachricht: Auf Ihre Abfindung werden keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Dennoch müssen Sie, wenn Sie die Steuer auf Abfindung berechnen, mit diesen drei Steuern rechnen:

  • Lohnsteuer

    Die zu zahlende Lohnsteuer liegt zwischen 14-45%. Je nachdem wie hoch Ihre Abfindung ausfällt, ist es möglich, dass Sie in eine höhere Lohnsteuerkategorie fallen. Dadurch fällt, wenn Sie die Steuer bei Abfindung berechnen, die Steuer oftmals sehr hoch aus und Sie müssen mehr Steuern zahlen als üblich.

  • Kirchensteuer

    Bei der Berechnung der Steuer bei Abfindung, muss auch die Kirchensteuer bedacht werden. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent. Sie muss nur entrichtet werden, wenn Sie Mitglied einer Kirche und damit kirchensteuerpflichtig sind.

  • Solidaritätszuschlag

    Durch den Solidaritätszuschlag werden in der Regel nochmal 5,5% Steuern auf Ihre Abfindung erhoben. Den „Soli“ müssen Sie nur zahlen, wenn Sie aufgrund der Höhe Ihres Einkommens dazu verpflichtet sind. Beim Abfindung berechnen Steuer können Sie der Steuertabelle entnehmen, ob Sie den Soli zahlen müssen.

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Höhe der Versteuerung – Abfindung Steuer berechnen

Wie hoch die Steuern, die Sie auf Ihre Abfindung zahlen müssen, letztlich ausfallen, hängt stark von Ihrem jährlichen Einkommen und der Höhe der Abfindung ab. Denn je höher Ihr Einkommen in dem Jahr der Abfindung ist und je höher die Abfindung selbst ist, desto mehr Steuern müssen Sie zahlen. So fallen viele Personen, die eine Abfindung erhalten, in den Höchststeuersatz.

Dadurch erhalten Sie rechnerisch nicht nur weniger Gehalt, sondern müssen auch einen nicht zu verachtenden Teil Ihrer Abfindung an den Fiskus abgeben.

Mit der Fünftelregelung können Sie die Besteuerung Ihrer Abfindung auf fünf hintereinander folgende Steuerjahre aufteilen. Dies hilft beim Steuern sparen, denn auf diese Weise kann es sein, dass sie eine allzu hohe Steuerklasse vermeiden.

Abfindung Steuer berechnen

Abfindung Steuer berechnen: So geht’s!

Doch wie kann man bei seiner Abfindung Steuer berechnen? Für die Berechnung der Steuer, die auf Ihre Abfindung anfällt, müssen Sie den Lohnsteuersatz kennen, der auf Ihr Einkommen erhoben wird. Das bedeutet, dass Sie die Einkünfte aus Ihrem Lohn und zusätzlich die Einkünfte, die sich durch die Abfindung ergeben, bedenken müssen.

Zusätzlich müssen Sie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer bedenken, wenn Sie Ihre Abfindung Steuer berechnen.

Beispiel 1: Berechnung der Steuer bei Abfindung ohne Fünftelregelung

In dem nachfolgenden Beispiel verdient diejenige Person, welche eine Abfindung erhält und ihre Abfindung Steuer berechnen möchte, ein Jahresgehalt von 56.000€. Auf dieses Jahresgehalt wird die Summe der Abfindung von 40.000€ draufgerechnet und damit die zu zahlenden Steuern berechnet.

Einkommen im Abfindungsjahr: 56.000€

Zu versteuerndes Einkommen mit Abfindung: 56.000€ + 40.000€ = 96.000€

Einkommensteuer (30.347€) + Solidaritätszuschlag (1.523,68€) + 8% Kirchensteuer (2.427,76€) = 34.298,44 ≈ 34.300 €

⇒ Die Person, welche die Abfindung erhält, muss im Abfindungsjahr ohne Fünftelregelung insgesamt 34.300€ Steuern zahlen

Beispiel 2: Steuer bei Abfindung berechnen mit Fünftelregelung

Die nachfolgende Rechnung berechnet die Steuerlast einer Person mit einer Abfindung von 40.000€ und einem Jahreseinkommen von 56.000€ die Steuerlast, wenn die Fünftelregelung angewandt wird. Folgendermaßen können Sie die Steuer auf Abfindung berechnen:

Einkommen im Abfindungsjahr: 56.000€

Zu versteuerndes Einkommen mit Abfindung: 56.000€ + (40.000€ : 5) = 64.000€

Einkommensteuer (16.907€) + 8% Kirchensteuer (1.352,56€) = 18.259,56€ ≈ 18.260€
→ Aufgrund der Höhe des Einkommens entfällt der Solidaritätszuschlag

⇒ Die Person, welche die Abfindung erhält, muss im Abfindungsjahr unter Verwendung der Fünftelregelung insgesamt 18.260€ Steuern zahlen

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Bei der Abfindung Steuern sparen: Mit Solar Investment

Durch die Berechnung der Steuer bei Abfindung erkennen Sie, dass auf eine Abfindung durchaus viele Steuern anfallen. Dies kann Ihre Abfindung deutlich schmälern und dazu beitragen, dass Sie weniger aus der Kündigung mitnehmen als Sie für die nächsten Monate zur Überbrückung bis zu einer neuen Arbeitsstelle benötigen. Auch die Fünftelregelung wendet nicht immer eine hohe Steuerzahlung ab. Was Ihnen jedoch helfen kann, ist eine Investition.

Unsere Lösung: Investieren Sie Ihre Abfindung in ein Solar Investment. Mit diesem Investment haben Sie die Möglichkeit, einen Großteil der auf die Abfindung anfallenden Steuern zu sparen. Zusätzlich profitieren Sie von dem passiven Einkommen, das Ihnen Ihre eigene PV-Anlage auf einer gepachteten Fläche erwirtschaftet.

Mit einem Photovoltaik Investment der Solar Direktinvest sparen Sie Steuern und profitieren gleichzeitig von der langen Betriebsdauer der PV-Anlage von bis zu 40 Jahren und einer damit einhergehenden, sinnvollen Altersvorsorge. Denn bei Direktvermarktung des produzierten Stroms sind bis zu 10% Rendite pro Jahr möglich. Gerne geben Ihnen unsere Experten weitere Informationen zum Thema!

Abfindung Steuer berechnen

Haftungsausschluss: Die Solar Direktinvest GmbH nimmt auf dieser Unterseite keine Steuerberatung vor. Wie Sie Ihre Abfindung Ihres individuellen Falls versteuern können, kann Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens genauer erläutern. 

Abfindung Steuer berechnen: Kontaktieren Sie uns für Ihr Solar Investment

Sie haben die Abfindung Steuer berechnen wollen und gemerkt, dass Ihre Steuerzahlung aufgrund der Abfindung sehr hoch ausfallen wird? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Steuern zurückzuholen, und investieren Sie in eine Photovoltaikanlage! Wir sind der perfekte Partner an Ihrer Seite, damit Sie so viel wie möglich von Ihrer Abfindung haben.

Schreiben Sie uns gerne für eine erste Kontaktaufnahme eine Nachricht über das nachfolgende Kontaktformular. Einer unserer PV-Experten wird sich kurzfristig bei Ihnen melden und mit Ihnen über Ihre Abfindung sprechen! Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

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