Pachtvertrag Landwirtschaft
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Mit einem Pachtvertrag Landwirtschaft und Naturschutz vereinen
Die Bundesregierung ist bemüht, den Ausbau von Solarenergie voranzutreiben. Dazu sind allerdings Flächen notwendig. Um den weiteren Ausbau von PV-Freiflächenanlagen mit den Zielen des Naturschutzes und der Landwirtschaft zu harmonisieren, hat die Bundesregierung unter anderem folgende konkrete Maßnahmen beschlossen.
- Die Flächennutzung wird zielgerichtet gestaltet und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen angemessen eingeschränkt:
Im EEG wird klargestellt, dass mindestens 50 Prozent der PV-Anlagen auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet werden sollen. Der zusätzliche Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird bis 2030 auf maximal 80 Gigawatt und bis 2040 auf 177,5 Gigawatt begrenzt. Diese Maßnahmen sind ausreichend, um die Ziele zu erreichen und geben gleichzeitig einen klaren Rahmen für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen vor. - Ausgewogene Ausweitung der Flächenkulisse:
Die „landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete“ werden grundsätzlich für die Förderung von klassischen PV-Freiflächenanlagen geöffnet, wobei die Länder eine Opt-Out-Option haben, wenn ein bestimmter Anteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen bereits durch PV-Anlagen belegt ist. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz, dazu gehören Naturschutzgebiete und Nationalparks, bleiben jedoch weiterhin von der EEG-Förderung ausgeschlossen. Wenn Flächen in benachteiligten Gebieten durch Rückbau frei werden, kann im gleichen Umfang wieder neu gebaut werden.
Damit wird bei einem Pachtvertrag Landwirtschaft für den Ausbau von Photovoltaik mitberücksichtigt. So lassen sich deutlich höhere Erträge erzielen als bei einer rein landwirtschaftlichen Fruchtziehung auf Grün- oder Ackerland.
Ist ein landwirtschaftlicher Pachtvertrag die einzige Option?
Wie schon erwähnt, ist ein landwirtschaftlicher Pachtvertrag ein Vertrag, bei dem ein Landbesitzer als Verpächter landwirtschaftliche Flächen an einen Pächter zur Nutzung überlässt. Der Pächter zahlt dafür eine vereinbarte Pacht und darf die Flächen für landwirtschaftliche Zwecke nutzen, etwa zum Anbau von Feldfrüchten oder zur Tierhaltung.
Solch ein Vertrag sichert dem Verpächter regelmäßige Einnahmen und dem Pächter die Möglichkeit, zusätzliche Flächen ohne Eigentumserwerb zu bewirtschaften, was die Flexibilität und Effizienz landwirtschaftlicher Betriebe erhöht.
Doch was geschieht mit landwirtschaftlichen Freiflächen, wenn es sich nicht mehr lohnt, diese zu bewirtschaften? Hier kann die Errichtung eines Solarparks die Lösung sein!
Lukrativer: Statt mit Pachtvertrag Landwirtschaft lieber Photovoltaik betreiben
Eine landwirtschaftliche Fläche kann für Photovoltaik genutzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Die Fläche muss ausreichend Sonneneinstrahlung erhalten, um eine effiziente Energieproduktion zu gewährleisten.
- Es sollten keine rechtlichen oder baulichen Hindernisse vorliegen, die die Installation von Solaranlagen verhindern.
- Vorteilhaft ist zudem, wenn die Fläche in einem „landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet“ liegt, da solche Gebiete oft förderfähig sind.
- Der Verpächter sollte bereit sein, einen entsprechenden Landpachtvertrag zu unterschreiben, der die Nutzung der Fläche für Photovoltaikanlagen regelt und beiden Parteien langfristige Investitionssicherheit bietet.
Besonders interessant für Grundstückseigentümer kann es sein, wenn sie Flächen in „landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet“ besitzen. Hier hilft das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weiter.
Was zeichnet benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete aus?
Benachteiligte Gebiete haben – wie der Name schon andeutet – schwerere Bedingungen als andere Regionen. Diese Flächen bringen geringere landwirtschaftliche Erträge hervor, sei es aufgrund ungünstiger klimatischer Verhältnisse oder schlechterer Bodenqualität. Zudem gestaltet sich die Bewirtschaftung oft schwieriger, beispielsweise an Berghängen.
Was als benachteiligtes Gebiet gilt, wird durch das EU-Recht festgelegt. Derzeit sind etwa 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland als benachteiligte Gebiete ausgewiesen, und solche Flächen gibt es in jedem Bundesland.
Besondere Gründe für eine Benachteiligung können sein:
- Schlechte Erreichbarkeit der Freifläche
- Größe des Areals (Gemarkung)
- Spezifische Ertragsmesszahl (EMZ) = Das Produkt der Fläche in Ar (100 m²) und der Bewertungszahl für die Qualität von Acker oder Grünland
- Gefahr von Hochwasser
- Geometrie der Freiflächen
Aufgrund dieser Herausforderungen erhalten Landwirte in benachteiligten Gebieten staatliche Unterstützung oder Fördermittel, um die wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen und die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin zu ermöglichen. Mit dieser finanziellen Ausgleichszulage (AGZ) soll erreicht werden, dass die Landwirtschaft in diesen Gebieten fortgeführt sowie die flächendeckende Pflege und die Erhaltung der Kulturlandschaft nachhaltig gesichert werden.
Diese Unterstützung kann auch die Nutzung solcher Flächen für alternative Zwecke wie Photovoltaikanlagen umfassen, was zusätzliche Einkommensquellen erschließt.
EEG-Förderung für landwirtschaftliche Grundstücke auf benachteiligten Gebieten
Das EEG verwendet die Flächenkategorie „benachteiligtes Gebiet“ ebenfalls im Rahmen der Photovoltaik-Förderung gemäß §37 Absatz (1) Satz 2 h und i „Gebote für Solaranlagen des ersten Segments“ EEG. Danach sind PV-Freiflächenanlagen in diesen benachteiligten Gebieten förderfähig, wenn die Bundesländer dies über eine sogenannte Länderöffnungsklausel beschließen. Das bedeutet, dass die Bundesländer per Verordnung Flächen in benachteiligten Gebieten für die Freiflächen-Photovoltaik ausweisen können.
Verschiedene Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, das Saarland und Rheinland-Pfalz, haben dies bereits getan. Die Ausweisung kann an Bedingungen und Fristen geknüpft sein. Investoren können Gebote für den Bau von PV-Freiflächenanlagen auf ausgewiesenen Flächen im Rahmen von Ausschreibungen der Bundesnetzagentur abgeben, um eine Förderung der Anlagen nach dem EEG zu erhalten.
Unser Tipp
Informieren Sie sich darüber, ob in Ihrem Bundesland eine Länderöffnungsklausel beschlossen wurde. Denn dann kann Ihre Fläche für einen Pachtvertrag zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage attraktiv sein. Hier sind höhere Summe zu erzielen als durch eine Agrarförderung.
Unser Fazit
Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete eignen sich besser für Photovoltaik-Verpachtung als für Ackerbau, da sie oft geringe Erträge und hohe Bewirtschaftungskosten haben. Durch PV-Anlagen wird die Landnutzung optimiert, nachhaltige Energie gewonnen und eine stabile Einnahmequelle für Landwirte geschaffen, ohne die Bodenqualität weiter zu belasten.
Dieses konservative Rechenbeispiel soll anhand von Zahlen zeigen, dass in einem Pachtvertrag Landwirtschaft einen geringeren Pachtzins erbringt.
Hier sind einige beispielhafte Zahlen, die die Pacht für Photovoltaik im Vergleich zum Anbau von Feldfrüchten veranschaulichen:
- Pacht für Ackerbau:
Die durchschnittliche Pacht für landwirtschaftliche Nutzflächen in Deutschland liegt bei etwa 300 bis 500 Euro pro Hektar und Jahr. - Pacht für Photovoltaik:
Die Pacht für Flächen, die für Photovoltaikanlagen genutzt werden, beträgt durchschnittlich 1.200 bis 2.000 Euro pro Hektar und Jahr.
Verglichen mit den Pachtpreisen für Ackerbau sind die Einnahmen durch die Verpachtung für Photovoltaik also etwa drei- bis viermal höher.
Wenn es darum geht, im Pachtvertrag Landwirtschaft als Nutzung der Fläche auszuweisen, sollten diese Zahlen aus vorsichtigen Schätzungen herangezogen werden. Sie verdeutlichen sehr gut, dass die Verpachtung von Flächen für Photovoltaikanlagen wirtschaftlich deutlich attraktiver sein kann als deren Nutzung für den Ackerbau.
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