Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt die Bundesregierung Gebäudebesitzer durch Zuschüsse und günstige Kredite dabei, ihr Gebäude energieeffizient zu sanieren und auszubauen. Nachfolgend möchten wir Ihnen die BEG im Detail näherbringen und auf die verschiedenen Zuschüsse und Konditionen eingehen, Ihnen gleichzeitig jedoch auch die Möglichkeit der Dachflächenverpachtung für eine kostenlose Dachsanierung vorstellen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Definition

Unter der geläufigen Abkürzung „BEG“ versteht man die Bundesförderung für effiziente Gebäude, welche vom Bund genutzt wird, um die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden und deren Neubau mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten zu fördern.

Die Bundesförderung effiziente Gebäude gilt seit 2021. Das Förderprogramm wurde im Juli 2022 zunächst deutlich gekürzt , ehe es zum 01.01.2023 erneut umfassend reformiert wurde.  So stellt die bundesweite Förderung für viele Gebäudebesitzer und Bauherren eine Anlaufstelle dar, um bei dem Ausbau der Energieeffizienz ihres Gebäudes entsprechend gefördert zu werden.

Darum die Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude trägt dazu bei, dass die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland weiter ausgebaut wird. So sollen die Zuschüsse und Investitionsanreize dazu beitragen, dass Deutschland bis 2045 nicht nur die Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor erreicht, sondern bis dahin auch komplett treibhausgasneutral ist. Gleichzeitig sorgt die Bundesförderung effiziente Gebäude dafür, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien schneller vorangeht und somit nicht nur die Abhängigkeit von fossilen Energien verringert, sondern gleichzeitig die Energiesicherheit erhöht wird.

So unterstützt die Förderung nicht nur Privathaushalte bei einem energieeffizienten Ausbau ihres Wohnhauses. Auch Kommunen, Bauträger und Unternehmen können von der Bundesförderung für effiziente Gebäude profitieren und die verschiedenen Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen. Denn das Programm vereint die Förderungen für Nichtwohngebäude und Wohngebäude in sich, um die Antragstellung und die Vielfalt der Programme deutlich zu vereinfachen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Eckpunkte für die Bundesförderung effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bringt drei wichtige Punkte mit sich, welche mit den vorherigen Förderungen und Anträgen in dieser Weise nicht gegeben waren.

  • Gesteigerte Nachhaltigkeit

    Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude wurde eine „Erneuerbare-Energien-Klasse“ sowie eine „Nachhaltigkeitsklasse“ eingeführt. Hier werden erstmals ökologische, soziokulturelle und ökonomische Aspekte des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes berücksichtigt. Wenn sie zutreffen, werden sie demensprechend mit höheren Förderungen versehen.

  • Einfache Anträge, verbesserte Konditionen

    Wenn Sie Ihr Gebäude energieeffizient bauen oder sanieren möchten, dann können Sie durch die BEG einfacher Anträge für die Fördermaßnahmen stellen. Zudem haben sich die Konditionen mit Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude deutlich verbessert, so dass höhere Fördersummen fließen.

  • Transparenz und Übersichtlichkeit

    Die BEG vereint die Vielzahl der historisch gewachsenen Förderprogramme und löst diese ab. Gleichzeitig ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht nur für die Sanierung von Wohngebäuden gedacht. Sie deckt auch die energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden, sowie den Neubau von einem BEG Effizienzhaus und -gebäude ab.

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BEG Nichtwohngebäude – BEG Wohngebäude – BEG Einzelmaßnahme

  • BEG Nichtwohngebäude

    Die BEG Nichtwohngebäude fördert mit Krediten und Zuschüssen alle Maßnahmen, die außerhalb des Wohnbereichs liegen, aber dennoch zum Bau, Kauf oder zur Sanierung eines Effizienzgebäudes beitragen. Die BEG Nichtwohngebäude können sowohl Privatpersonen als auch Einzelunternehmen beantragen. Auch kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder auch Geschäftsbanken können sie in Anspruch nehmen. So kommt die BEG Nichtwohngebäude für fast jede Art von Gebäudeinhaber in Frage.

  • BEG Wohngebäude

    Die BEG Wohngebäude ermöglicht es sowohl Häuslebauern als auch Besitzern eines sanierungsbedürften Hauses, Zuschüsse und kostengünstige Kredite zu erhalten, wenn Sie das Gebäude energieeffizient sanieren bzw. bauen. Auf diese Weise wird der gesamte Ausbau eines Hauses zum BEG Effizienzhaus gefördert und mit Zuschüssen bedacht, so auch die Pflicht eines Energieeffizienzberaters und dessen Begleitung im Sanierungsprozess. Die BEG Wohngebäude können alle Eigentümer von Wohngebäuden, Ersterwerber von saniertem Wohnraum, sowie Contracting-Geber und weitere Immobilien-Investoren beantragen.

  • BEG Einzelmaßnahme

    Die BEG Einzelmaßnahme gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Mit der BEG Einzelmaßnahme werden unterschiedliche, voneinander unabhängige Einzelmaßnahmen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert, welche zu einer besseren Energieeffizienz des Gebäudes beitragen. Die BEG Einzelmaßnahmen sind vielfältig und werden mit verschieden hohen Fördermitteln bezuschusst. Auch hier ist die Beratung und Betreuung durch einen Energieeffizienzberater unerlässlich, um die BEG Einzelmaßnahme Förderung zu erhalten.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

BEG Einzelmaßnahme: Das zählt dazu

Im Bereich der BEG Einzelmaßnahme werden verschiedene Maßnahmen von der Förderung umfasst. Diese Einzelmaßnahmen gelten für Bestandsgebäude, also wenn Sie eine Sanierung an einem Gebäude vornehmen, die zu dem geforderten Energieeffizienzstatus führt. Nachfolgende BEG Einzelmaßnahme wird mit Zuschüssen und vergünstigten Krediten bedacht:

        • Der Austausch der Heizung und der Einbau einer neuen Heizmöglichkeit wird mit Fördersätzen zwischen 10% - 40% bedacht.
        • Der Wärme- und Gebäudenetzanschluss werden mit bis zu 40% Zuschuss gefördert.
        • Die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehülle (Wände, Dach, etc.) liegt standardmäßig bei 15%, mit iSFP-Bonus bei 20%.
        • Gleiche Fördersätze von 15-20% wie für die Gebäudehülle gelten für die Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung.

Auch wenn die Einzelmaßnahmen zu einem bestimmten Prozentsatz gefördert werden, gilt eine insgesamte Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von maximal 60.000€ pro Wohneinheit in einem Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden werden maximal 1.000€ pro Quadratmeter Nettogrundfläche gefördert. Dabei gilt eine Höchstfördermenge von 5 Millionen Euro bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Dach sanieren als BEG Einzelmaßnahme? – Besser Dachfläche verpachten!

Sie können Ihre Dachsanierung als BEG Einzelmaßnahme vornehmen und dafür einen Teil der Kosten als Zuschuss erhalten. Dafür muss das Dach im Anschluss jedoch einen bestimmten Energiestandard erfüllen. Die Sanierung müssen Sie außerdem zuvor mit einem Energieeffzienz-Experten planen – und das kostet erneut Geld.

Die Solar Direktinvest bietet im Zuge der Dachflächenpachtung ein Angebot für Besitzer großer Dachflächen mit einer Mindestgröße von 1.000 Quadratmetern die Möglichkeit, die Dachfläche nicht auf eigene Kosten und mit einem BEG Einzelmaßnahme Zuschuss zu sanieren. Stattdessen pachtet das Solarunternehmen die Dachfläche, um sie kostenlos zu sanieren und darauf eine Solaranlage zu bauen. Diese Solaranlage wird an Investoren verkauft, welche damit Stromerträge generieren.

Wenn Sie Ihre Dachfläche vermieten, profitieren Sie dabei nicht nur von einer kostenlosen Dachsanierung. Sie tragen zudem einen wichtigen Teil zur Energiewende in Deutschland bei. Zusätzlich erhalten Sie nach der Grundlaufzeit von 20 Jahren die Möglichkeit, bis zu 20 weitere Jahre an den Stromgewinnen beteiligt zu werden. So entsteht für Sie als Verpächter, sowie für den Käufer des Solar Investments, eine Win-Win-Situation.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie statt einer Bundesförderung für effiziente Gebäude Ihr Dach verpachten möchten

Eine Bundesförderung für effiziente Gebäude kommt für Sie nicht in Frage? Sie können die restlichen Kosten für eine Dachsanierung nicht aufbringen? Mit der Dachflächenverpachtung an die Solar Direktinvest haben Sie die Möglichkeit, dennoch eine neue Dachhaut zu erhalten.

Schreiben Sie uns gerne über das nachstehende Kontaktformular eine erste Nachricht und teilen Sie uns darin die wichtigsten Informationen zu Ihrer Dachfläche (Größe, Lage, Verschattung, Gebäude) mit.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt: