Photovoltaikanlage bei Vermietung und Verpachtung

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Vermietung und Verpachtung wirft sowohl für Eigentümer als auch für Mieter und Pächter wichtige steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf. Während Vermieter durch die Installation einer PV-Anlage ihre Immobilie aufwerten und nachhaltigen Strom erzeugen können, stellt sich die Frage, wie die Einspeisung, Nutzung und Abrechnung des erzeugten Stroms geregelt wird. Auch steuerliche Aspekte, wie die Einkommen- und Umsatzsteuerpflicht, spielen eine Rolle. Zudem gibt es bei Photovoltaikanlage bei Vermietung und Verpachtung Modelle, bei denen die Dachfläche verpachtet wird und ein externer Betreiber die Anlage installiert und nutzt. Dieser Beitrag beleuchtet, welche Möglichkeiten bestehen, welche Vorteile sich daraus ergeben und welche Rahmenbedingungen zu beachten sind.
PV-Vermietung-Verpachtung

Wenn die Flächengröße stimmt, lohnt es sich, zu vermieten oder zu verpachten

Für Eigentümer von größeren Flächen kann eine Vermietung oder Verpachtung eine zusätzliche Geldquelle erschließen. Dabei kann es sich sowohl um Dach- als auch um Freiflächen handeln. Denn viele Investoren suchen geeignete Grundstücke oder Dächer, um darauf eine Photovoltaikanlage zu errichten.

Ein Betrieb von Photovoltaikanlage bei Vermietung und Verpachtung bedeutet, dass die notwendige Fläche dafür gemietet oder gepachtet ist. Also erhält derjenige, dem die Fläche gehört Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung.

  • Dabei ist Folgendes zu beachten:

    Mieten = Nutzen, aber keine Erträge erwirtschaften.
    Pachten = Nutzen, um damit Geld verdienen.

Konkret bedeutet das:

Der Unterschied zwischen Vermietung und Verpachtung liegt in der Art der Nutzung und den damit verbundenen Rechten:

  1. Vermietung
    • Bei einer Vermietung wird eine Sache, das kann eine Wohnung, ein Haus oder ein Auto sein, gegen eine Mietzahlung zur Nutzung überlassen.
    • Der Mieter darf die Sache nutzen, aber keine wirtschaftlichen Erträge daraus ziehen.
    • Beispiel: Wenn jemand eine Wohnung mietet, darf er sie bewohnen, aber nicht untervermieten oder gewerblich nutzen, um damit Geld zu verdienen.
  2. Verpachtung
    • Bei einer Verpachtung wird ein Grundstück, Betrieb oder eine Einrichtung gegen eine Pachtzahlung überlassen.
    • Der Pächter hat das Recht, die Sache nicht nur zu nutzen, sondern auch wirtschaftliche Erträge daraus zu ziehen.
    • Beispiel: Ein Restaurant wird verpachtet – der Pächter darf es nicht nur nutzen, sondern auch Einnahmen durch den Restaurantbetrieb erzielen.

Vorsicht! Oft werden beide Begriffe synonym gebraucht, da der Begriff „Miete“ gebräuchlicher ist. Deshalb lohnt es sich, immer das „Kleingedruckte“ zu lesen.

 

Photovoltaikanlage bei Vermietung und Verpachtung: das spricht dafür

Die Verpachtung eines Daches oder einer Freifläche für eine Photovoltaikanlage ist eine attraktive Möglichkeit für Eigentümer, ungenutzte Flächen gewinnbringend und nachhaltig zu nutzen.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Zusätzliche Einnahmen:
    Regelmäßige Pachtzahlungen sorgen für eine verlässliche Einkommensquelle, ohne dass der Eigentümer selbst investieren muss.
  • Keine eigenen Investitionskosten:
    Die gesamte Anschaffung, Installation und Wartung der Anlage übernimmt der Pächter, sodass der Eigentümer kein finanzielles Risiko trägt.
  • Nachhaltige Nutzung der Fläche:
    Dächer und Freiflächen, die sonst ungenutzt bleiben, werden sinnvoll für die Produktion erneuerbarer Energie eingesetzt.
  • Wertsteigerung der Immobilie:
    Eine nachhaltige Nutzung kann die Attraktivität und den Marktwert der Immobilie langfristig steigern.
  • Beitrag zur Energiewende:
    Die erzeugte Solarenergie reduziert CO₂-Emissionen und trägt zur Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern bei.

Fazit

Die Verpachtung einer Fläche für eine Photovoltaikanlage bietet sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile. Eigentümer profitieren von einer langfristigen, sicheren Einnahmequelle, ohne eigene Investitionen oder technischen Aufwand leisten zu müssen. Gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet, indem erneuerbare Energie nachhaltig genutzt wird.

Zudem erhöht sich der Wert der Immobilie, was langfristig weitere finanzielle Vorteile bringen kann. Damit stellt die Verpachtung eine ideale Lösung für alle dar, die ihre Flächen gewinnbringend und umweltfreundlich nutzen möchten, ohne sich selbst um den Betrieb einer Photovoltaikanlage kümmern zu müssen.

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Selbst eine Anlage zu betreiben, bringt steuerliche Vorteile

Die Installation und der Betrieb einer Photovoltaikanlage bieten Betreibern in Deutschland verschiedene steuerliche Vorteile, die die Wirtschaftlichkeit solcher Investitionen erhöhen.

  • Einkommensteuerbefreiung:
    Seit dem Steuerjahr 2022 sind Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt auf Einfamilienhäusern von der Einkommensteuer befreit.
  • Umsatzsteuerbefreiung:
    Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt entfällt seit dem 1. Januar 2023 die Umsatzsteuer auf Kauf, Installation und Betrieb. Dies reduziert die Anschaffungskosten erheblich.
  • Abschreibungsmöglichkeiten:
    Betreiber können den Wertverlust ihrer Photovoltaikanlage über die Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend machen, was die steuerpflichtigen Einnahmen mindert.
  • Anrechnung von Handwerkerleistungen:
    Seit Januar 2024 können Arbeitskosten für Installation, Wartung und Reparatur von Photovoltaikanlagen als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. 20% der nachgewiesenen Arbeitskosten können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Diese steuerlichen Vorteile machen Photovoltaik auch für kleine Anlagen noch attraktiver und fördern den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland.

Investoren haben weitere Sparpotenziale und Steuervorteile

Die Anschaffungskosten PV-Anlage bei Vermietung und Verpachtung können für Investoren durch verschiedene steuerliche Vorteile erheblich reduziert werden.

Insbesondere der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Absetzung für Abnutzung (AfA) spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Steuerliche Vorteile und ihre Auswirkungen auf die Anschaffungskosten

  1. Investitionsabzugsbetrag (IAB) – Steuerlicher Vorteil vor der Anschaffung
  • Der IAB erlaubt es Unternehmen und Selbstständigen, bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten für eine PV-Anlage bereits im Jahr vor der Anschaffung steuerlich geltend zu machen (§ 7g EStG).
  • Dadurch sinkt die steuerliche Bemessungsgrundlage im Jahr der Geltendmachung, was eine sofortige Steuerersparnis bedeutet.
  • Beispiel: Bei einer geplanten PV-Anlage mit Anschaffungskosten von 50.000 € kann ein IAB von 25.000 € gebildet werden, der die steuerpflichtigen Einkünfte senkt und so eine direkte Steuerersparnis bringt.
  1. Absetzung für Abnutzung (AfA) – Steuerliche Abschreibung über mehrere Jahre
  • Die PV-Anlage kann über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren linear mit 5 % pro Jahr abgeschrieben werden (§ 7 Abs. 1 EStG).
  • Beispiel: Eine PV-Anlage mit Anschaffungskosten von 50.000 € kann jährlich mit 2.500 € (bei linearer AfA) abgeschrieben werden.
  1. Sonderabschreibungen – Zusätzliche Steuerersparnis
  • Neben der regulären AfA können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % der Investitionskosten in den ersten fünf Jahren nutzen (§ 7g Abs. 5 EStG).
  • Beispiel: Bei 50.000 € Anschaffungskosten kann eine Sonderabschreibung von 10.000 € verteilt auf 5 Jahre genutzt werden.

Zusammenfassung: Wie Sie sehen, senkt die steuerliche Entlastung die realen Anschaffungskosten erheblich. Durch die Kombination von IAB, AfA und Sonderabschreibungen lassen sich die Anschaffungskosten einer PV-Anlage erheblich reduzieren. Während der IAB bereits vor der Anschaffung steuerliche Vorteile bringt, sorgen AfA und Sonderabschreibungen für eine kontinuierliche Steuerersparnis in den Folgejahren. Dadurch wird die Anschaffung einer PV-Anlage für Investoren steuerlich besonders attraktiv, insbesondere bei der gewerblichen Vermietung oder Verpachtung.

 

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Verpachtung für eine Photovoltaikanlage bringt Vorteile für alle

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