Einspeisevergütung
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Wann bekommt man eine Einspeisevergütung?
Eine Einspeisevergütung erhalten Sie, wenn Sie Strom aus erneuerbaren Energiequellen – wie Photovoltaikanlagen – erzeugen. Und Ihren Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. In Deutschland wird die Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) geregelt, das den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen sollen.
Um für eine Einspeisevergütung berechtigt zu sein, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Erzeugung aus erneuerbaren Quellen: Der Strom muss mit Anlagen erzeugt werden, die erneuerbare Energiequellen nutzen, was bei Sonnenenergie der Fall ist.
- Anmeldung und Registrierung: Die Anlage muss bei beim zuständigen Finanzamt, dem Netzbetreiber, sowie der Bundesnetzagentur angemeldet und registriert werden. Das gilt für gewerbliche, ebenso wie für private Nutzung. Zur Registrierung von PV-Anlagen führt die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR).
- Technische Anforderungen und Zulassungen: Die Anlage muss technischen Standards entsprechen und erforderliche Zulassungen oder Genehmigungen besitzen, wie beispielsweise einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis. Dazu kommen Sicherheitsprüfungen, die Einhaltung von Umweltstandards (z.B. nicht in Natura-2000-Gebieten) und die Installation durch zertifizierte Fachkräfte.
- Einspeisung ins öffentliche Netz: Der von Ihnen erzeugte Strom muss in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden, damit es Einspeisevergütungen gibt. Dafür ist ein Vertrag mit dem lokalen Netzbetreiber notwendig.
- Nachweis der Erzeugung: Es muss ein verlässliches System zur Messung und Aufzeichnung der eingespeisten Strommenge vorhanden sein. Der erzeugte und eingespeiste Strom muss genau erfasst werden können.
Wovon hängt die Höhe der Einspeisevergütungen für Photovoltaik ab?
Solaranlagen sind aufgrund der staatlich garantierten Einspeisevergütungen für die ersten 20 Jahre des Betriebs und dem Jahr der Inbetriebnahme finanziell sehr attraktiv. Für die Finanzierung ist es deshalb wichtig zu wissen, wie hoch die Einspeisevergütung im Jahr der Inbetriebnahme für Ihre PV Anlage ist. Da die Einspeisevergütungen garantiert sind, stellen sie für Banken eine Sicherheit dar, die die Höhe der Kreditraten mitbestimmt.
Wie bereits erwähnt wird die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen 20 Jahre lang in fester Höhe garantiert. Wie hoch sie ausfällt, hängt ab von diesen Faktoren ab:
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
- Maximalleistung in Kilowatt-Peak (kWp)
- Art der Stromnutzung: mit oder ohne Eigenverbrauch
Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung
Bei der Art der Stromnutzung wird unterschieden zwischen Volleinspeisung, bei der Sie ihren gesamten Solarstrom ins Netz liefern, und Überschusseinspeisung, bei der Sie nur den selbst nicht genutzten Strom verkaufen.
Der Unterschied der beiden Nutzungsarten macht sich in der Einspeisevergütung für Photovoltaik bemerkbar. Wer bei der Überschusseinspeisung den nachhaltig produzierten Strom auch für den Eigenverbrauch nutzt, erhält eine niedrigere Einspeisevergütung als bei Volleinspeisung. Die geringeren Einnahmen aus der Stromlieferung werden aber ausgeglichen durch die Einsparung beim Stromanbieter.
Bei Volleinspeisung wird dagegen jede produzierte Kilowattstunde Solarstrom ins Stromnetz eingespeist. Der Produzent profitiert folglich nicht vom Eigenverbrauch. Dafür ist die Einspeisevergütung höher. Außerdem brauchen Sie als Anlagenbetreiber keine eigene Energiespeicherlösung. Auch das Risiko für den Verlust oder die Verschwendung von überschüssigem Strom entfällt, da dieser vollständig ins Netz eingespeist wird.
Einspeisevergütung für Photovoltaik nach Art und Leistung
Betrachtet man die aktuellen Regelungen zu den Einspeisevergütungen nach EEG, so gelten für Neuanlagen seit 2024 neue Sätze, die einer halbjährigen Degression unterliegen. Konkret heißt das, dass seit Februar 2024 eine Absenkung der Vergütungssätze um 1 % vorgenommen wird. Die aktuellen Einspeisevergütungen sind damit bis Ende Juli 2024 konstant und werden am 1. August 2024 erneut um 1 % abgesenkt. Das gilt für Neuanlagen, die nach dem jeweiligen Stichtag in Betrieb gehen.
Als Richtwert sollen hier Anlagen mit 10 kWp dienen, die zwischen Februar und Juli 2024 in Betrieb gehen. Für diese Leistungsklasse beträgt die Einspeisevergütung bei Eigenverbrauch bis zu 8,11 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung sind es bis zu 12,86 Cent pro Kilowattstunde. Quelle: §48 (2) EEG 2023 sowie §48 (2a) EEG 2023. (Zeitraum 01.02.2024 bis 31.07.2024)
Zu beachten ist dabei, dass mit zunehmender Leistung die Einspeisevergütung sinkt. Photovoltaikanlagen ab 100 kW sind seit 2016 zur Direktvermarktung verpflichtet. Für kleinere Anlagen ist die Teilnahme freiwillig. Ob sich eine Direktvermarktung über die Strombörse mit Marktprämienmodell lohnt, entscheiden individuelle Faktoren und die eigene Risikobereitschaft.
Gibt es bei PV-Großanlagen Einspeisevergütungen?
Bei größeren Anlagen bis 100 kWp werden noch Einspeisevergütungen über das EEG geleistet. Wer eine Anlage mit einer Leistung über 100 kWp betreibt, muss seinen Strom direktvermarkten. Um dabei Nachteile durch Preisschwankungen zu vermeiden, kommt das sogenannte Marktprämienmodell zum Tragen.
Photovoltaikanlagen von 100 kWp bis 1000 kWp
Schon bei Anlagen ab 100 kWp gibt es keine festen Einspeisevergütungen mehr, weder bei Voll- noch bei Überschusseinspeisung. Doch wie groß ist die Fläche einer solchen Photovoltaikanlage? Der durchschnittliche Platzbedarf liegt hier bei 1.000 m2 auf einem Flachdach, was auch einer Freifläche entsprechen dürfte. Hier geht es also größtenteils um eine gewerbliche Nutzung der PV-Anlagen.
Für Eigentümer solcher Anlagen gibt es zwei Optionen:
- Solaranlage mit Eigenverbrauch – Marktprämienmodell
Der erzeugte Strom wird teilweise im Betrieb verbraucht, der Rest geht dann in die Überschusseinspeisung mit Marktprämienmodell.
- Solaranlage mit Volleinspeisung – Marktprämienmodell
Volleinspeisung erfolgt ganz nach dem Marktprämienmodell zu höheren Einspeisevergütungen.
Bei beiden Optionen sinkt die Einspeisevergütung mit steigender Leistung.
Photovoltaikanlagen über 1000 kWp
Ab einer gewissen Leistungsgröße müssen Photovoltaikanlagen in Deutschland an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen, wenn eine Förderung gewünscht ist. Eine feste Einspeisevergütung gibt es nicht mehr. Ab welcher Leistung in kWp das gilt, ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Das EEG legt fest, wie die Ausschreibungen durchgeführt werden, welche Kriterien angelegt werden und wie die Vergütung für den eingespeisten Strom gestaltet ist.
Teilnahmeberechtigt an einer Ausschreibung sind Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung ab 1001 kWp. Die Obergrenze bei Freiflächenanlagen liegt bei 20 MW. Bei diesen Ausschreibungen des sogenannten ersten Segments können nur Gebote für Freiflächenanlagen und für Solaranlagen abgegeben werden, die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden sollen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind.
Dazu schreibt die Bundesnetzagentur: „Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen zur Ermittlung der anzulegenden Werte für Strom aus Solaranlagen durch. Der ermittelte anzulegende Wert dient als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Zahlungsanspruchs (Marktprämie).“
Marktprämienmodell: Wer bei diesen Ausschreibungen teilnehmen will, darf den aktuellen Höchstwert von 7,37 Cent pro Kilowattstunde beim ersten Segment nicht überbieten. Entsprechend liegen die Zuschläge unter diesem Wert. Die Marktprämie wird gezahlt, wenn der Marktwert des Stroms unter dem in der Ausschreibung festgelegten anzulegenden Wert liegt. Die Referenz dabei ist der Monatsmittelwert der EPEX-Strombörse.
Solar Direktinvest bietet eine Alternative zu festen Einspeisevergütungen
Wer in Photovoltaik investieren möchte, braucht gute Gewinnaussichten. Eine fixe Einspeisevergütung nach EEG über 20 Jahre Laufzeit bietet Sicherheit und Übersicht. Sie bleibt allerdings über den gesamten Förderzeitraum konstant, unabhängig von der wirtschaftlichen und energiepolitischen Situation.
Die Direktvermarktung bietet dagegen einen entscheidenden Vorteil: Liegen die Erlöse oberhalb des Monatsmittelwerts, verringert sich die Marktprämie nicht anteilig. So sind höhere Einnahmen als die eigentliche Einspeisevergütung Photovoltaik möglich. Die Einspeisevergütung nach EEG, der sogenannte anzulegende Wert, wird aber dank der Marktprämie nie unterschritten, sondern ist garantiert.
Voraussetzung für den Start in die Direktvermarktung ist, dass Sie Eigentümer der Anlage sind. Dazu brauchen Sie aber weder Hallendach noch Freifläche. Mit Solar Direktinvest haben Sie einen Partner, der die geeigneten Flächen zur Pacht für Sie findet. Und auch den ganzen organisatorischen und rechtlichen Teil für die Vermarktung an der Börse übernimmt. Und damit Sie sich bei laufendem Betrieb um nichts kümmern müssen, bietet Ihnen Solar Direktinvest ein Rundum-Sorglos-Paket an.
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