Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. In diesem Zusammenhang wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten ist und seither stetig weiterentwickelt wurde (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014, EEG 2017).

Das EEG legt die Zahlungen der Mindestvergütungen für Photovoltaikanlagen für die Dauer von 20 Jahren fest plus das Jahr der Inbetriebnahme. Maximal ist also eine Vergütungsdauer von 21 Jahren möglich.

Garantiert sind die Abnahme und Vergütung des Stromes. Die Vergütung wird zum Zeitpunkt der technischen Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage festgelegt und bleibt gleich, für die gesamte Laufzeit von 20 bis 21 Jahre.

EEG-Gesetz

Woher kommt das Geld der Einspeisevergütung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist kein Subventionsgesetz, wie es oft falsch dargestellt wird. Solarstrom bekommt keine staatliche Förderung. Er bekommt durch das EEG lediglich einen staatlichen Rahmen. Das heißt, nicht der Staat und die Steuerzahler kommen für die Rechnung an die Betreiber regenerativer Energieerzeuger-Anlagen auf. Die Vergütung erfolgt nicht aus Steuergeldern. EEG­Ausgaben sind kein Posten im Bundeshaushalt. Dies regeln laut Gesetz die regionalen EVU und in deren Schlepptau ihre Stromkunden. Grüner Strom wird mit der Stromrechnung bezahlt, so wie Atomstrom auch über den Energieversorger an alle Endkunden abgerechnet wird.

Eingezahlt wird von den Energieverbrauchern eine sogenannte "EEG-Umlage". Dieses Geld wird gesammelt auf einem Konto, dieses EEG Konto wird geführt von dem vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber.

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 27,36 Milliarden Euro auf das EEG Konto eingezahlt. Davon wurden 26,33 Milliarden ausgezahlt. Insgesamt liegt das Umlagen Konto aktuell mit mehr als 3,92 Milliarden Euro im Plus.

Zudem kann man letztendlich bis zu 55% einer Photovoltaik Investition steuerlich geltend machen.

Die Geschichte des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

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Die Geschichte der Erneuerbaren – Energien- Gesetzes - Text zum Video

Schon vor 30 Jahren wurde durch die Erderwärmung durch Treibhausgase prognostiziert. Heute wissen wir, die Prognose stimmte. Als Folge davon ist Klimaschutz zu einer der größten Politischen und Gesellschaftlichen Herausforderungen geworden.

In Deutschland wird deshalb seit dem Strom Einspeisungsgesetz von 1991 die Erzeugung von erneuerbarer Energie gefördert. Im Jahr 2000 folgte das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) und kurzfristige Investitionen in Erneuerbaren Energien zu steigern. Konkretes Ziel ist es bis 2050 den Anteil von Strom aus Erneuerbaren Quellen auf mindestens 80% zu steigern. Die Regelungen des EEGs sollen Stromerzeugern und Stromnetzbetreibern dabei Finanzielle Sicherheit verschaffen.

Was genau regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz?

Wer Strom aus erneuerbaren Quellen produziert oder Anlagen zur Stromerzeugung betreibt erhält Finanzielle Förderung. Ist der Strom erst produziert wird er ins Stromnetz eingespeist.

Das EEG regelt, das die Strom - Netzbetreiber den Strom in ihr Netz einspeisen und vergüten müssen dadurch gewinnen die Produzenten Sicherheit und refinanzieren Ihre Klimafreundliche Investition.

Die Netzbetreiber wiederum verkaufen nun den Strom an der Strombörse. Ist der Preis an der Börse niedriger als der der dem Erzeuger dafür gezahlt werden musste regelt die EEG- Umlage den Finanziellen Ausgleich. Diese EEG- Umlage ist Teil des Strompreises und wird durch private und gewerbliche Stromverbraucher gezahlt. Mit Ausnahme von besonders Energieintensiven Unternehmen die im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit von der EEG- Umlage befreit sind.

Das EEG wird regelmäßig angepasst, seit August 2014 ist seine fünfte Auflage in Kraft.

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