Landpachtvertrag

Ein Landpachtvertrag ist ein rechtlicher Vertrag, bei dem ein Verpächter landwirtschaftliche Flächen zur Nutzung an einen Pächter überlässt, der dafür eine vereinbarte Pacht zahlt. Dieser Vertrag regelt die Nutzung, Pflege sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien und hat in der Regel eine festgelegte Laufzeit. Ein Landpachtvertrag für Photovoltaikanlagen ist eine spezielle Form dieses Vertrags, bei dem landwirtschaftliche oder ungenutzte Flächen für den Bau und Betrieb von Solaranlagen verpachtet werden. Im Gegensatz zu traditionellen Landpachtverträgen dient das Land hierbei primär der Energieerzeugung. Solche Verträge enthalten spezifische Klauseln zu den Laufzeiten. Diese sind in der Regel langfristig, da sich nur so die Rentabilität der Investition in eine PV-Anlage sichern lässt.
Landpachtvertrag-Solarpark

Flächen für Photovoltaik verpachten

Sind bei Landpachtverträgen landwirtschaftliche Flächen betroffen, muss festgestellt werden, um welche Art von Flächen es sich handelt. In „landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten“ sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen oft förderfähig.

Der Vertrag definiert zudem die Verantwortlichkeiten für die Installation, Wartung und den Rückbau der Anlagen. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Einhaltung von Umwelt- und Bauvorschriften gelegt. Die vereinbarte Pacht kann möglicherweise an die Menge der erzeugten Energie gekoppelt sein.

Landpachtvertrag: Definition von Pacht

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in § 581 ff. geregelt, dass eine Pacht die vertragliche Überlassung eines Pachtgegenstandes auf Zeit ist.

Mögliche Pachtgegenstände sind:

- ein Gebäude

- eine Dachfläche

- ein Grundstück

Die Parteien des Pachtvertrags sind der Besitzer als Verpächter und der Pächter. Der Pächter zahlt dem Verpächter den Pachtzins. Eine Pacht ist ein Dauerschuldverhältnis, das entweder durch Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch eine Kündigung endet. Ein Dauerschuldverhältnis umfasst wiederkehrende Leistungen und Gegenleistungen über einen längeren Zeitraum, die einmalig vertraglich festgelegt werden müssen.

  • Fruchtziehung

    Bei einer Pacht wird nicht nur der Pachtgegenstand überlassen, sondern auch die sogenannte Fruchtziehung. Diese erlaubt es dem Pächter, einen Nutzen, bildliche die „Früchte“, aus dem Pachtgegenstand zu ziehen. Bei einem Landpachtvertrag können dies Ackerfrüchte oder der Solarstrom aus einer installierten PV Anlage sein.

Eine Vermietung dagegen beinhaltet nur die reine Überlassung des Mietgegenstandes, wie beispielsweise einer Wohnung. Hier wird kein Profit aus der Nutzung gezogen.

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Pachtvertrag für landwirtschaftliche Grundstücke auf benachteiligten Gebieten

Wenn eine Fläche durch einen Landpachtvertrag zur Errichtung eines Solarparks verpachtet wird, sollte eine bestimmte Voraussetzung geprüft werden. Dies ist besonders relevant, wenn sich die landwirtschaftliche Nutzung dieser Fläche nicht rentiert.

PV-Freiflächenanlagen mit EEG-Förderung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass klassische Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Nennleistung von über 1 MWp bis maximal 50 MWp auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten „landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten“ förderfähig sind. Solarpaket 1 lässt solche Gebiete für Ausschreibungen.

Die so benannten Gebiete zeichnen sich oft durch geringere Bodenqualität oder ungünstige klimatische Verhältnisse aus, was sie für herkömmliche landwirtschaftliche Nutzung weniger attraktiv macht. Für eine EEG-Förderung müssen diese PV-Projekte erfolgreich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen. Im Rahmen dieser Ausschreibungen bieten unterschiedliche Projekte gegeneinander um Fördermittel, wobei den wirtschaftlichsten Angeboten der Vorzug gegeben wird.

Erfolgreiche Projekte erhalten eine feste Einspeisevergütung. Diese ist über lange Laufzeiten hinweg – in der Regel 20 Jahre – garantiert, was die finanzielle Planung und Umsetzung der PV Anlagen erleichtert.

Tipp: Für Investoren kann die Verbindung von Pachtverträgen in der Landwirtschaft besonders attraktiv sein, wenn Ihre Fläche zu den beschriebenen „landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten“ gehört.

Landpachtvertrag – das spricht dafür

Ein Landpachtvertrag für Photovoltaik ist vorteilhaft, da er dem Grundeigentümer eine zuverlässige Einnahmequelle bietet, ohne das Land selbst intensiv bewirtschaften zu müssen. Pächter profitieren von langfristig gesicherten Flächen – in der Regel sind das 30 Jahre – für ihre Freiflächenphotovoltaikanlage, was die Planung und Finanzierung deutlich vereinfacht.

Der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf brachliegenden oder landwirtschaftlich benachteiligten Flächen erhöht die wirtschaftliche Effizienz und unterstützt die nachhaltige Energiegewinnung. Durch den Pachtvertrag wird zudem sichergestellt, dass gesetzliche und umweltrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Beide Parteien, Verpächter und Pächter, profitieren von den vertraglich festgeschriebenen Rechten und Pflichten, was eine erfolgreiche und harmonische Zusammenarbeit ermöglicht.

Hoher Pachtzins

Stellt man sich die Frage, was für eine Landverpachtung zur Errichtung eines Solarparks spricht, dann es auf jeden Fall der Pachtzins. Ortsübliche landwirtschaftliche Pachteinnahmen liegen durchschnittlich bei 300-450€ pro Hektar und Jahr. Für Pachteinnahmen aus der Verpachtung von Land für Solarparks gibt es aktuelle keine genauen Werte. Abhängig von Lage und Größe der Freifläche werden momentan Pachteinnahmen zwischen 3.000€ und 4.500€ pro Hektar und Jahr genannt, bezogen auf Laufzeiten von bis zu 30 Jahren. Dies entspricht einer beachtlichen und damit lukrativen Steigerung der Pachteinnahmen.

  • Nebeneinnahmen

    Zudem ist eine Beteiligung an außergewöhnlich hohen Stromerlösen möglich, was zu erfreulichen Nebeneinnahmen zum Pachtzins führt. Dieser Punkt muss natürlich im Landpachtvertrag eindeutig ausformuliert sein.

Liquidität und Übernahmeoption

Ein weiterer Vorteil kann sein, dass der Verpächter bei akutem Liquiditätsbedarf anstelle von Jahrespachten eine kapitalisierte Einmalpacht fordern kann. So bringt das verpachtet Land sofort einen Geldfluss, kann aber auch nach der Laufzeit von 30 Jahren erneut Erlöse abwerfen. Dann kann mit dem Pächter in der Verlängerungsphase ein neuer Pachtzins ausgehandelt werden, der sich nach den dann geltenden Strompreisen richtet. Da moderne PV Anlagen deutlich länger als 30 Jahre gut funktionieren, sollten Sie als Verpächter über die Option nachdenken.

Wenn der Pachtvertrag für landwirtschaftliche Grundstücke nach den genannten 30 Jahren ausläuft, stellt sich die Frage, was tun mit der Photovoltaikanlage? In der Regel wird sich der Pächter, der die Anlage errichtet hat, zum Abbau nach Ablauf der Pachtzeit verpflichten. Allerdings ist anzunehmen, dass eine Anlage nach 30 Jahren weiterhin in der Lage ist, für weitere zehn Jahre zuverlässig Strom zu produzieren. Daher könnte es für den Grundeigentümer eine interessante Option sein, die Anlage nach 30 Jahren unentgeltlich zu übernehmen und vollständig selbst zu betreiben oder sie einem Interessenten seiner Wahl zu überlassen.

Photovoltaik-Landpachtvertrag

Weitere Vorteile für brachliegende Flächen durch einen Landpachtvertrag

Es ist erstaunlich einfach, eine brachliegende Freifläche als Einnahmequelle zu nutzen. Der Pächter übernimmt nicht nur alle erforderlichen Leistungen, sondern trägt auch das gesamte unternehmerische Risiko. Als Verpächter profitieren Sie langfristig von einem zusätzlichen Einkommen, ohne selbst Investitionen tätigen zu müssen.

Landpachtvertrag – das sind die Vorteile!

  • Sichere Einkünfte ohne jedes Risiko

    Die Pachtdauer beträgt mindestens 20 Jahre, was Ihnen über Jahrzehnte hinweg lukrative Einnahmen und stabile Renditen garantiert – und das ganz ohne zusätzlichen Aufwand oder Kosten für Sie.

  • Das Rundum-Sorglos-Paket

    Der Pächter übernimmt sämtliche Aufgaben von der Projektentwicklung über den Bau bis hin zur Inbetriebnahme und Wartung. Zudem sorgt er dafür, dass Ihr Grundstück über Jahrzehnte hinweg gepflegt und geschützt bleibt.

  • Aktiver Beitrag zum Klima- und Artenschutz

    Solarparks sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Sie schützen nicht nur das Klima, sondern fördern auch die Erholung der Böden und bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen, was zur Biodiversität beiträgt.

  • Möglichkeiten der Beteiligung

    Sollten Sie über passende Maschinen und Werkzeuge verfügen, können Sie als Verpächter die Grünpflege der Freifläche selbst übernehmen und dadurch weitere regelmäßige Einnahmen erzielen. Einige Pächter bieten zudem Beteiligungsmöglichkeiten am Solarpark an.

Die Erträge aus der Solarstromerzeugung variieren zwischen Nord- und Süddeutschland. Im Süden sorgt eine höhere Anzahl an Sonnenstunden für eine größere Ausbeute, was Bayern und Baden-Württemberg zu idealen Standorten für Pachtverträge macht. Doch auch im Norden lohnt es sich, über eine Verpachtung nachzudenken.

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Pachtvertrag für landwirtschaftliche Grundstücke mit Solar Direktinvest

Für einen Grundeigentümer ist die Wahl des richtigen Pächters eine schwerwiegende Entscheidung. Mit Solar Direktinvest als Partner an Ihrer Seite, finden Sie als Verpächter zahlreiche Interessenten, die nach landwirtschaftlichen und anderen Freiflächen suchen.

Denn wir achten auf diese wesentlichen Bestandteile:

  • die detaillierte Darstellung aller Fakten wie Größe, Art, Lage und Zustand
  • die sinnvolle Laufzeit der Pacht genau für Ihr Objekt
  • die Höhe des anfallenden Pachtzinses
  • die gesetzlichen oder freivereinbarten Kündigungsfristen

Dank unserer Erfahrung haben Sie die Sicherheit, dass alle wesentlichen rechtlichen und kaufmännischen Aspekte berücksichtigt werden. Und dass Sie das wirtschaftlich interessanteste Angebot für Ihre Fläche bekommen sowie einen optimalen Landpachtvertrag.

Landpachtvertrag

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Wenn Sie ein Grundstück haben, das Sie verpachten möchten, lohnt sich eine gründliche Prüfung Ihres Pachtlandes. Sollten Sie unsicher sein, holen Sie sich Rat bei dem führenden Unternehmen für Solar-Direktinvestments.

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