KfW Förderprogramm 270
Inhaltsverzeichnis
KfW Förderprogramm 270 - Vorteile
Welche Vorteile bringt das KfW Förderprogramm 270 bei dem Finanzierungsweg über die KfW Bank? Der Vorteil ist, dass ein KfW Kredit nicht nur meist die günstigsten am Markt sind bezüglich der Höhe der Zinsen, sondern oft auch bezüglich der Zinsbindung. Meist besteht bei der KfW eine sehr lange Zinsbindung auf niedrigen Niveau. Diese ist kombinierbar mit anderen Förderdarlehen sowie Fördermittel. Die Zinsen sind aktuell immer noch unschlagbar niedrig und durch die lange Zinsbindung bleiben die Konditionen über die Länge der Bindung bestehen.
Besonders interessant ist auch die mögliche tilgungsfreie Zeit am Anfang des KfW Darlehens.
Bezüglich der Eintragung der Dienstbarkeit sollte man wissen, dass die KfW Bank im Grundbuch nur als nebensächlicher Schuldner eingetragen werden muss.
KfW Förderprogramm 270 - Nachteile
Würden es hier bei dem KfW Förderprogramm 270 keine Nachteile geben, wären alle anderen Finanzierungsarten überflüssig.
Dennoch gibt es hier recht wenig Negativpunkte:
- Es gibt keine Sondertilgungen.
- Des weiteren kann in der Regel nur ein einziges Mal eine Maßnahme gefördert werden.
- Zusätzlich werden auch keine Solarthermie-Anlagen oder auch die Anschaffung von abgenutzten PV-Anlagen gefördert.
KfW Förderprogramme 270 – Bank
Aktuell gewährt die KfW Bank zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen zwei verschiedene Förderprogramme:
- Die ,,Standard" KfW Förderprogramm Erneuerbare Energien
- Die ,,Premium" KfW Förderprogramm Erneuerbare Energien
Das Premium Programm betrifft hierbei nicht wie die Standard die Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz gegen die Einspeisevergütung, sondern hauptsächlich den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms.
Bis Ende 2018 werden noch weitere Stromspeicher-Systeme gefördert mit einem Programm 275 für kleine bis mittelgroße Photovoltaikanlagen.
- Die ,,Speicher" KfW Förderprogramm Erneuerbare Energien
KfW Förderprogramm 270 – Was wird gefördert
Die KfW Bank finanziert die Investitionen in ganz Deutschland sowie auch im Ausland mit dem ,,Standard" Förderprodukt Erneuerbare Energien.
1. Die Errichtung, Erweiterung sowie der Erwerb von Photovoltaikanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Zuzüglich der Kosten für die Planung, Projektierung sowie der Installation. Für den Ausbau müssen die Anlagen den Anforderungen des Gesetzes genügen.
- Auf Dächern - PV - Anlagen, sowie Fassaden und auf Freiflächen
- Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft
- Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- Photovoltaikanlagen zur Strom- sowie auch zur Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
- Photovoltaikanlagen zur Produktion, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaikanlagen ausschließlich zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
3. Wärme, Kältenetze, Wärme ebenso Kältespeicher welche aus erneuerbaren Energien eingespeist werden
4. Flexibilisierung von der Stromnachfrage sowie dem Angebot, Digitalisierung der Energiewende mit einem Endergebnis für erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu verbinden.
Nicht in Frage kommt das KfW Förderprogramm für:
Gebrauchte Anlagen mit Ausnahmen wie: Der Erwerb von Photovoltaikanlagen, welche nicht länger als 12 Monate am Netz sind. Der Erwerb von Photovoltaikanlagen wenn eine Leistungssteigerung durch Modernisierung geplant ist und die Anlage nicht bereits von der KfW gefördert wurde, Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe, Treuhandkonstruktionen, sogenannte In-Sich-Geschäft (Erwerb eigener Unternehmensanteile).
Die KfW Bank schließt demnach bestimmte Vorhaben grundsätzlich von einer Finanzierung aus oder gibt Bedingungen vor.
Mit dem KfW Förderprogramm 270 fördern wir:
- In- und ausländische private sowie öffentliche Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller
- Genossenschaften, Stiftungen sowie Vereine
- Freiberufler
- Landwirte
KfW Förderprogramm 270 für wen kommt es nicht in Frage:
- Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen
- Kommunen,
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Kommunale unselbständige Eigenbetriebe
KfW Förderprogramm 270 – Konditionen
Den passenden Zinssatz erfahren Sie durch Ihren Bankkontakt, dieser wird anhand Ihres Standorts, die Verhältnisse und die Qualität ihrer wirtschaftlichen Sicherheiten anpassen.
KfW Förderprogramm 270 – Ihre Kredithöhe und Auszahlung
- bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
- bis zu 100 % Auszahlung
- verfügbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- 0,15 % Bereitstellungsprovision beginnend ab 6 Monate sowie 2 Bankarbeitstage nach Zusage
KfW Förderprogramm 270 – Rückzahlung
In den tilgungsfreien Zeiten zahlen Sie nur die Zinsen – anschließend gleich hohe vierteljährliche Raten inklusiv Zinsen auf den noch vorhandenen Kreditbetrag. Ihren Kredit können Sie jederzeit ganz oder teilweise begleichen. Eine Rückzahlung wird über Ihre Hausbank erfolgen.
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