Remoção forçada de amianto
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Europaweit wird in immer mehr Ländern eine Asbest Zwangssanierung der Dachflächen besprochen. In den Niederlanden ist es bereits soweit. Höchstwahrscheinlich wird es auch in Deutschland bald dazu kommen, da asbesthaltige Dachflächen giftig und krebserregend sind.
Alle Dächer müssen bis 2024 in den Niederlanden asbestfrei sein, es kommt zu Asbest Zwangssanierungen
Asbesthaltige Dächer sind bis spätestens 2024 vollkommen und strengstens verboten in den Niederlanden. Warum dieses Gesetz schnellstmöglich umgesetzt wird? Der Grund dafür ist, dass Asbest nachweislich schwerwiegende Gesundheitsrisiken mit sich bringt.
Die Folgen sind, das jedes Jahr ca. 1000 Menschen sterben an den Substanzen von Asbest. Vor allem bei den Dächern, welche aus der Zeit vor 1994 stammen hat man ein enormes Risik, dass Asbestfasern ausgesetzt werden.
Was passiert, wenn das Dach nach 2024 nicht asbestfrei ist?
In erster Linie ist der Eigentümer selbst für die Asbestsanierung verantwortlich. Wenn eine Asbestsanierung nach 2024 noch nicht ausgeführt worden ist, können Sie davon ausgehen, dass sich die niederländische Regierung auf das Verwaltungsrecht zur Zwangssanierung berufen wird.
WICHTIG:
Der Eigentümer ist dazu verpflichtet, das alte Asbestdach zu entsorgen. Bringt das keine Wirkung? Dann kann ein Verwaltungszwangsverfahren unverzüglich folgen. Infolgedessen wird dann das Dach auf Kosten des gegen das Gesetz verstoßenden Eigentümer asbestfrei gemacht, sprich Ihr Dach wird zwangssaniert wodurch enorme Kosten auf den Eigentümer zukommen können.
Eine Asbest Zwangssanierung umgehen und Ihr Dach für Photovoltaikanlagen vermieten
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf über das Formular, wir werden uns unmittelbar bei Ihnen melden und können so mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen.
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular und wir können prüfen, ob Ihre Dachflächen für eine kostenlose Dachsanierung sowie Asbestentsorgung in Frage kommt. Nur wenn wir auf den Dachflächen eine Photovoltaik Anlage betreiben können, können Sie bei uns Ihre Dachflächen vermieten.
Asbestentsorgung nach dem TRGS 519 Gesetz
Baustoffe welche asbesthaltig sind – wie zum Beispiel: Wellplatten, Sauerkrautplatten und Faserzementplatten – wurden bis Ende der 1980er Jahre verbaut aufgrund ihrer Eigenschaften und Beständigkeit. Die gesundheitlichen Risiken sowie die krebserzeugende Wirkung der Asbestfasern wurden erst danach bekannt. Heutzutage steht man vor dem Problem der Sanierung und vor allem der Entsorgung von Asbest. Hinzu kommt, dass eine Asbestdemontage oftmals unumgänglich ist, denn mit jedem Jahr und zunehmendem Alter der verbauten Asbestplatten verschlechtert sich die Dichtheit der Baustoffe genau so wie das Ansehen der Dachhaut.
Bei einer Sanierung geben Sie Ihrer Immobilie mit der Asbestdemontage, Asbestentsorgung sowie einer kostenlosen Asbestsanierung und mit einem zeitgemäßen Dachsystem ein hochwertigeres Aussehen und steigern zudem den Wert Ihrer Immobilie.
Was Sie zu Asbest wissen sollten
- Eternit ist fast nicht brennbar und ist selbst gegen viele Säuren widerstandsfähig
- Eternit ist gesundheitsschädlich sowie krebserregend welches sich in kleine Fasern spaltet, die unbewusst eingeatmet werden. Die Auswirkungen einer durch Asbest verursachten Erkrankung kann erst nach 30 Jahren bemerkt werden.
- Seit Beginn der 1990er Jahre werden in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Verarbeitung, Produktion sowie die Umlaufbringung verboten. In der EU ist es seit 2005 verboten.
- Eternit ist sehr häufig auf Lagerhallen, Tennishallen, Hausdächern, Gartenhäusern, Garagen sowie auch auf anderen Gebäuden mit Welldach zu sehen.
- Sauerkrautplatte, Faserzementplatten, Wellplatten sind Baustoffe sind überwiegend risikobehaftet sind.
- Nach strengen Vorgaben der TRGS* 519 dürfen ausschließlich ASI-Arbeiten verrichtet werden
- Die Entsorgung von Eternit dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, welche auch die Fachkenntnisse nach TRGS 519 vorlegen können.