Photovoltaik Mehrfamilienhaus

Der Trend zur privaten Solaranlage auf dem Hausdach hält unvermindert an. Das gilt auch für Photovoltaik Mehrfamilienhaus. Oft werden Installation und Betrieb der PV Anlage durch die Eigentümergemeinschaft (WEG) organisiert. Die Entscheidung, eine Photovoltaikanlage Mehrfamilienhaus zu installieren, erfordert einen gemeinschaftlichen Beschluss aller Eigentümer. Dabei müssen Fragen zur Finanzierung, Wartung und Nutzung des erzeugten Stroms geklärt werden. Der erzeugte Strom kann entweder ins Netz eingespeist oder für den Eigenverbrauch verwendet werden, wobei jede Einheit entsprechend ihres Anteils profitiert. Bei Photovoltaik Mehrfamilienhaus müssen Eigentümer und Eigentümergemeinschaften auch steuerliche Aspekte berücksichtigen sowie die Verteilung der Einspeisevergütung. In diesem Beitrag erfahren Sie, was im Jahr 2024 zu beachten ist.
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Auf welchen Gesetzen basiert Photovoltaik Mehrfamilienhaus?

Die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus reicht von der Entscheidung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft bis zu den Mietern, die den Solarstrom nutzen können.

Basis für die Photovoltaik Mehrfamilienhaus sind folgende Gesetze:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):
Das EEG legt fest, dass Netzbetreiber den Strom aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik vorrangig abnehmen und vergüten müssen. Es garantiert feste Einspeisevergütungen oder Marktprämien für die Erzeuger von Ökostrom und schafft damit finanzielle Anreize, in erneuerbare Energien zu investieren.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland, um den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Es schreibt Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden vor und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Energiebedarfs.

Das Mieterstromgesetz:
Das Mieterstromgesetz regelt, dass Mieter in Mehrfamilienhäusern den vor Ort erzeugten Strom aus einer Photovoltaikanlage direkt von ihrem Vermieter oder einem Energiedienstleister beziehen können, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Es schafft finanzielle Anreize für Vermieter, Photovoltaikanlagen auf ihren Gebäuden zu installieren, indem der lokal erzeugte Strom gefördert wird, ähnlich wie bei der Einspeisung ins öffentliche Netz.

Zu der Bundesgesetzgebung, gibt es länderspezifische Regelungen und Fördermöglichkeiten bis zur kommunalen Ebene. Ebenso hat hier EU-Recht einen Einfluss auf die Entscheidungen der Bundesregierung.

Photovoltaik Mehrfamilienhaus – wann lohnt eine Anlage?

Beim Thema Photovoltaik Mehrfamilienhaus stellt sich zuallererst die Frage nach der Eignung des Daches. Das Dach eines Mehrfamilienhauses ist dann für eine Solaranlage geeignet, wenn es ausreichend Fläche bietet, gut ausgerichtet ist und keine größeren Verschattungen durch Bäume oder benachbarte Gebäude aufweist. Zudem sollte die Dachkonstruktion stabil genug sein, um das Gewicht der Solarmodule zu tragen.

Eine Ausrichtung nach Süden ist optimal, aber nicht zwingend. Hierzu sowie zur Frage der Statik sollten Sie unbedingt fachliche Beratung hinzuziehen. Ein Solarteur kann Ihnen wertvolle Hilfe leisten und auch gleich ein Angebot erstellen. Außerdem kann der Fachbetrieb Ihnen bei den baurechtlichen Vorgaben, die berücksichtigt werden müssen, Auskunft geben.

Sprechen alle Aspekte für Photovoltaik Mehrfamilienhaus, sollte der Eigentümer diese Option wählen. Bei Photovoltaik Mehrfamilienhaus Eigentümergemeinschaft kann die Entscheidungsfindung trotz eindeutiger Argumente sehr herausfordernd sein. Da alle Eigentümer einbezogen werden, müssen gemeinsame Beschlüsse gefasst werden. Üblicherweise reicht eine einfache Mehrheit aus, allerdings kann es in der Teilungserklärung oder im Verwaltervertrag abweichende Bestimmungen geben.

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Sonderfall Gebäudeenergiegesetz und Solarpflicht

Neben den individuellen Abwägungen zur Photovoltaik Mehrfamilienhaus ist bedenken, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2025 eine Solarpflicht für bestimmte Neubauten vorsieht. Diese Regelung verpflichtet Bauherren, bei der Errichtung neuer Wohn- und Nichtwohngebäude eine Photovoltaikanlage oder eine andere Form der Solarenergie auf dem Dach zu installieren. Das kann auch bei der Dacherneuerung von Bestandsgebäuden das Fall sein. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Regelungen, die je nach Bundesland und Art des Gebäudes variieren können.

Wenn Sie also als Eigentümer oder Mitglied einer Eigentümergemeinschaft über Photovoltaik Mehrfamilienhaus nachdenken, sollten Sie sich über die Regelungen in Ihrem Bundesland informieren.

Mieterstrom – Vorteil für beide Seiten

Mieterstrom bezeichnet die Versorgung von Mietern oder Eigentümern in einem Mehrparteienhaus, einer Wohnanlage oder einem Wohnquartier mit Strom, der in unmittelbarer Nähe erzeugt wird und nicht aus öffentlichen Netzen bezogen wird. Mieterstrom wird in der Regel durch Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Gebäudes produziert. Das Mieterstrommodell bietet Mietern die Möglichkeit, Strom direkt vom Vermieter zu beziehen.

Von den insgesamt 19 Millionen Mieterhaushalten in Mehrfamilienhäusern – einschließlich Eigentümergemeinschaften – könnten bis zu 14,3 Millionen in 1,9 Millionen Gebäuden Mieterstrom nutzen. Lässt man Gebäude mit Eigentümergemeinschaften außen vor, bleibt immer noch ein Potenzial von etwa 934.000 Gebäuden bestehen. Aufgrund der gestiegenen Anzahl an geeigneten Gebäuden wird das Potenzial für die Stromerzeugung nun auf 43 TWh geschätzt. Im Vergleich zur gesamten PV-Stromerzeugung von 61 TWh im Jahr 2023 (Fraunhofer ISE, 2024) verdeutlicht dies die enorme Bedeutung des Mieterstroms für eine erfolgreiche Energiewende.

Mieterstrom wird aktuell durch das EEG mit einer Förderung von 2,62 Cent/kWh für PV Anlagen bis 10 kWp und 1,64 Cent/kWh für PV Anlagen bis 1000 kWp unterstützt, was für die Versorgung von bis zu etwa 350 Wohneinheiten ausreicht.

  • Win-Win-Situation

    Während Mieter bei Bezug von Mieterstrom aus Photovoltaik Mehrfamilienhaus 10-20 Prozent gegenüber dem Grundversorgertarif des örtlichen Stromversorgers sparen, können Vermieter von gut 15 Prozent mehr Erlöse mit einer Photovoltaikanlagen im Vergleich zur Netzeinspeisung ausgehen.

Photovoltaik-Mehrfamilienhaus

Photovoltaik Mehrfamilienhaus zahlt sich rundum aus

Zusammengefasst bietet die Kombination Photovoltaik Mehrfamilienhaus mit ausreichend großer Dachfläche zahlreiche Vorteile. Zudem profitiert neben Mietern und Vermietern auch die Umwelt und das Potenzial für die Klimaziele der Bundesregierung wird ausgeschöpft.

Vorteile für Mieter:

  • Günstiger Strom:
    Mieter können von lokal erzeugtem Solarstrom profitieren, der oft günstiger ist als der Strom aus dem öffentlichen Netz
  • Nachhaltigkeit:
    Nutzung von umweltfreundlichem Solarstrom trägt zur Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks bei
  • Unabhängigkeit:
    Weniger abhängig von Schwankungen der Strompreise auf dem Markt
  • Transparente Abrechnung:
    Durch den direkten Bezug von Strom vom Vermieter gibt es klare und günstigere Abrechnungsmodelle.

Vorteile für Vermieter:

  • Zusätzliche Einnahmen:
    Vermieter können Einnahmen durch die Stromlieferung an die Mieter generieren
  • Attraktivität der Immobilie:
    Eine Photovoltaikanlage erhöht die Attraktivität der Immobilie für umweltbewusste Mieter.
  • Wertsteigerung:
    Die Immobilie kann durch die Installation einer Solaranlage an Wert gewinnen.
  • Förderungen und Zuschüsse:
    Vermieter können staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile für die Installation und den Betrieb der Anlage in Anspruch nehmen.
  • Beitrag zur Energiewende:
    Vermieter leisten einen positiven Beitrag zur Energiewende und fördern den Einsatz erneuerbarer Energien.
  • Dabei ist zu beachten

    Nimmt der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft Förderungen nach dem EEG in Anspruch, darf der Mieterstromvertrag nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein.

Vollstromlieferung durch eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus

Beim Mieterstrom-Modell ergeben sich unterschiedliche Wirtschaftlichkeitsszenarien, die von der Anzahl der Wohneinheiten abhängig sind. Damit verbunden sind auch die Varianten, wer Betreiber der Anlage wird. Das können je nach Art der Durchführung die Gebäudeeigentümer oder externe Unternehmen sein.

Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Voll-Service

    Ein Anlagenbetreiber pachtet das Dach, finanziert, errichtet und betreibt anschließend die PV Anlage. Damit übernimmt der Pächter die Stromversorgung aller Wohnungen. Dieses Modell ist ab ca. 15 Wohneinheiten sinnvoll.

  • Teil-Service

    Bei dem sogenannten Lieferkettenmodell übernimmt ein Unternehmen einzelne Aufgaben, der Gebäudeeigentümer investiert in die PV Anlage und betreibt diese, die restlichen Betreiberaufgaben wie die Stromverteilung an die Mieter als Kunden, werden ausgelagert. Der Teil-Service empfiehlt sich erst ab 10 Wohneinheiten.

  • Eigenständige Umsetzung

    Hierbei handelt es sich um eine kostengünstigste Möglichkeit, Mieterstrom in kleinen Mehrfamilienhäusern zu realisieren. Die Gebäudeeigentümer übernehmen alles selbst einschließlich der gewerblichen Stromlieferung an die Mieter in der Funktion eines Elektrizitätsversorgungs-unternehmen. Hier sind weniger als 10 Wohneinheiten die wirtschaftliche Anzahl.

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Photovoltaik Mehrfamilienhaus: die Steuern

Im Rahmen der Förderung des Ausbaus von Solarenergie gibt es weiterer Steuererleichterungen. So gilt seit dem 1. Januar 2023 für PV Anlagen ein Nullsteuersatz, was bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer mehr anfällt. Dies betrifft auch Anlagen auf Mehrfamilienhäusern, sofern die Gesamtleistung der Anlage 100 kWp nicht überschreitet. Bei der Berechnung der Gesamtleistung können mehrere Solaranlagen kombiniert werden. Zusätzlich darf pro Wohn- oder Gewerbeeinheit eine maximale Leistung von 15 kWp installiert werden.

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Mit Solar Direktinvest zum Energieversorgungsunternehmer

Eine lukrative Investitionsmöglichkeit in Solar ist die Pacht eines Dachs auf einem Mehrfamilienhaus. Durch den Mieterstrom, den Sie an alle Parteien im Haus liefern, haben Sie hohe Erlöse und eine sichere Einnahmequelle. Sie müssen zwar 10 Prozent unter dem Strompreis des örtlichen Grundversorgertarifs bleiben, bekommen aber eine Förderung durch das EEG.

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