Erklärung der Photovoltaik Direktvermarktung an der Strombörse

Photovoltaik Anlagen mit einer Leistung von über 100 kWp müssen ab dem 01.01.2016 direkt vermarktet werden. Langfristig sollen sich Photovoltaikprojekte auch ohne staatliche Zuschüsse rechnen können, durch die Photovoltaik Direktvermarktung soll eine Marktintegration vereinfacht werden. Das kommt natürlich allen zugute, die in Photovoltaik investieren wollen.

Statt der EEG - Einspeisevergütung verkauft der Betreiber der Solaranlage bei der Direktvermarktung den Strom an der Leipziger Strombörse EEX (European Energy Exchange), dabei nutzt er das Marktprämienmodell. Der Direktvermarkter eines Energiehandelsunternehmens kümmert sich um den Verkauf des Stromes.

Statt die gesamte Vergütung vom EVU zu erhalten, setzen sich die Einnahmen für den Betreiber der Anlage aus zwei verschiedenen Komponenten zusammen:

1 Den Marktwert:

Die Erträge, die der Direktvermarkter an der Strombörse erzielt

2 Die Marktprämie:

Die Differenz zwischen den Erträgen des Direktvermarkters und dem EEG Vergütungssatz

Direktvermarktung-über-Strombörse

Was bedeutet die Managementprämie?

Vor der Gesetzesänderung im EEG 2014 wurde zusätzlich zum Marktwert und der Marktprämie eine Managementprämie in Höhe von 0,4 Cent pro kWh ausgezahlt. So sollte der Anlagenbetreiber für die Kosten, die zusätzlich an den Direktvermarkter anfallen, entschädigt werden. Diese Managementprämie wurde für Neuanlagen ab August 2014 abgeschafft und in die Marktprämie integriert. Folglich war seit dem August 2014 die Marktprämie um eben diese 0,4 Cent pro kWh höher, als die bisherige EEG-Vergütung.

Kann durch die Direktvermarktung mehr verdient werden?

Grundsätzlich hängt es von der Höhe der Gebühr ab, die an den Direktvermarkter gezahlt wird. Ist die Direktvermarktungsgebühr höher als 0,4 Cent pro kWh, so steht man in der Regel schlechter da. Ist die DV-Gebühr niedriger als 0,4 Cent pro kWh, so ist der Verdienst mit der Direktvermarktung höher.

Durch wen erfolgt die Auszahlung bei der Photovoltaik Direktvermarktung über die Strombörse?

Die Auszahlung des Marktwertes erfolgt durch den Direktvermarkter, die Auszahlung der Marktprämie durch den EVU. Wie sonst auch bei der EEG-Vergütung üblich, speist sich die Marktprämie genauso wie die Vergütung aus dem EEG-Umlagenkonto, welches von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern geführt wird. Die EEG-Umlage wird seit dem 1. Januar 2023 aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Auf Basis der monatlich vom Direktvermarkter gelieferten Daten überweist das EVU die Marktprämie, entweder direkt an den Anlagenbetreiber oder, falls vertraglich zwischen Anlagenbetreiber und Direktvermarkter vereinbart, an den Direktvermarkter. In diesem Fall überweist der Direktvermarkter dem Anlagenbetreiber beide Erlöskomponenten zusammen in einem Zug.

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