Pachtvertrag Landwirtschaft Bayern
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Pachtvertrag Landwirtschaft Bayern: Steuerliche Vorteile für Photovoltaik
Bayern hat als „Sunshine State“ im Gegensatz zu anderen Bundesländern einen Standortvorteil bei Photovoltaik. Deshalb unterstützt Bayern als sonnenreiches Bundesland mit einem Beschluss vom Dezember 2022 Photovoltaik auch steuerlich.
In Bayern profitieren Betreiber von PV Anlagen zusätzlich von einer steuerlichen Erleichterung: Die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen (LuF) gilt, bleibt günstiger als die Grundsteuer B, die für baureife und bebaute Grundstücke anfällt. Das führt zu einer niedrigeren Bewertung und durch die Einstufung in die Grundsteuer A wird die Grundsteuerbelastung deutlich niedriger. Allerdings erfordert die unveränderte Einstufung als land- und forstwirtschaftliches Vermögen die Absicht des Landwirts, die Flächen in der Zukunft wieder landwirtschaftlich zu nutzen.
Grundsätzlich bedeutet der Landtagsbeschluss aber, dass Landwirte und Investoren, die Photovoltaikanlagen auf ihren Feldern installieren, weiterhin die niedrigeren Steuerabgaben nutzen können. Zudem bleibt den landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern für Zwecke der Grundsteuereinsparung der Umweg über die sogenannte „Agri-Photovoltaik“ erspart.
Diese Regelung fördert die Installation von Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen und trägt zur wirtschaftlichen Rentabilität sowie zur Unterstützung der Energiewende in Bayern bei.
Behördliche Auflagen für Photovoltaik Bayern
Nach Art. 55 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) sind PV-Freiflächenanlagen als bauliche Anlagen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Doch zur Förderung des Ausbaus der Solarenergie gibt es weitreichende Ausnahmen zu diesem Grundsatz.
Die beiden Ausnahmen in der Bayerischen Bauordnung sind:
Verfahrensfreiheit:
Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 a), bb) BayBO sind gebäudeunabhängige Solarenergieanlagen, einschließlich PV-Freiflächenanlagen, bis zu einer Höhe von 3 Metern und einer Gesamtlänge von 9 Metern verfahrensfrei. Zudem sind nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 9 BayBO Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren verfahrensfrei, unabhängig von ihrer Fläche, wenn sie innerhalb des Geltungsbereichs einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach Art. 81 BayBO liegen. Diese Satzung muss Regelungen zur Zulässigkeit, dem Standort und der Größe der Anlage enthalten und die Anlage muss den Festsetzungen der Satzung entsprechen.
Genehmigungsfreistellung:
PV-Anlagen an Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen, die unter die Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB fallen, sind gemäß Art. 58 Abs. 2 Satz 1 BayBO in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 BayBO genehmigungsfrei. Bei problematischen Standorten kann die Gemeinde jedoch die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verlangen und gegebenenfalls Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung einsetzen.
Geht es um landwirtschaftliche Flächen, muss der Sonderfall der „landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete“ betrachtet werden.
Freiflächenphotovoltaik als Lösung für landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete
Wenn Sie als Landwirt oder Flächeneigentümer, Ihr Land für eine Photovoltaik-Anlage verpachten möchten, müssen Sie beachten, dass solche Anlagen nur in bestimmten Gebieten gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Das wird für Ihren potenziellen Pächter das Argument sein, das zählt.
Besonders geeignet sind landwirtschaftliche Flächen in sogenannten benachteiligten Gebieten, die aufgrund ungünstiger klimatischer Bedingungen oder schlechter Bodenqualität schwierig zu bewirtschaften sind und schwächere Erträge liefern. Was bedeutet, dass eine Verpachtung für eine Agrarproduktion nicht in Frage kommt.
Was als benachteiligtes Gebiet gilt, wird durch EU-Recht definiert. Derzeit sind etwa 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland als solche Gebiete ausgewiesen. Diese Flächen können für Solarparks genutzt werden, um Ihnen zusätzliche Einnahmen zu ermöglichen.
Sonderfall Pachtvertrag Landwirtschaft Bayern
Wenn die landwirtschaftliche Pachtfläche in Bayern in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten liegt, hat dies verschiedene Implikationen für den Pachtvertrag:
- Fördermaßnahmen:
Pächter in benachteiligten Gebieten können Anspruch auf spezielle Förderprogramme und Subventionen haben, die darauf abzielen, die wirtschaftliche Lage dieser Regionen zu verbessern. Dies kann die finanzielle Attraktivität des Pachtvertrags erhöhen. - Pachtzins:
Der Pachtzins für Flächen in benachteiligten Gebieten kann geringer sein als in ertragreicheren Regionen. Dies berücksichtigt die geringere Produktivität und Ertragsfähigkeit des Bodens. - Vertragsbedingungen:
Die Vertragsbedingungen könnten angepasst werden, um den besonderen Herausforderungen in diesen Gebieten gerecht zu werden. Dazu könnten längere Pachtlaufzeiten, besondere Regelungen zur Bodenverbesserung oder spezielle Kündigungsklauseln gehören. - Investitionsanreize:
Es kann zusätzliche Anreize für Investitionen in Infrastruktur und nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden geben, um die landwirtschaftliche Nutzung und den Ertrag der Flächen zu verbessern. - Rechtliche Rahmenbedingungen:
Es können besondere rechtliche Rahmenbedingungen oder regionale Entwicklungsprogramme gelten, die die Nutzung und Pacht solcher Flächen betreffen.
Das sollten Sie beachten!
Insgesamt kann die Lage in einem benachteiligten Gebiet sowohl Herausforderungen als auch Chancen für den Pächter und Verpächter mit sich bringen, die im Pachtvertrag berücksichtigt werden sollten.
Darum macht ein Pachtvertrag Landwirtschaft Bayern zum bevorzugten Bundesland
Eine PV-Anlage auf landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten in Bayern ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Hier finden Sie die Argumente, über die Sie bei Ihrer Entscheidung zu einem Pachtvertrag Landwirtschaft Bayern nachdenken sollten.
- Globalstrahlung:
Das durchschnittliche Flächenmittel für die Globalstrahlung in Deutschland beträgt 1.055 kWh/m². Die höchsten Werte erreicht Bayern, wo im Südwesten und Südosten jährliche Strahlungssummen von bis zu 1.200 kWh/m² auf horizontalen Flächen gemessen werden. - Zusätzliche Einnahmequelle:
Diese Gebiete sind oft weniger ertragreich für traditionelle Landwirtschaft. Eine PV-Anlage bietet eine verlässliche Einkommensquelle mit höherem Pachtzins für Landwirte und Grundbesitzer. - Optimale Flächennutzung:
Besonders Land, das für intensive landwirtschaftliche Nutzung ungeeignet ist, kann effektiv zur Energiegewinnung genutzt werden. Dies maximiert den Nutzen der Fläche für den Pächter. - Förderprogramme:
Es gibt spezielle Förderprogramme und Subventionen für die Installation von PV-Anlagen über 1 MWp und bis maximal 50 MWp auf Acker- und Grünlandflächen. Diese finanziellen Anreize machen die Investition attraktiver und rentabler. - Regionale Entwicklung:
Die Installation von PV-Anlagen kann zur wirtschaftlichen Stärkung und Entwicklung benachteiligter Regionen beitragen, indem sie Arbeitsplätze schafft und die lokale Wirtschaft unterstützt. - Diversifikation:
Für Landwirte bietet die Nutzung von PV-Anlagen eine Möglichkeit zur Diversifikation ihres Einkommens, was wirtschaftliche Stabilität und Resilienz gegenüber Markt- und Wetterrisiken erhöht.
Durch diese Vorteile wird die Installation von PV-Anlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten zu einer sinnvollen und nachhaltigen Alternative zur traditionellen Landwirtschaft.
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