Bürgerbeteiligung Solarpark
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Wie sieht eine Solarpark Beteiligung aus?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet Kommunen im § 6 EEG die Möglichkeit, sich an Solarparks finanziell zu beteiligen. In diesem Fall profitieren alle Menschen in der Gemeinde, ohne selbst in eine Bürgerbeteiligung Solarpark zu investieren.
Darüber hinaus ist auch eine individuelle Bürgerbeteiligung möglich, bei der jeder Einwohner sich nach seinen finanziellen Möglichkeiten engagieren kann. Je nach Gemeinde sind die Beteiligungsmodelle unterschiedlich.
Liegt geeignetes Land einer Gemeinde in einem Gebiet, das nach dem EEG gefördert wird, also auf Konversionsflächen, an Hauptverkehrsadern oder auf benachteiligten Gebieten, können die Gemeinde oder die Einwohner von einer garantierten Einspeisevergütung ausgehen. Das macht eine Solarpark Beteiligung für alle attraktiv, die sichere Anlageformen suchen. Die Förderwürdigkeit besteht auch, wenn die Photovoltaik Freiflächenanlage über EEG-Ausschreibungen realisiert wird.
Durch das EEG 2023 besteht nun auch die Möglichkeit der Solarpark Beteiligung für Bestandsanlagen.
Gut zu wissen: Besteht keine Grundlage für eine Förderung nach dem EEG, kann eine Bürgerbeteiligung Solarpark auch als PPA-Projekt (Power Purchase Agreement) umgesetzt werden. Damit sind ebenfalls langfristige, sichere Einnahmen aus der Stromproduktion über Verträge garantiert.
Photovoltaik Bürgerbeteiligung – alle einbinden
Da in jeder Gemeinde andere Voraussetzungen hinsichtlich Einwohnerzahl und verfügbarer Fläche herrschen, ist auch eine Bürgerbeteiligung Solar an jedem Standort anders zu betrachten. Damit sollen nicht nur Menschen mit eigenem Hausdach einen Teil zur solaren Energiewende beitragen. Um alle Betroffenen und damit auch die Investoren in einer Beteiligung zu erreichen, sind mehrere Schritte innerhalb der Gemeinde bis zum fertigen Solarpark zu gehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Chancen nutzen können, von einer Solarpark Beteiligung zu profitieren.
Wichtig ist es dabei, niemanden auszuschließen und vor allem die einzubinden, die eventuell durch den Standort betroffen wären. Zum Beispiel, wenn es um den Photovoltaik-Freiflächenanlagen Abstand zu Wohngebieten geht. Auch die Notwendigkeit, die Anschlüsse über privaten Grund zu legen, macht eine breite Akzeptanz durch eine Solarpark Beteiligung erforderlich.
Warum Solarpark Beteiligung
Immer mehr Gemeinden denken über eine Solarpark Beteiligung ihrer Bürger nach. Denn von einer Photovoltaikfreifläche profitieren aufgrund der Größe viele. Und was kann besser sein als die Menschen vor Ort an den finanziellen Vorteilen durch eine Bürgerbeteiligung Solarpark teilhaben zu lassen.
Errichtet eine Kommune einen Solarpark, kann das für die Gemeindemitglieder mehrere Vorteile bringen. Indirekt über die Kommune, die Einnahmen mit Solarstrom erzielt und einen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Es können aber auch die günstigen Stromtarife sein, die sich aus dem Engagement ergeben.
Schließlich zahlt sich eine Bürgerbeteiligung Solarpark direkt für jeden einzelnen aus. In seinem Standard „Gute Planung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ spricht sich der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) klar für eine direkte Bürgerbeteiligung aus. Damit lassen sich auch Probleme wie das des Photovoltaik-Freiflächenanlagen Abstand zu Wohngebieten besser lösen.
Welche Modelle gibt es für eine Solarpark Beteiligung
Direkte Bürgerbeteiligungsmodelle vor Ort ermöglichen eine unmittelbare Beteiligung am Anlagenbetrieb. Die schöne Seite dieser Art der Geldanlage ist eine regelmäßige Gewinnausschüttung oder Verzinsung für die Beteiligten, nach Abzug aller Instandhaltungskosten und Versicherungen. Da Solaranlagen einen minimalen Wartungsaufwand verlangen, bleibt ein rentabler Rest.
Doch welche Modelle von der gemeinsamen Projektbesprechungen über den aktiven Bürgerdialog bis zu den Varianten der finanziellen Beteilung gibt es? Die Auswahl der gängigen Möglichkeiten einer Photovoltaik Bürgerbeteiligung zeigt, dass auch eine Risikoabwägung zu betrachten ist:
- Die Genossenschaft
Ein klassisches Beispiel der Bürgerbeteiligung Solarpark ist eine Energiegenossenschaft. Diese kann von den Bürgern einer Gemeinde für ein bestimmtes Solaranlagen-Projekt gegründet werden. Es gibt aber auch Genossenschaften, die mehrere Anlagen betreiben und interessierten Bürgern Anteile daran anbieten.
- Crowdinvesting
Crowdinvesting ist eine Art der finanziellen Beteiligung in Form einer einmaligen Investition zu projektspezifischen Konditionen. Es werden also keine Anlagen oder Anlagenteile erworben. Das Crowdinvesting kann durch einen Projektentwickler in der jeweiligen Kommune angeboten werden und die Anlegergemeinschaft gibt Geld für die Umsetzung und den Betrieb der Photovoltaikanlage.
- Sachwertanlage mit fester Eigentumszuordnung
Hierbei ist die regionale Bevölkerung in einer Vorteilsstellung und kann in einer Photovoltaik Freiflächenanlage Anteile als Besitz erwerben. Die Aufteilung kann nach Modulen oder Wechselrichtern erfolgen. Bei dieser Bürgerbeteiligung Solarpark wird also Realeigentum gekauft.
Bürgerbeteiligung Solarpark: Darauf kommt es an
Die drei vorgestellten Modelle unterscheiden sich nicht nur in der Form der Bürgerbeteiligung Solar, sondern auch bei der Risikobewertung. Deshalb lohnt ein zweiter Blick unter diesem Aspekt, damit Sie sehen, was für Sie die beste Lösung wäre.
Genossenschaften gibt es im deutschsprachigen Raum seit circa 1847. Sie gelten als insolvenzsicherste Rechtsform. Für ihre Stabilität und Zuverlässigkeit spricht außerdem, dass die Genossenschaftsidee im Jahr 2016 von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt wurde. Die Anteile bei einer Energiegenossenschaft sind also sicher, die Erlöse kommen einzig den Mitgliedern zugute. Hier sind die Anteile und die Erträge über die Laufzeiten von meist mehr als 20 Jahren sicher.
Crowdinvesting wird über unterschiedliche Laufzeiten meist 5 bis 8 Jahre mit entsprechend steigenden Zinssätzen ab aktuell 3% angeboten. Auch hier ist von einer sicheren Einspeisevergütung nach EEG auszugehen, wenn die Fläche für die Bürgerbeteiligung Solarpark förderwürdig ist. Ansonsten muss der Anlagenbetreiber eine PPA abschließen oder den Strom an der Börse handeln. Crowdfunding-Angebote müssen mit einem Warnhinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz versehen sein, da sie mit „erheblichen Risiken verbunden“ sind. Hier handelt es sich also um die Beteiligungsform mit dem größten Risiko.
Die Sachwertanlage als Solarpark Beteiligung bietet zahlreiche Vorteile. Ein entscheidender gegenüber den beiden anderen Modellen ist, dass der Erwerb der Anlagenteile Sie zu einem Anlagenbetreiber macht. Damit profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen als Unternehmer. Und auf Basis der erworbenen Anlagenanteile und einer festen Einspeisevergütung nach EEG-Tarifen, sowie der Möglichkeit der Direktvermarktung des Stroms, wird diese Solarpark Beteiligung zu einer lukrativen Sachwertanlage. Auch nach Ablauf der EEG-Förderung können Sie Ihren Strom weiterhin auf dem freien Markt veräußern, wo Renditen bis zu 10% warten.
Alternativen zur Solarpark Beteiligung mit Solar Direktinvest
Wer nun in ein Photovoltaik Direktinvestment einsteigen möchte, aber keine Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung Solarpark hat, findet bei Solar Direktinvest eine attraktive Alternative.
Sie erwerben Eigentum auf einer gepachteten Freifläche und sind damit Unternehmer mit allen Vorteilen. Die Photovoltaikanlage oder Teileinheiten gehören Ihnen, damit können Sie Abschreibungen (AfA) steuerlich gelten machen.
Und im Anschaffungsjahr dürfen Sie bis zu 62% der Anschaffungskosten des Solarparks steuerlich absetzen. Ein Vorteil, den Sie bei einer indirekten Investition wie Genossenschaftsanteilen oder Crowdinvesting nicht haben.
Natürlich haben Sie über die gesamte Pachtzeit das Recht auf Zugang und Betrieb. Dafür werden Sie in der Regel im Grundbuch des Grundstückes mit einer Dienstbarkeit unter Abteilung II eingetragen.
Es kann also durchaus lohnend sein, als Einzelunternehmer, statt bei einer Bürgerbeteiligung Solarpark zu investieren.
Alle Fragen zur Solarpark Beteiligung klären mit Solar Direktinvest
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