Gewährleistung Photovoltaikanlage
Inhaltsverzeichnis
Gewährleistung Photovoltaikanlage: Der Begriff
Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist. Die Gewährleistung setzt dabei ein Vertragsverhältnis voraus und ist weder zeitlich, noch hinsichtlich des Umfangs zu Lasten des Kunden änderbar. Dies bedeutet, dass die Kunden durch die Gewährleistung von einem Schutz in einem festgelegten Umfang profitieren.
Gewährleistung Photovoltaikanlage: Dabei richten sich die Ansprüche allein gegen den Vertragspartner. Das ist zumeist der Betrieb oder die Firma, welche die Solaranlage installiert hat. Somit müssen sie auch die Photovoltaik Gewährleistung übernehmen.
Damit unterscheidet sich die Gewährleistung Photovoltaik von der Garantie, welche nicht nur freiwillig ist, sondern speziell von den Herstellern gegeben wird. Doch sind Garantien oft sehr unterschiedlich, sowohl darin welche Fälle sie abdecken als auch darin, wann sie greifen.
Wann gilt der Anspruch auf die Photovoltaik Gewährleistung?
Gewährleistung Solaranlage: Wie lang hat man Anspruch auf eine Gewährleistung bei einer Photovoltaikanlage?
Hierzu ist die Gesetzeslage nicht eindeutig. Die Gewährleistungsfrist einer PV Anlage kann zwei oder auch fünf Jahre betragen. Wann welche Gewährleistungsfrist gilt, lässt sich nicht pauschal sagen. Hier muss von Anlage zu Anlage unterschieden werden, welche Photovoltaik Gewährleistung vorliegt.
Anlagen, die auf dem Dach montiert sind, fallen in der Regel unter die zweijährige Gewährleistungsfrist der Photovoltaik Gewährleistung. Wenn die PV Anlage und das Dach bzw. das Haus selbst eine bauliche Einheit darstellen und voneinander abhängig sind, dann steigt die Gewährleistungsfrist auf 5 Jahre an.
Auch, wenn eine individuell und separat vereinbarte Planungs- und Montagearbeit als Werkvertrag – und nicht als Kaufvertrag – festgehalten wird, verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf 5 Jahre.
Gewährleistung Photovoltaikanlage: Ihre Ansprüche, wann die Gewährleistung greift, sind dabei deutlicher. So muss die Solaranlage einen Mangel aufweisen, der auf einen Installationsfehler zurückzuführen ist. Auch wenn die Solaranlage nicht die Leistung erbringt, welche zuvor vertraglich festgehalten wurde, tritt die Gewährleistung in Kraft.
Gewährleistung Photovoltaikanlage: Ansprüche des Käufers
Tritt ein Mangel auf und somit der Gewährleistungsfall ein, muss die zuständige Installationsfirma Sorge dafür tragen, dass der Mangel beseitigt wird. Auch wenn die Leistung der Anlage nicht wie versprochen bzw. gekauft ist, muss der Installateur der Anlage einspringen. Die Anlage muss entsprechend aufgerüstet werden, bis die vertraglich festgehaltene Leistung erbracht wird.
Gewährleistung Photovoltaikanlage: Neben der Reparatur muss der Verkäufer der Anlage zudem für Transportkosten, Arbeitszeit und Material aufkommen. Sie selbst, als Käufer der Anlage, müssen nichts zahlen.
Dies ergibt sich durch die gesetzliche Regelung, dass Sie in den ersten beiden bzw. fünf Jahren Anspruch auf ein Produkt ganz ohne Mängel haben.
Gewährleistung Solaranlage von Solar Direktinvest
Auch wenn Sie sich dazu entscheiden über die Solar Direktinvest GmbH in eine Solaranlage zu investieren, erhalten Sie bei neuen Anlagen den zweijährigen Gewährleistungsschutz. Sollte innerhalb der ersten beiden Jahre ein Mangel auftreten, beseitigen wir diesen für Sie vollkommen kostenlos. So kann Ihre PV Anlage die bestmöglichen Erträge liefern.
Und auch nach dem Ablauf der Gewährleistungsfrist lassen wir Sie nicht allein. Dank unseres Rundum-Sorglos-Pakets: Dieses schließt nicht nur das Monitoring und die Wartung der PV Anlage mit ein. Beispielsweise ist auch eine Photovoltaik Allgefahrenversicherung inkludiert. Diese versichert Ihre Anlage sowohl gegen einen möglichen Ausfall, als auch gegen Naturereignisse oder Schäden durch Fremdeinwirken wie Vandalismus und Tierbisse.
Gemeinsam mit unseren Versicherungspartnern finden wir die für Sie beste Lösung, um Ihr Solar Direktinvestment bestmöglich auch nach der Gewährleistungsfrist zu schützen!
Auf diese Weise profitieren Sie jahrzehntelang nicht nur davon, dass Ihre PV Anlage Gewinne erzielt, sondern auch von der Zusammenarbeit mit uns. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise, stehen wir Ihnen zur Seite!
Auch wenn Sie eine Dachfläche oder Freifläche vermieten möchten, sind wir Ihr Ansprechpartner! Informieren Sie sich gerne über die Möglichkeiten zum Dachfläche vermieten (ab 1.000m²) oder Grundstück verpachten (ab 10.000m²) auf unserer Website. Gerne können Sie uns auch direkt eine Anfrage über den folgenden Button schicken.
Gewährleistung PV Anlage: Kontaktieren Sie uns!
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