BEG Förderung

Die BEG Förderung ist ein wichtiges Mittel, um als Gebäudebesitzer bei der Sanierung oder dem Neubau eines Gebäudes Zuschüsse zu erhalten, wenn man Energieeffizienzstandards einhält. Über diese Förderung möchten wir Sie nachfolgend genauer aufklären. Neben Aspekten, die Sie beachten müssen und den Fördersätzen, die gelten, gehen wir dabei auch auf die Antragstellung ein. Zudem möchten wir Ihnen die Möglichkeit vorstellen, wie Sie ganz ohne BEG Zuschuss eine kostenlose Dachsanierung Ihres Gebäudes erhalten.

Was ist die BEG Förderung?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz auch BEG oder BEG Zuschuss genannt, fasst eine Vielzahl früherer Förderprogramme, die den Bereich der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich abgedeckt haben, nun unter einem Dach zusammen. Gleichzeitig dient die BEG Förderung dazu, den Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden zu vereinfachen und die erhältlichen Zuschüsse zu erhöhen.

Grundsätzlich ist die BEG Förderung in drei Teilprogramme aufgeteilt:

  • BEG NWG

    Die BEG NWG Förderung ist speziell für Nichtwohngebäude gedacht, die komplett energieeffizient saniert oder neu gebaut werden.

  • BEG WG

    Die BEG WG Förderung ist speziell für Wohngebäude gedacht, die komplett energieeffizient saniert oder neu gebaut werden.

  • BEG EM

    Die BEG EM Förderung ist für alle Gebäude gedacht, bei denen Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz vorgenommen werden.

Während die BEG WG und BEG NWG über die KfW laufen, können die Anträge für die BEG EM Förderung
bei der BafA eingereicht werden, um Zuschüsse zu erhalten.

Förderung BEG: Das ändert sich ab 2024

Ab 2024 ändern sich bei der BEG einige wichtige Eckpunkte, die vor allem den Heizungsaustausch betreffen. Zusätzlich wird es ab 2024 ein neues Kreditangebot geben, welches zinsgünstig für Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000€ im Monat für den Heizungsaustausch und Effizienzmaßnahmen zur Verfügung stehen wird.

Beim Heizungstausch wird es ab 2024 die nachfolgenden Investitionskostenzuschüssen als BEG Förderung geben:

        • Wohn- und Nichtwohngebäude erhalten eine Grundförderung von 30%
        • Gebäudeeigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000€ pro Jahr erhalten einen einkommensabhängigen Bonus von 30%
        • Werden veraltete fossile Heizungen von selbstnutzenden Gebäudebesitzern bis 2023 ausgetauscht, erhalten Sie 20% Klima-Geschwindigkeitsbonus
        • Die Boni sind bis zu einem maximalen Fördersatz von 70% miteinander kombinierbar
        • Auch Vermieter erhalten die Grundförderung, diese darf jedoch nicht über die Miete umgelegt werden – Mietsteigerungen durch energetische Sanierungen soll damit entgegengewirkt werden
BEG Förderung

Eckpunkte für die Bundesförderung effiziente Gebäude

Bei der BEG EM Förderung werden nicht alle Sanierungsmaßnahmen gefördert, die an einem Gebäude mit der Zeit anfallen. Es geht vor allem um die Einzelmaßnahmen, welche zu einer Energieeffizienzsteigerung des Gebäudes beitragen. Unter die BEG EM Förderung fallen somit folgende Maßnahmen:

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Dämmung der Wände und des Dachs; Erneuerung, Ersatz oder Neueinbau von Fenstern und Außentüren/-toren; sommerlicher Wärmeschutz
Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung Neue Heizungsanlagen wie Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, etc.; Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes; Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Einbau von Anlagentechnik Einbau, Austausch oder Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen; Kältetechnik (NWG); Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme (NWG); Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechniken (NWG); Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (WG)
Fachplanung Baubegleitung
Heizungsoptimierung

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Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden

Wenn Sie einen Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden stellen, müssen Sie ein bestimmtes Vorgehen beachten. Dies gilt vor allem für Anträge von Einzelmaßnahmen, da hier eine fachliche Beratung und bauliche Begleitung durch einen Energieeffizienzexperten unerlässlich ist.

Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden:

  • Schritt 1

    Organisieren Sie einen zertifizierten Energieeffizienzexperten, der Sie während der Planung und Sanierungsmaßnahmen begleitet.

  • Schritt 2

    Stellen Sie den Antrag für die BEG Förderung, bevor Sie Aufträge an Baufirmen vergeben oder erste Materialien einkaufen. Dem Antrag muss von der BafA zuerst stattgegeben werden.

  • Schritt 3

    Nach der Genehmigung des Antrags können Sie mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen.

  • Schritt 4

    Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird Ihr Energieeffizienzberater die vorgenommenen Arbeiten nochmals prüfen und die Energieeffizienz der einzelnen Maßnahmen bestätigen.

  • Schritt 5

    Erhalten Sie Ihre BEG Förderung für die einzelnen Maßnahmen.

BEG Förderung

BEG Förderung – Diese Punkte gilt es zu beachten

        • Wenn Sie eine BEG Förderung für Einzelmaßnahmen anstreben, können Sie von verschiedenen Boni profitieren, welche die Sanierung nochmals vergünstigen – beispielsweise erhalten Sie bei Austausch Ihrer alten Öl-, Kohle, Gas- oder Nachtspeicherheizung einen Bonus von 10%
        • Antragsberechtigt sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Kommunen, Unternehmen oder auch gemeinnützige Einrichtungen können die BEG Förderung in Anspruch nehmen
        • Vorbereitenden Maßnahmen, wie beispielsweise Abrissarbeiten oder Bodenuntersuchungen, dürfen vor der Antragstellung der Förderung BEG vorgenommen werden, solange sie nicht Teil eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags sind, der die gesamte Sanierung umfasst
        • Arbeiten Sie mit einem Energieeffizienzexperten zusammen, dann werden die Kosten für ebendiesen zu 50% als Förderung BEG bezuschusst.
        • Auch Umfeldmaßnahmen, wie die Entsorgung einer alten Dacheindeckung, werden zu den förderfähigen Kosten dazugerechnet

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Beispiele für Fördersätze von Privathaushalten

Wenn Sie Ihr Wohngebäude mit einer BEG Förderung sanieren möchten, dann können Sie bis zu 60.000€ als förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr angeben, um diese bezuschusst zu bekommen. Die Einzelmaßnahmen können dabei beliebig kombiniert werden. Folgende Fördersätze sind zu beachten:

        • Maßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Geschossdecke, Bodenfläche, Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz zählen hierzu) werden mit bis zu 15% bezuschusst
        • Maßnahmen an der Anlagentechnik des Hauses werden zwischen 10% und 45% gefördert (Heizungen), bei anderen Maßnahmen liegt die Förderung bei etwa 15%
        • Zusätzlich sind bei den Einzelmaßnahmen spezielle Bonusförderungen möglich, wenn beispielsweise ein Heizungstausch stattfindet oder ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Zusätzlich dazu gibt es einen Wärmepumpen-Bonus und einen sogenannten Innovationsbonus für saubere Biomasse als BEG Zuschuss.
BEG Förderung

Statt BEG Förderung kostenlose Dachsanierung erhalten

Statt einer Förderung für Ihre Einzelmaßnahmen, speziell für Ihre Dachsanierung, bietet die Solar Direktinvest Dachflächenbesitzern mit einer Dachfläche von min. 1.000 Quadratmetern die Möglichkeit, diese Fläche gegen eine kostenlose Dachsanierung für 20 Jahre zu verpachten.

Wir bauen nach der Durchführung der Dachsanierung eine Photovoltaikanlage auf Ihr Dach und verkaufen diese an einen Investor. So entsteht sowohl für Sie als Verpächter als auch für den Investor eine Win-Win-Situation: Ihr Gebäude erhält eine Dachhautsanierung, während ein Investor ohne ausreichende Dachfläche die Möglichkeit hat, in ein großflächiges PV Investment zu investieren.

Auf diese Weise müssen Sie keine BEG Förderung für die Einzelmaßnahme der Dachsanierung beantragen, sondern können ohne Organisations- und Kostenaufwand das Projekt Ihrer Dachhautsanierung an uns übergeben. Zusätzlich zu der kostenlosen Dachsanierung bieten wir Ihnen mit der Verpachtung Ihrer Dachfläche weitere Vorteile, die ebenfalls für das Konzept sprechen:

  • Keine eigenen Kosten und kein Organisationsaufwand
  • Lange Pachtdauer von bis zu 40 Jahren
  • Mögliche Beteiligung an den Stromerträgen
  • Überdurchschnittlich hohe Pachtzahlungen
  • Leisten eines wichtigen Beitrags zur Energiewende
  • Kostenlose Dachhautsanierung

Der BEG Zuschuss ist Ihnen zu wenig? Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose Dachhautsanierung!

Sie empfinden den BEG Zuschuss der BEG Förderung als zu gering? Sie können die Dachsanierung Ihres Gebäudes finanziell kaum stemmen? Dann stehen wir Ihnen zur Seite, um diese Probleme aus dem Weg zu räumen. Verpachten Sie Ihre min. 1.000m² große Dachfläche an uns und wir übernehmen eine kostenlose Dachsanierung.

Schreiben Sie uns gerne über das nachstehende Kontaktformular eine Nachricht. Unsere Dachflächen-Experten werden sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und sicherstellen, dass Sie Ihre Dachfläche so rasch wie möglich verpachten können, um eine kostenlose Dachsanierung zu erhalten.

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