Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung

Die Wahl zwischen Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung ist eine der zentralen Entscheidungen, die Betreiber von Photovoltaikanlagen treffen müssen. Beide Modelle haben spezifische Vorteile und Herausforderungen, die von den individuellen Zielen, dem Stromverbrauch und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Während die Volleinspeisung darauf abzielt, den gesamten erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu erhalten, kombiniert die Überschusseinspeisung den Eigenverbrauch mit der Einspeisung des überschüssigen Stroms. In diesem Beitrag geht es um die Frage: Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung. Dazu beleuchten wir die wirtschaftlichen Aspekte und die ökologischen Auswirkungen beider Ansätze, um die Entscheidung für das optimale Modell zu erleichtern.
Volleinspeisung-Ueberschusseinspeisung

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung – die Unterschiede

Volleinspeisung und Überschusseinspeisung sind zwei gängige Methoden, um Strom aus erneuerbaren Energien, wie etwa Photovoltaikanlagen, ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen. Solche Anlagen werden typischerweise auf Privatgrundstücken, Freiflächen oder Firmengeländen installiert.

Betreiber haben dabei die Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom entweder vollständig ins Netz einzuspeisen und über die Strombörse zu vermarkten (Volleinspeisung) oder ihn teilweise selbst zu nutzen und nur den überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen (Überschusseinspeisung).

Die Unterschiede auf einen Blick:

  • Volleinspeisung:
    • Attraktiv für Betreiber, die keine Eigenverbrauchsmöglichkeiten haben.
    • Erzielbare Einnahmen hängen von Einspeisevergütung oder Marktpreisen ab.
    • Geeignet für größere Anlagen, die vor allem als Renditeobjekt dienen.
  • Überschusseinspeisung:
    • Kombiniert Eigenverbrauch mit Netzstromverkauf, was die Stromkosten senken kann.
    • Besonders vorteilhaft bei steigenden Strompreisen und Eigenverbrauchsoptimierung.
    • Häufig genutzt bei privaten Photovoltaikanlagen oder Unternehmen mit konstantem Energiebedarf.
  • Wirtschaftliche Aspekte:
    • Die Wahl hängt von Einspeisevergütungen, Strompreisen und der Anlagengröße ab.
    • Eigenverbrauch ist steuerlich und finanziell interessant, insbesondere mit Speichern.
  • Umweltaspekte:
    • Beide Modelle fördern die Nutzung erneuerbarer Energien und tragen zur Energiewende bei.
    • Überschusseinspeisung unterstützt den Ausbau dezentraler Energieversorgung.

Durch die Wahl zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung können Betreiber ihre Einnahmen und Energienutzung individuell anpassen.

Was lohnt sich für wen: Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung

Ob Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung sinnvoller ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Für Gebäude mit wenig Stromverbrauch, wie Lagerhallen oder Ferienhäuser, eignet sich oft die Volleinspeisung, während Ein- und Mehrfamilienhäuser meist von der Überschusseinspeisung profitieren.

Der Grund liegt in sinkenden Einspeisevergütungen, steigenden Strompreisen und einem höheren Eigenbedarf durch technologische Entwicklungen wie E-Autos oder Speicherlösungen. Eigenverbrauch macht unabhängig von Netzstrom und spart Kosten. Für Besitzer mehrerer Gebäude kann eine Kombination beider Modelle sinnvoll sein.

Ueberschusseinspeisung-Volleinspeisung

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Wie hoch sind die Einspeisevergütungen aktuell?

Die Einspeisevergütung bleibt über einen Zeitraum von 20 Jahren konstant. Sie wird bei der Inbetriebnahme einer neuen Photovoltaikanlage einmalig festgelegt und hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme: Der Monat und das Jahr der erstmaligen Stromerzeugung sind entscheidend.
  • Der Maximalleistung der Anlage: Die Vergütung richtet sich nach der Leistung in Kilowatt-Peak (kWp).
  • Der Nutzung der Anlage: Hierbei unterscheidet man zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung.

Die aktuellen Einspeisevergütungen für 2025 variieren je nach Modell und Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Für Volleinspeisung sind die Vergütungen in der Regel höher, während sie bei Teileinspeisung etwas niedriger ausfallen, um den Eigenverbrauch zu fördern. Detaillierte Vergütungstabellen geben einen Überblick über die Vergütungssätze für verschiedene Szenarien.

Grundsätzlich sind die Vergütungen nach EEG für die Volleinspeisung höher als für eine Überschusseinspeisung. Gleichzeitig unterliegen beide Tarife der Degression. Die Einspeisevergütungen sinken für Anlagen, die zum 1. Februar 2025 in Betrieb gehen. Ab diesem Zeitpunkt gelten diese Sätze:

Leistung der PV Anlage Überschusseinspeisung Volleinspeisung
Bis 10 kWp 7,94 Cent/kWh 12,60 Cent/kWh
Ab 10 bis 40 kWp 6,88 Cent/kWh 10,56 Cent/kWh
Ab 40 bis 100 kWp 5,62 Cent/kWh 10,56 Cent/kWh

Das sollten Sie bei Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung wissen

Es lohnt sich, den Strom Ihrer Solaranlage selbst zu verbrauchen, da er deutlich günstiger ist als der Strom Ihres Anbieters. Eigenverbrauch spart mehr Kosten ein, als die Einnahmen aus der Einspeisevergütung bringen würden. Während selbst erzeugter Strom etwa 10 Cent/kWh kostet (auf Basis von Anschaffungs- und Betriebskosten über 20 Jahre), liegen die Strompreise beim Anbieter derzeit bei mindestens 30 Cent/kWh. Die Einspeisevergütung für kleinere Anlagen beträgt 2025 knapp 8 Cent/kWh.

Da eine PV-Anlage oft mehr Strom erzeugt, als Sie verbrauchen können, liegt der Eigenverbrauchsanteil bei 20 bis 30 Prozent. Mit einem zusätzlichen Speicher lässt sich dieser Anteil verdoppeln, jedoch verursachen Speicheranlagen zusätzliche Kosten. Eine PV Anlage mit Eigenverbrauch lohnt sich meist, sofern die Anlage günstig erworben wird, da der Kaufpreis maßgeblich die Wirtschaftlichkeit bestimmt.

Überschusseinspeisung und Autarkiegrad

Wer überschüssigen selbstproduzierten Strom einspeist, produziert in der Regel mehr als der eigene Haushalt oder das eigene Unternehmen verbrauchen kann. Um Stromkosten zu sparen, lohnt es sich die Überschusseinspeisung zu minimieren und gleichzeitig den Eigenverbrauch zu optimieren. Damit steigt die Autarkie.

Das bedeutet konkret: Der Eigenverbrauch beschreibt den Anteil des selbst erzeugten Solarstroms, der direkt genutzt wird, während der Autarkiegrad das Verhältnis dieses Eigenverbrauchs zum gesamten Strombedarf darstellt. Ein höherer Eigenverbrauch führt automatisch zu einem höheren Autarkiegrad, was die Unabhängigkeit vom Stromnetz steigert.

Stromspeicher (Batteriespeicher) können den Eigenverbrauch zusätzlich erhöhen, sind jedoch für Privatpersonen oft noch nicht wirtschaftlich. Aufgrund der geringen Einspeisevergütung und steigender Strompreise lohnt sich eine PV-Anlage jedoch grundsätzlich – und je höher der Eigenverbrauch, desto größer der finanzielle Vorteil.

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Gleichzeitig-Volleinspeisung-und-Ueberschusseinspeisung

Volleinspeisung und Überschusseinspeisung gleichzeitig – geht das?

Die Frage, ob es möglich ist – beispielsweise mit einer Dachanlage – Volleinspeisung und Überschusseinspeisung gleichzeitig zu betreiben, beantwortet die Clearingstelle EEG | KWKG mit einem eindeutigen Ja.

Es ist also möglich, auf demselben Dach sowohl Volleinspeisungs- als auch Überschusseinspeisungsanlagen parallel zu betreiben. Voraussetzung hierfür ist ein geeignetes Messkonzept, das die genaue Erfassung und Abrechnung der jeweiligen Strommengen sicherstellt. Bei der Nachrüstung einer Überschusseinspeisungsanlage zu einer bestehenden Volleinspeisungsanlage kann das Mess- und Verschaltungskonzept gemäß Anhang 3.6 des Hinweises 2013/19 der Clearingstelle EEG|KWKG angewendet werden.

Um für die Volleinspeisungsanlage die erhöhte Vergütung gemäß § 48 Abs. 2a EEG 2023 in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Separate Messeinrichtungen: Sowohl die Volleinspeisungs- als auch die Überschusseinspeisungsanlage müssen jeweils über eigene Messeinrichtungen verfügen.
  • Erfüllung weiterer Voraussetzungen: Die in der Häufigen Rechtsfrage Nr. 228 genannten Bedingungen für die erhöhte Volleinspeisevergütung müssen ebenfalls vorliegen.
  • Mitteilung an den Netzbetreiber: Der Betreiber muss dem Netzbetreiber mitteilen, welche Anlage als Überschuss- und welche als Volleinspeisungsanlage betrieben wird. Diese Festlegung sollte vor der Inbetriebnahme der zweiten Anlage erfolgen und kann kalenderjährlich geändert werden, wobei die Mitteilung bis zum 1. Dezember des Vorjahres zu erfolgen hat.

Beachten Sie, dass mit dem Solarpaket I die Voraussetzung entfällt, dass beide Anlagen sich auf demselben Gebäude befinden müssen.

Durch die parallele Installation beider Anlagentypen können Betreiber flexibel auf individuelle Energiebedarfe und Marktbedingungen reagieren. Wichtig ist jedoch die genaue Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und eine transparente Kommunikation mit dem zuständigen Netzbetreiber, um die entsprechenden Vergütungen zu sichern.

Bitte beachten: Ein späterer Wechsel von einer Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung ist zwar möglich, jedoch ist der Aufwand sowohl in technischer als auch in bürokratischer Hinsicht nicht zu unterschätzen.

 

Bei einer gewerblichen PV Anlage mit Volleinspeisung Geld verdienen

Wer über ein großes Dach oder eine Freifläche von mindestens einem Hektar verfügt, kann mit einer Photovoltaikanlage Geld verdienen. Dafür entwickelt Solar Direktinvest das Objekt so weit, dass ein Investor darauf eine PV Anlage installiert und für die Nutzung eine lukrative Pacht zahlt. So lassen sich mit ansonsten brachliegenden Flächen Erlöse erzielen. Dabei übernimmt der Flächenentwickler sämtliche Aufwände, während der Eigentümer ohne eigene Investition Geld verdienen kann.

Aufgrund der Erfahrung kennt Solar Direktinvest alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine optimale Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Um das Objekt zu gewinnbringend vermarkten, bietet unser Partner Milk the Sun den weltweit größten Marktplatz für gewerbliche Photovoltaikanlagen.

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