Dachsanierung Baugenehmigung

Sie sehen sich mit einer notwendigen Sanierung Ihres Daches konfrontiert und wissen nicht, ob Sie für die geplanten Maßnahmen eine Baugenehmigung benötigen oder nicht? Dann sind Sie hier richtig: Wir klären Sie auf folgender Unterseite umfassend zum Thema auf und beschäftigen uns mit den verschiedenen Möglichkeiten, welche eine Baugenehmigung bei einer Dachsanierung verlangen.

Ab wann ist eine Dachsanierung genehmigungspflichtig?

Ab wann eine Dachsanierung genehmigungspflichtig ist und ab wann Sie eine Dachsanierung Baugenehmigung benötigen, kann nicht pauschal für alle Bundesländer und Gemeinden gesagt werden.

Eine Dachsanierung Baugenehmigung benötigen Sie in der Regel, sobald Sie nicht nur Maßnahmen zur reinen Instandhaltung an Ihrem Dach treffen, sondern wenn Sie zusätzlich wesentliche Veränderungen an Ihrem Dach vornehmen.

Ob die bauliche Veränderung, welche Ihnen vorschwebt, als eine solche wesentliche Änderung gesehen wird, hängt in der Regel von dem Bundesland, in welchem Sie wohnen und der dort geltenden Landesbauanordnung, ab.

Dachsanierung Baugenehmigung

Geht eine Dachsanierung ohne Baugenehmigung?

Eine Dachsanierung ohne Baugenehmigung ist ebenfalls möglich. Allgemein wird bei der Dachsanierung zwischen wesentlichen Änderungen am Dach, sowie genehmigungsfreien und verfahrensfreien Baumaßnahmen unterschieden. Die beiden letzten Baumaßnahmen lassen eine Dachsanierung ohne Baugenehmigung zu, während wesentliche Änderungen eine Dachsanierung Baugenehmigung erfordern.

Welche bauliche Maßnahme als wesentlich oder auch als verfahrensfrei gilt, ist ebenfalls Ländersache.

Eine Dachsanierung ohne Baugenehmigung kann vorgenommen werden, wenn am Dach Arbeiten zu erledigen sind, welche zur Instandhaltung zählen. Dazu gehört eine neue Dacheindeckung oder auch eine neue Dämmung. Sobald der Dachstuhl von der Dachsanierung betroffen ist, könnte bereits eine Baugenehmigung für Dachsanierung von Nöten sein – je nachdem wie umfassend die Sanierungsmaßnahmen sind.

Auch bei weiteren umfänglicheren Maßnahmen wie dem Umbau einer Nutzfläche hin zu einem Wohnraum, muss nicht immer eine Baugenehmigung eingeholt werden. Das Gleiche gilt in der Regel auch für den Einbau von Dachfenstern. Informieren Sie sich hierzu umfassend über die vor Ort geltenden Regelungen.

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Dachsanierung Baugenehmigung – Wesentliche Änderungen

Es gibt verschiedene Änderungen am Dach, welche als wesentliche Baumaßnahmen auch eine Dachsanierung Baugenehmigung verlangen. Wie bereits oben beschrieben können diese von Bundesland zu Bundesland abweichen, sollten Sie jedoch eine oder mehrere der hier aufgeführten Änderungen an Ihrem Dach vornehmen wollen, sollten Sie die Pläne dem zuständigen Bauamt zur Prüfung vorlegen. Auch bei kleineren Änderungen können Sie dies machen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Bei folgenden Änderungen kann eine Dachsanierung genehmigungspflichtig sein:

      • Änderungen bei der Dachform
      • Grundlegende Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds
      • Höhersetzen des Dachs, um einen Ausbau zu Wohnraum zu gewährleisten
      • Änderung des Nutzens, z.B. Ausbau zu Wohnraum, ohne dass die Fläche zuvor Wohnfläche war
      • Einbau einer Dachgaube
      • Änderungen der Statik des Dachs, vor allem bei der Dachstuhlsanierung
      • Anbau kleiner Balkone oder auch Erker
      • Verlängerungen des Dachüberstands u.a. Dachverlängerungen
Dachsanierung Baugenehmigung

Bauantrag Dachsanierung: Wie funktioniert das?

  • Schritt 1

    Informieren Sie sich zunächst bei Ihrem örtlichen Bauamt darüber, ob Ihre Dachsanierung ohne Baugenehmigung möglich ist oder ob Sie eine Dachsanierung Baugenehmigung benötigen. Hier erhalten Sie auch Informationen zu den städtebaulichen Vorschriften Ihres Wohnorts und welchen Bauantrag Dachsanierung Sie stellen müssen.

  • Schritt 2

    Nehmen Sie Kontakt zu verschiedenen Firmen auf und lassen Sie sich die verschiedenen Optionen, welche Sie bei Ihrer Dachsanierung haben, aufzeigen. Holen Sie sich, wenn möglich, verschiedene Kostenvoranschläge ein, um die Kosten der Dachsanierung im Blick zu behalten. Fragen Sie bereits hier nach einer Baugenehmigung für Dachsanierung.

  • Schritt 3

    Klären Sie endgültig mit dem von Ihnen gewählten Bauunternehmen ab, welche Dachsanierung Baugenehmigung Sie benötigen. Stellen Sie den Bauantrag Dachsanierung rechtzeitig, denn vor Freigabe des Bauvorhabens kann nicht mit den Umbaumaßnahmen begonnen werden.

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Dachsanierung Baugenehmigung – Wir kümmern uns darum!

Sie möchten an Ihrem Dach eine Dachsanierung vornehmen, wissen aber weder ob und welche Baugenehmigungen Sie benötigen, noch woher Sie die finanziellen Mittel für die Dachsanierung nehmen sollen? Dann ist die Solar Direktinvest GmbH der richtige Ansprechpartner für Sie!

Wir mieten Dachflächen ab einer Größe von 1.000 qm und ermöglichen Ihnen durch die Verpachtung dieser Dachfläche für Bau und Betrieb einer Solaranlage, eine kostenlose Dachsanierung Ihrer Dachhaut. Unsere Kunden kaufen die Photovoltaikanlage auf Ihrer Dachfläche und produzieren grünen und nachhaltigen Strom.

Gleichzeitig gehen einige weitere Vorteile für Sie mit der Dachflächenverpachtung einher:

  • Überdurchschnittlich hohe Pachteinnahmen

    Mit der kostenlosen Dachsanierung wird es ihnen möglich einen hohe fünf- oder sechsstelligen Betrag zu sparen. Renovieren Sie die Dachfläche auf eigene Kosten, erhalten Sie eine hohe Einmalzahlung für die ersten 20 Betrieb der PV Anlage. Nach den ersten 20 Jahren werden Sie an den Einnahmen aus den Stromverkäufen beteiligt.

  • Lange Pachtdauer

    Auch bei der Vermietung von Dachflächen ist ein Aspekt besonders wichtig: Konstanz. Mit uns finden Sie einen Partner, der auf ebendies besonders Wert legt. Da Solaranlagen mit einer Lebenszeit von bis zu 40 Jahren aufwarten, ist uns sehr daran gelegen, diese Dauer auch bei der Vermietung der Dachfläche zu erreichen. So müssen Sie sich jahrzehntelang keine Gedanken um Ihr Dach machen.

  • Zusätzlicher Schutz für Ihr Dach

    Photovoltaikanlagen auf Dächern produzieren vor allem Strom. Ein positiver Nebeneffekt der Anlagen ist jedoch auch, dass sie das darunterliegende Dach schützen und eine zusätzliche Dämmschicht abgeben. Im Sommer fängt die PV Anlage die Sonnenenergie und damit einen Teil der Wärme ab, im Winter wiederum kann weniger warme Luft über das Dach entweichen.

  • Keine Risiken

    Ihre kostenlose Dachsanierung oder auch Pachtzahlung erhalten Sie von uns unabhängig davon, ob ein Investor für die Photovoltaikanlage bereits gefunden ist oder nicht. Damit haben Sie höchstmögliche Sicherheit und sind keinem finanziellen Risiken ausgesetzt. Gleichzeitig können Sie sich sicher sein, dass wir nur an Investoren verkaufen, bei denen die Finanzierung kein Problem darstellt.

Dachsanierung Baugenehmigung: Treten Sie mit uns in Kontakt!

Dachsanierung Baugenehmigung: Sie möchten von einer kostenlosen Dachsanierung profitieren und gleichzeitig Ihr Dach für die Herstellung grünen Stroms zur Verfügung stellen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Gerne mieten wir Ihre Dachfläche ab 1.000 Quadratmetern für den Bau einer Photovoltaikanlage. Sollte bei der Dachsanierung eine Baugenehmigung erforderlich sein, unterstützten wir Sie auch hier.

Schreiben Sie uns über das folgende Kontaktformular gerne eine Nachricht und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

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