Freiflächen Photovoltaik Vergütung

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind ein fester Bestandteil der Energiewende. Doch was macht die Freiflächen Photovoltaik Vergütung attraktiv? Wer in Deutschland Solarstrom auf freien Flächen erzeugt, kann unter bestimmten Bedingungen mit einer Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz rechnen. Es gibt aber auch eine Alternative, die es ermöglicht, ohne eigene Mittel dank Freiflächen Photovoltaik Vergütung als passives Einkommen zu erzielen. In diesem Beitrag zeigen wir, von welchen Vergütungssätzes Sie ausgehen können worauf Sie als Betreiber oder als Freiflächenbesitzer bei der Planung achten sollten. Denn die Wirtschaftlichkeit eines PV-Projekts hängt maßgeblich von der Freiflächen PV Vergütung ab.
Freiflaechen-Photovoltaik-Verguetung

Diese Faktoren bestimmen bei Freiflächen Photovoltaik Vergütung und Pacht

Da Photovoltaik auf Freiflächen genutzt wird, um außerhalb von Gebäuden Solarstrom zu erzeugen, besitzt sie ein enormes Potenzial bei der Vermeidung von schädlichen CO2-Emissionen. Zudem erlaubt sie, Brachen, wie etwa Konversionsflächen oder Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie ehemalige Deponien, zu nutzen. Die Freiflächen PV Vergütung ist in der Regel gesetzlich geregelt und langfristig gesichert. Damit ist auch die Wirtschaftlichkeit gut kalkulierbar, was Solarenergie auch für Investoren attraktiv macht.

Wodurch ist ein PV-Freiflächenanlage definiert?

Eine PV-Freifläche ist laut Definition eine Fläche freien Landes, auf der eine Photovoltaikanlage errichtet werden darf. Die Ausweisung einer Freifläche als PV-Freifläche unterliegt in Deutschland der Gemeinde, der diese Freifläche gehört. Die Entscheidung fällt gemäß Flächennutzungs-und Bebauungsplanung aus.

Freiflächenanlagen sind:

    • PV-Anlagen, die auf nicht überdachten Flächen installiert werden.
    • PV-Anlagen, die nicht an oder auf Gebäuden montiert sind.
    • PV-Anlagen, die häufig auf stillgelegten Flächen, Seitenstreifen oder landwirtschaftlich benachteiligten Arealen stehen.
  • Sonderfall Inselanlage

    Kleine, meist privatgenutzte Anlagen, die ausschließlich für der Eigenversorgung dienen und nicht ans Stromnetz angeschlossen sind, werden nicht berücksichtig. Solche Anlagen heißen Inselanlagen.

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Wo dürfen Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebaut werden?

Laut Beschluss des Bundesumweltministeriums dürfen PV-Freiflächenanlagen in Zukunft verstärkt auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie auf Moorböden errichtet werden. Die genauen Vorgaben zur Nutzung dieser Flächen legen jedoch die einzelnen Bundesländer selbst fest.

Das bundesweit gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert grundlegende Flächen, auf denen Freiflächenanlagen zulässig sind:

  • Konversionsflächen, wie ehemalige Militärgelände oder stillgelegte Industrieflächen
  • Randstreifen entlang von Autobahnen und mehrspurigen Schienenwegen mit einer Breite von bis zu 500 Metern
  • Weitere Flächen, wie beispielsweise benachteiligte Gebiete, sofern sie durch landesspezifische Freiflächenöffnungsverordnungen freigegeben wurden

Länderspezifische Regelungen

Da die Genehmigungsverfahren in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen, gelten unterschiedliche Bauordnungen. Diese müssen bei der Planung zwingend beachtet werden. Dazu haben wir zu einigen Bundesländern in unserem Ratgeber Informationen gesammelt.

Benachteiligte Gebiete als Sonderfall

Als benachteiligte Gebiete gelten Flächen mit ungünstigen natürlichen Bedingungen, die nur geringe landwirtschaftliche Erträge ermöglichen. Ob solche Flächen für Photovoltaikanlagen genutzt werden dürfen, entscheidet jedes Bundesland durch seine eigene Freiflächenöffnungsverordnung.

Mehrere Bundesländer – darunter Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, das Saarland und Rheinland-Pfalz – haben diese Verordnungen bereits in Kraft gesetzt.

Freiflaechen-PV-Verguetung

Das gilt es zu beachten, um wirtschaftliche zu handeln

Die Wahl des richtigen Standorts ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, und damit auch für die Höhe der Freiflächen Photovoltaik Vergütung. Neben einer guten Sonneneinstrahlung spielen viele weitere Faktoren eine Rolle – von technischen Details bis hin zu rechtlichen Vorgaben. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Standortbedingungen:
Sonneneinstrahlung, Bodenqualität, ausreichend Fläche und eine nahegelegene Netzanschlussmöglichkeit sind Grundvoraussetzungen für eine wirtschaftlich rentable Anlage.

Bodengutachten:
Ein professionelles Gutachten liefert Informationen zur Tragfähigkeit des Untergrunds und zeigt, ob zusätzliche Maßnahmen zur Befestigung nötig sind.

Verschattung vermeiden:
Bäume, Gebäude oder andere Hindernisse können den Ertrag deutlich mindern. Eine sorgfältige Analyse hilft, solche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu umgehen.

Ausrichtung und Neigung:
Für maximale Energieausbeute sollten die Module ideal zur Sonne stehen – meist nach Süden, alternativ nach Osten oder Westen. Die Neigung hängt vom Standort ab und wird entsprechend angepasst.

Genehmigungen:
Vor dem Bau sind gesetzliche Vorgaben zu prüfen. Dazu zählen Umweltauflagen, Bauvorschriften und Anforderungen für die Netzanbindung – die sind je nach Bundesland unterschiedlich.

Wartung und Monitoring:
Regelmäßige Pflege sichert den langfristigen Betrieb. Dazu gehören Reinigungen, technische Checks und die Inspektion der Verkabelung und Module.

Wie hoch ist die Ausbeute auf einem Hektar Freifläche?

Die Stromerzeugung einer Photovoltaikanlage hängt von verschiedenen Faktoren ab – darunter Standort, Ausrichtung und Art der Solarmodule. In Deutschland liegt die durchschnittliche Leistung bei rund 100 Watt pro Quadratmeter. Eine Freiflächenanlage mit 1 MWp auf einer Fläche von einem Hektar (10.000 m²) kann im Jahr etwa 1 Million Kilowattstunden Strom produzieren. Das reicht, um den Jahresverbrauch von rund 235 durchschnittlichen Haushalten zu decken. Damit sind Solarparks nicht nur gut fürs Klima, sondern auch wirtschaftlich attraktiv.

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Vergütung nach erzeugter Strommenge

Die Vergütung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen richtet sich in Deutschland nach dem EEG. Für Anlagen bis 1.000 kWp gilt: Betreiber erhalten eine feste Einspeisevergütung, die über 20 Jahre garantiert ist. Die genaue Höhe hängt von der Anlagengröße ab und wird regelmäßig angepasst – entscheidend ist also das Inbetriebnahmedatum.

Direktvermarktung ab 100 kW Pflicht

Wer eine Photovoltaikanlage mit mehr als 100 kW Leistung neu installiert, ist laut EEG verpflichtet, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Das bedeutet: Der Betreiber verkauft den Strom über einen Direktvermarkter an der Börse und erhält dafür den aktuellen Marktwert. Zusätzlich zahlt der Netzbetreiber eine Marktprämie, die die Differenz zur EEG-Vergütung ausgleicht. Schwankt der Börsenpreis, passt sich die Prämie automatisch an – so bleibt die Gesamtvergütung im Förderzeitraum stabil.

Bitte beachten! Im Entwurf der „Wachstumsinitiative“ ist vorgesehen, die Vorgabe der Direktvermarktung für Neuanlagen auszuweiten. In drei Jahresschritten soll die Schwelle von aktuell 100 Kilowatt zunächst ab 1. Januar 2025 auf 90 Kilowatt, dann 75 Kilowatt und 2027 schließlich auf 25 Kilowatt abgesenkt werden.

 

Bei größeren Anlagen ab 1.000 kWp wird es komplexer: Hier ist eine Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur Pflicht. Die Vergütung basiert dann auf dem individuellen Zuschlag, der im Ausschreibungsverfahren erzielt wird.

Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen des ersten Segments – das sind PV-Anlagen auf, an oder in baulichen Anlagen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind – für die Gebotstermine im Jahr 2025 auf 6,80 Cent pro Kilowattstunde festgelegt (§ 85a Abs.1 EEG).

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Verguetung-Freiflaechen-Photovoltaik

Freiflächen Photovoltaik Vergütung – lukrativ und langfristig

Um Erlöse oder ein passives Einkommen mit einer brachliegenden Freifläche zu erzielen, ist es nicht notwendig, selbst Betreiber einer PV Anlage zu werden. Als Alternative besteht die Möglichkeit, das Grundstück für die Installation einer Solaranlage zu verpachten. Dabei hilft Ihnen Solar Direktinvest, denn wir sind auf die Entwicklung großer Flächen auf Dächern oder im Freigelände spezialisiert.

Die professionelle Erschließung von Brachen erlaubt es den Eigentümern, diese sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig einen Beitrag zur Klimarettung zu leisten. Die Verpachtung ermöglicht es einem Investor, seine Anlage zu errichten und Solarstrom zu produzieren und einzuspeisen. Dafür erhält der Eigentümer des Areals einen Pachtzins. Dieser kann um das Zehnfache höher sein als die Verpachtung für eine landwirtschaftliche Nutzung. So lässt sich auch ohne eigene Investition eine Freiflächen Photovoltaik Vergütung erwirtschaften. Ein weiterer Vorteil für den Verpächter liegt darin, dass der Pächter alle anstehenden Aufgaben und Anträge übernimmt. Zudem sorgt der Betreiber für eine reibungslose Stromerzeugung, zu der auch die Pflege der Freifläche gehört. Das sichert den Wert des Grundstücks über Dekaden hinaus.

Nehmen Sie Kontakt auf und erfahren Sie mehr zur Freiflächen PV Vergütung

Sie besitzen eine Freifläche mit einer Größe von mindestens 1 Hektar, also mindestens 10.000 m2? Dann sollten Sie mit Solar Direktinvest sprechen. Wir sind als Entwickler Ihr idealer Ansprechpartner. Und unser Partner Milk the Sun bietet zur Vermarktung den weltweit größten Marktplatz.

Ein Klick hier unten reicht, um uns alle Daten zu Ihrem Grundstück mitzuteilen. Wir prüfen Ihre Angaben zeitnah und geben Ihnen verbindlich Auskunft zu den Möglichkeiten einer Entwicklung mit anschließender Verpachtung. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu lesen und Ihnen bei der Entwicklung Ihrer Pläne zu helfen.

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