BafA BEG

Das gesamte Haus energieeffizient zu sanieren oder auch nur Teilmaßnahmen für eine Steigerung der Energieeffizienz vorzunehmen, ist ein kostspieliges Vorhaben, welches nicht jeder Gebäudebesitzer ohne Probleme zahlen kann. Um die Bürger zu entlasten, greift der Staat hierbei mit verschiedenen Fördermaßnahmen ein. Diese Fördermaßnahmen sind unter anderem über die BafA BEG erhältlich. Nachfolgend möchten wir Sie genauer über die BEG-Förderungen der BafA informieren. Zusätzlich dazu stellen wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Dachsanierung per Dachverpachtung vor.

BafA BEG: Was ist das?

BafA BEG: In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden frühere Förderprogramme zur Förderung der Energieeffizienz und für den Ausbau erneuerbarer Energien im Bereich der Gebäude zusammengefasst. So unterstützt die BEG unter anderem den Einbau neuer Heizungsanlagen oder auch die Optimierung ebendieser, sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einbau optimierter Anlagentechnik, wie beispielsweise Belüftungssysteme.

Die BafA BEG greift dabei sowohl im Bereich von Wohngebäuden als auch von Nichtwohngebäuden. Sogar Kommunen können durch die KfW BEG gefördert werden.

Grundsätzlich werden die Förderungen der BEG bei der BafA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder der KfW (Kreditbank für Wiederaufbau) angefordert.

BafA BEG EM: Was wird gefördert?

Es gilt, dass alle Maßnahmen an den entsprechenden (Nicht-)Wohngebäuden förderfähig sind, welche die Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes verbessern. Sollten Sie Ihr gesamtes Gebäude energieeffizient sanieren, umfasst das die folgenden Einzelmaßnahmen:

        • Energieeffiziente Maßnahmen an der Gebäudehülle
        • Einbau einer energieeffizienten Anlagentechnik
        • Verbesserung der Wärmeerzeugung
        • Optimierung der Heizung

Die jeweiligen Maßnahmen werden mit unterschiedlichen prozentualen Zuschüssen des Staates gefördert. Zusätzlich müssen bestimmte technische Voraussetzungen nach der Sanierung erreicht werden. Ein bezuschusster Energieeffizienz-Experte ist deswegen bei fast allen BafA BEG-Maßnahmen ein Muss.

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BafA BEG – Teilprogramme der BEG

Die BafA BEG besteht grundsätzlich aus vier Teilprogrammen. Diese vier Teilprogramme umfassen folgende Sanierungsmaßnahmen:

  1. BEG WG – Energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden
  2. BEG NWG – Sanierung von Nichtwohngebäuden für Energieeffizienz
  3. BEG EM – Energieeffiziente Sanierung an Wohn- und Nichtwohngebäuden mithilfe von Einzelmaßnahmen
  4. BEG KfN – Klimafreundlicher Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes
BAFA BEG

Die wichtigsten Informationen zur BEG

Nicht nur Privatpersonen können bei der BafA BEG Antrag auf Förderung stellen. Auch Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen können von der BafA BEG Förderung profitieren. Hierbei wird entweder durch die BafA BEG ein Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt oder per KfW BEG ein zinsvergünstigter Kredit mit einem Tilgungszuschuss.

Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Antrag stellen

    Grundsätzlich müssen die Förderanträge gestellt werden, bevor mit dem Sanierungsvorhaben begonnen wird. Dies bedeutet, dass Sie keine Aufträge für Materialien oder Sanierungsarbeiten vergeben dürfen, bevor der Antrag auf Zuschuss nicht genehmigt wurde. Lediglich Maßnahmen, die die Beratung, Planung und Vorbereitung (z.B. Aufräum- oder Abrissarbeiten) umfassen, dürfen vor der Antragstellung vorgenommen werden.

  • Umfeldmaßnahmen

    Umfeldmaßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau und die Entsorgung einer alten Heizung oder das Entfernen einer veralteten Dacheindeckung, werden in die Kosten mit einbezogen und gefördert.

  • Energieeffizienz-Experte

    Bei einigen Maßnahmen ist die Unterstützung durch einen Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Die Leistungen eines solchen Experten werden in der Regel mit 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst.

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BEG BafA – Braucht man einen Energieexperten?

Wenn Sie einen BafA BEG EM Antrag stellen möchten, dann ist für die Antragstellung einiger dieser Maßnahmen die Beratung und Betreuung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich. Er unterstützt unter anderem auch den BafA BEG Antrag und erstellt nach Fertigstellung der Maßnahmen einen technischen Projektnachweis. Alle anderen Einzelmaßnahmen, die nachfolgend nicht aufgezählt werden, müssen in der Regel nicht durch einen Energieeffizienz-Experten begleitet werden.

So müssen Sie einen solchen Experten zu Rate ziehen, wenn Sie folgende Maßnahmen vornehmen möchten:

        • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – darunter fallen unter anderem auch Maßnahmen zur Dachsanierung, wie beispielsweise neue Dacheindeckungen und Dämmungen
        • Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagentechnik – Heizungen sind hierbei ausgenommen
        • Einzelne Maßnahmen zur Errichtung, zum Umbau oder auch zur Erweiterung des Gebäudenetzes
        • Anträge mit einem iSFP-Bonus – mit einem individuellen Sanierungsfahrplan können Sie weitere Zuschüsse erhalten
        • Fachliche Planung und Beratung, sowie Baubegleitung
BAFA BEG

BafA BEG Förderung für Heizungsanlagen

Neben der Förderung für die Gebäudehülle ist auch eine BafA BEG Förderung für Heizungsanlagen erhältlich. Die Heizungsanlagen werden dabei mit unterschiedlichen Fördermengen bedacht. Gefördert werden somit neben der Solarthermie auch Heizungen mit Biomasse, Wärmepumpen, Brennstoffzellensysteme, sowie Wärmenetze, wobei die BafA BEG Förderung bis zu 40% der Kosten für die neue Heizungsanlage betragen kann.

Zusätzlich können Sie von bis zu 50% Zuschuss zur Fachplanung und Baubegleitung profitieren und einen Tausch-Bonus für Ihre alte Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung erhalten.

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KfW BEG oder BafA: Diese Fördersätze erhalten Sie

Wenn Sie einen BafA BEG EM Antrag stellen, dann können Sie mit folgenden Fördersätzen für die Einzelmaßnahmen rechnen:

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (auch Dach), für Anlagentechnik (außer Heizung) und zur Heizungsoptimierung Bis zu 15%
Erneuerung der Heizung Zwischen 10% - 40%
Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen Bis zu 30%
Anschluss an ein Gebäudenetz Bis zu 25%
Anschluss an ein Wärmenetz Bis zu 30%
Fachplanung und Baubegleitung Bis zu 50%

Dennoch gibt es auch Höchstgrenzen bei den Fördermaßnahmen:

        • Wohngebäude: 60.000€ pro Wohneinheit, maximal 600.000€ pro Gebäude
        • Nichtwohngebäude: 1.000€ pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Mio. €
        • Fachplanung und Baubegleitung: Maximal 20.000€ pro Zuwendungsbescheid mit
          • Maximal 2.000€ pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern
          • Höchstens 5.000€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern
          • 5€ pro Quadratmeter Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden

Zusätzlich gibt es noch weitere Bonuszahlungen, die für Einzelmaßnahmen gewährt werden können:

        • Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung: Erhöhung der Förderung um bis zu 10%
        • Bonus für Wärmepumpen von 5%, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen und ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird
        • Bonus in Höhe von 5%, wenn die Sanierungsmaßnahmen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans sind
BAFA BEG

Ohne BafA BEG Förderung zum neuen Dach

Die BafA BEG Förderung sind vielfältig, können oftmals jedoch nur schwer überblickt werden und decken in den meisten Fällen nur einen geringen Teil der eigentlichen Sanierungskosten ab. Um vor allem Besitzer von Gebäuden mit großen Dachflächen zu unterstützen, bietet die Solar Direktinvest Besitzern einer sanierungsbedürftigen, unverschatteten Dachfläche von min. 1.000 qm die Möglichkeit an, eine kostenlose Dachsanierung zu erhalten, wenn sie ihre Dachfläche für ein Solar Investment verpachten.

Auf diese Weise können Sie als Dachflächenbesitzer einen fünf- bis sechsstelligen Betrag sparen und müssen sich keine Gedanken um Energieeffizienzberater oder BEG Anträge machen – denn wir übernehmen die Sanierung ihrer Dachhaut, ganz einfach und unkompliziert.

Nachdem wir Ihre Dachhaut saniert haben, bauen wir auf der neuen Dacheindeckung eine leistungsstarke Photovoltaikanlage, welche unsere Investoren als Solar Investment erwerben können, um nachhaltigen Solarstrom zu produzieren.

Als Dachflächenverpächter profitieren Sie jedoch nicht nur von der kostenlose Dachsanierung, sondern von weiteren Vorteilen:

        • Sie nutzen Ihre ansonsten brachliegende Dachfläche
        • Mit der Verpachtung tragen Sie einen wichtigen Teil zur Energiewende bei
        • Sie profitieren von bis zu 40 Jahren Pachtdauer
        • Nach der Grundlaufzeit von 20 Jahren werden Sie an den Stromverkäufen beteiligt
        • Sie erhalten eine hochwertige, kostenlose Sanierung der Dachhaut
        • Auf Sie kommt kein Organisations- oder Kostenaufwand zu

Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose Dachsanierung ganz ohne BafA BEG EM Antrag

Wenn Sie keine BafA BEG Förderung in Anspruch nehmen möchten, sondern lieber eine komplett kostenfreie Dachsanierung im Gegenzug für eine Dachverpachtung erhalten möchten, dann sind Sie hier genau richtig. Schreiben Sie uns gerne eine erste Mail mit den wichtigsten Informationen zu Ihrer Dachfläche, indem Sie das nachstehende Kontaktformular nutzen.

Wir freue uns auf eine gemeinsame Zusammenarbeit mit Ihnen!

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