Benefícios fiscais dos edifícios classificados
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Steuervorteil Denkmalschutz: Die Voraussetzungen
Nicht jedes alte Haus zählt automatisch als denkmalgeschütztes Gebäude und nicht jede Sanierungsmaßnahme, welche Sie an ebendiesem Haus vornehmen, bringt Ihnen steuerliche Vorteile ein. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Sie die Denkmalschutz Steuervorteile erhalten:
- Ihre Immobilie muss ein denkmalgeschütztes Haus sein und von der Denkmalschutzbehörde auch als ein solches gelistet sein – erst dann bringt die Denkmal Kapitalanlage Ihnen die gewünschten Steuervorteile.
- Die Sanierungsmaßnahmen, welche Sie vornehmen, müssen zunächst von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden, ehe es in Frage kommt, dass Sie diese Arbeiten von der Steuer absetzen.
- Nachdem die Baumaßnahmen beendet sind, stellt Ihnen die Denkmalschutzbehörde eine Bescheinigung aus, welche ebendies bestätigt. Diese Bescheinigung benötigen Sie, um sie beim Finanzamt vorzulegen und Ihre Denkmalschutz Steuervorteile zu erhalten.
Die Denkmal-AfA – Steuervorteil Denkmalschutz
Vielleicht sind Sie bei Ihren Recherchen bereits über den Begriff der Denkmal-AfA gestolpert. Afa steht für Absetzung für Abnutzung. Die Denkmal-Afa ist der größte Denkmalschutz Steuervorteil, welchen Sie bei Erwerb einer solchen Denkmal Kapitalanlage erhalten. Durch die Afa können Sie die Modernisierungskosten und Bauvorhaben ihrer denkmalgeschützten Immobilie steuerlich absetzen.
Je nachdem ob die denkmalgeschützte Immobilie vermietet oder selbst genutzt wird, unterscheidet sich die Höhe und auch die Länge der Denkmal-Afa.
Steuervorteil Denkmalschutz? Die hohen Abschreibungsmöglichkeiten schmälern das zu versteuernde Einkommen deutlich, so dass vor allem Besserverdiener mit einer hohen Steuerlast von der Denkmal-Afa profitieren. Auch Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner können bei der gemeinsamen Steuererklärung davon profitieren.
Was ist bei den Denkmalschutz Steuervorteilen inbegriffen – und was nicht?
Der Steuervorteil Denkmalschutz wird Ihnen nicht bei allen Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten gewährt. Insgesamt können Sie nur solche baulichen Maßnahmen von der Steuer absetzen, die dem Erhalt des denkmalgeschützten Hauses dienen und notwendig sind, um das Gebäude sinnvoll nutzen zu können.
Beispiele von Maßnahmen, die Denkmalschutz Steuervorteile bringen:
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- Einbau eines Badezimmers und einer Toilette
- Einbau einer (neuen) Heizung
- Einbau prägender Elemente, welche den historischen Vorgaben entsprechen
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Maßnahmen, welche keine Denkmalschutz Steuervorteile bereithalten:
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- Bau einer Garage neben der Denkmal Immobilie
- Neuanlage des Gartens oder Grundstücks
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Denkmalschutz Steuervorteile – selbst nutzen oder vermieten?
Ob Sie denkmalgeschützte Immobilien als Kapitalanlage nutzen und vermieten oder ob Sie selbst darin wohnen möchten, tangiert auch die Denkmalschutz Steuervorteile.
- Vermietung
Acht Jahre lang Absetzung zu je 9 %, danach vier Jahre lang jeweils 7 % → So lassen sich bis zu 100 % der Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren steuerlich geltend machen.
- Eigennutzung
Zehn Jahre lang Absetzung zu je 9 % → Hier lassen sich insgesamt bis zu 90 % der Kosten für die Sanierung von der Steuer absetzen.
Sollten Sie nicht der einzige Investor sein, sondern die denkmalgeschützte Immobilie mehreren Investoren gehören, gilt grundsätzlich, dass die Höhe des Eigenanteils prozentual dem Anteil der absetzbaren Kosten entspricht.
Investieren und Denkmalschutz Steuervorteile nutzen?
Die Denkmalschutz Steuervorteile lohnen sich besonders für Gutverdiener oder für Personen, die in den nächsten Jahren ein steigendes Einkommen erwarten. Der Kauf einer Denkmalschutz Immobilie hat somit auch viel mit Ihrer Lebensplanung zu tun. Fragen Sie sich selbst: Wird Ihr Einkommen in den nächsten 10 bis 12 Jahren im Spitzensteuersatz liegen? Dann können Sie mit einer denkmalgeschützten Immobilie Ihre Einkommensteuerlast reduzieren.
Diese Möglichkeit ist durchaus verlockend. Doch bei einer Denkmalschutz Kapitalanlage müssen Sie auch die Arbeit bedenken, welche mit einer solchen Immobilie auf Sie zukommt. Die Sanierungsmaßnahmen müssen geplant und koordiniert werden. Dies verschlingt Zeit und Kosten. Gleichzeitig gehen Verpflichtungen zur Sanierung einher, denn ohne bauliche Maßnahmen erhalten Sie keine Steuervorteile.
Wägen Sie daher die steuerlichen Vorteile, welche sich für Sie durch eine solche Denkmalimmobilie Kapitalanlage ergeben, gegen den organisatorischen Aufwand, die Kosten und die Zeit, welche Sie zusätzlich in die Denkmal Kapitalanlage stecken, ab.
Fazit: Denkmalgeschützte Immobilien als Kapitalanlage
Denkmalgeschützte Immobilien als Kapitalanlage warten mit interessanten Denkmalschutz Steuervorteile auf, gehen jedoch auch mit einem hohen Arbeits- und Kostenaufwand einher.
Doch gibt es eine Alternative zu einer denkmalgeschützten Immobilie, welche ähnliche steuerliche Vorteile mit sich bringt?
Ja, die gibt es – ein Solar Direktinvest!
Mit einem Photovoltaik Direktinvestment erwerben Sie eine Solaranlage auf einer gepachteten Dach- oder auch Freifläche. Mit dem Erwerb gehen viele steuerliche Vorteile einher, welche es Ihnen ermöglichen bis zu 62 % der Anschaffungskosten Ihrer Photovoltaikanlage im Erwerbsjahr abzusetzen.
Diese Steuervorteile ergeben sich durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB), die Afa für Photovoltaikanlagen, sowie die Möglichkeit einer Sonderabschreibung. Auf diese Weise wird es Ihnen möglich Ihr zu versteuerndes Einkommen in einem Jahr auf 0% zu senken.
Um nicht nur in einem Jahr diese steuerlichen Vorteile zu genießen, bietet es sich an, jedes Jahr ein Solar Invest zu erwerben und damit kontinuierlich Steuern zu sparen. Auf diese Weise bauen Sie sich ein passives Einkommen auf, welches Ihnen nach der Amortisationszeit der Solaranlagen zur freien Verfügung steht.
Gleichzeitig bringt eine Solaranlage der Solar Direktinvest GmbH weitere Vorteile mit sich:
- Hohe Rendite von bis zu 10 % p.a.
- Bis zu 40 Jahre Betriebsdauer
- Staatlich gesicherte Vergütung
- Nachhaltig und umweltschonend
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über die Denkmalschutz Steuervorteile erfahren möchten
Sie möchten Steuern sparen, doch die Denkmalschutz Steuervorteile kommen für Sie nicht in Frage? Dann haben wir mit unseren Photovoltaik Direktinvestments die passende Lösung für Sie! Um mehr über die weitreichenden Steuervorteile zu erfahren, können Sie uns gerne kontaktieren.
Schreiben Sie uns einfach über das untenstehende Kontaktformular. Unser kompetentes Team wird Sie ausführlich zu Ihren Fragen beraten.