Abfindung Steuern sparen

Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses geht oftmals mit einer Abfindung einher. Doch wenn Sie eine Abfindung erhalten, dann muss diese versteuert werden. Werden die Möglichkeiten der Steuerersparnis nicht genutzt, so werden bis zu 50% der Abfindung als Steuerzahlung abgeführt. Doch es gibt eine Lösung: Mit einem Solar Direktinvest können Sie Ihre Abfindung ganz ohne steuerliche Abzüge erhalten. So können Sie das Meiste aus Ihrer Abfindung herausholen.

Abfindung Steuern sparen mit der Fünftelregelung

Die Zahlung einer Abfindung stellt für den Arbeitnehmer bei Verlust des Arbeitsplatzes eine Zusammenballung von Einkünften in einem bestimmten Jahr als Einmalzahlung dar. Diese zahlt der Arbeitgeber. Die Entschädigung in Höhe der Abfindung wird besteuert, doch hat der Gesetzgeber nach EstG § 24 Nr. 1a eine Steuererleichterung für die außerordentlichen Einkünfte geschaffen, so dass Sie bei Ihrer Abfindung Steuern sparen können.

Bei der grundsätzlichen Versteuerung der Abfindung wird die Abfindungszahlung auf das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Auszahlung addiert und entsprechend versteuert. Tragen Sie Ihre Abfindung in der Steuererklärung unter Anlage N ein.

Mit der Fünftelregelung welche Sie auf Ihre Abfindung anwenden können, wenn Sie Ihre Abfindung versteuern, soll der Nachteil bei der Besteuerung ausgeglichen werden. Die Abfindung wird durch 5 geteilt und dieses eine Fünftel auf das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung addiert. Die entfallende Einkommensteuer wird mit der Einkommensteuer ohne Abfindung verglichen. Daraufhin wird der neue Steuersatz erreicht und die Steuer ermittelt. Sollten Sie also Ihr Einkommen nicht bereits im Spitzensteuersatz versteuern, so können Sie mit der Fünftelregelung bei Ihrer Abfindung Steuern sparen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: Abfindung Fünftelregelung

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Abfindung Steuern sparen: Möglichkeiten

In den meisten Fällen wird die Fünftelregelung genutzt, die Sie bei Ihrer Abfindung anwenden können, um die Steuer auf die Abfindung zu senken. Doch um Ihre Steuerlast signifikant zu senken, sollte diese in Kombination mit einer Investition angewandt werden. Damit wird Ihre Steuerlast weiter reduziert, sodass Sie möglicherweise Ihre Abfindung sogar steuerfrei bekommen.

Abfindung Steuern sparen durch folgende Möglichkeiten:

Abfindung Steuern sparen

→ Die beste Möglichkeit, dass Sie die Steuern der Abfindung senken, ist eine Photovoltaikanlage auf einer gepachteten Dachfläche.

Die optimale Lösung um bei der Abfindung Steuern zu sparen

Sie erkennen: Die optimale Lösung beim Steuern sparen stellt eine Investition dar. Und zwar ein PV Direktinvestment auf einer gepachteten Dachfläche. Dabei sind Sie nicht nur der Besitzer der PV Anlage, sondern gleichzeitig Anlagenbetreiber.

Das bedeutet für Sie:

      • Das Solar Direktinvestment kann sofort zu einem Großteil steuerlich geltend gemacht werden, so dass Sie bereits im Anschaffungsjahr über 62% der Anschaffungskosten steuerlich absetzen können.
      • Auch muss das Investment zu Ihrer Abfindungsgröße passen. Wir bieten verschiedenste Anlagen, von kleineren Dachanlagen mit ca. 30 kWp bis hin zu Anteilen großer Solarparks. So können Sie die optimale Investitionssumme wählen, um Ihre Abfindung steuerfrei zu erhalten.
      • Zudem können Sie mehr Geld mit der PV Anlage erwirtschaften als Sie investiert haben. Auf diese Weise erhalten Sie zusätzlich zu den Steuervorteilen eine attraktive Rendite.

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Vorteile eines PV Direktinvestments bei der Abfindung

  • Größtmögliche Steuerersparnis

    Normalerweise muss eine Abfindung so hoch versteuert werden, dass bis zu 50% als Steuer abgeführt wird. Doch mit dem Erwerb eines Photovoltaik Direktinvestments ist es sehr leicht das zu versteuernde Einkommen so weit zu senken, dass Sie auf Ihre Abfindung Steuern sparen und sich dabei mehrere tausend Euro sparen.

  • Investitionsabzugsbetrag

    Sie können bereits vor der Anschaffung der Solaranlage 50% der Investitionssumme steuerlich geltend machen, im Gegensatz zu z.B. Wohnungen oder Häusern, bei denen nur 2% - 2,5% des Anschaffungspreises pro Jahr abgeschrieben werden können. Dadurch senken Sie Ihre Steuerlast und sparen sich mehr Steuern.

  • Hohe Gewinne

    Photovoltaik Direktinvestments bringen Erträge von ca. 6,5 % p.a. und das über eine Pachtlaufzeit von 40 Jahren. Sie erhalten daher deutlich höhere Rückflüsse aus Ihrer PV Anlage, als Sie anfangs investierten.

  • Sichere und nachhaltige Geldanlage

    Mit der Kapitalanlage in ein Solar Direktinvestment ist Ihr Geld so sicher investiert wie sonst nirgendwo. Durch das EEG erhalten Sie 20 Jahre lang nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage eine staatlich garantierte Mindestvergütung. Außerdem produzieren Sie mit Ihrer Solaranlage sauberen Strom und schützen die Umwelt!

Abfindung Steuern sparen

Abfindung Steuern sparen Vergleich: Photovoltaik - Immobilie

Mit einer Immobilie bei der Abfindung Steuern sparen? Hier beträgt die Abschreibung 2% bis 2,5% pro Jahr, denn die Abschreibungsdauer beträgt 40 bis 50 Jahre. Dies gilt nur für Wohnungen oder Häuser, Grund und Boden bleiben steuerlich unbedeutend.

Mit einem Photovoltaik Investment können Sie bereits in den Jahren vor der Anschaffung durch die Nutzung eines Investitonsabzugsbetrages (IAB) 50% der gesamten Investition steuerlich geltend machen. Sie haben daher im Verhältnis zum Gesamtinvestment eine enorm hohe Steuerersparnis gleich zu Beginn und können Ihre Steuerlast somit auf 0€ senken. Dadurch wird ein Fünftel der Abfindung nur noch auf 0€ addiert, entsprechend zahlen Sie deutlich weniger Steuern auf Ihre Abfindung oder sogar gar keine - somit erhalten Sie die Abfindung bis zu 100% steuerfrei.

Im Folgenden der Vergleich einer Investition in eine in eine Wohnung oder ein Haus und in in eine PV Anlage:

Kapitalanlage
Anschaffungskosten
Abzüge (Grund und Boden)
Steuerlich absetzbar im Jahr der Abfindung
ImmobiliePV Anlage
200.000€200.000€
50.000€0€
150.000€ x 0,02 = 3.000€200.000€ x 0,4 = 80.000€

Über die Solar Direktinvest Gruppe

PV Investment
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Die Solar Direktinvest Gruppe hat sich auf die Akquise, den Kauf, den Bau, die Wartung, die Versicherung und den Verkauf von Photovoltaik Dachanlagen und Solarparks in Deutschland spezialisiert, die sich auf gepachteten Grundstücken befinden. Bei uns erhalten Sie alles, was Sie für eine sichere, sorgenfreie und nachhaltige Photovoltaik Kapitalanlage benötigen, aus einer Hand.

Unser Firmensitz befindet sich in Nürnberg (Bayern) am Wöhrder See und damit in bester zentraler Lage, direkt neben der Mercedes Benz AG, der Telekom AG, der Apo Bank eG oder auch der VR Bank eG.

+
zufriedene Verpächter und Investoren
+
Mitarbeiter:innen (intern und extern) arbeiten an einer sauberen Zukunft
Jahre
Berufserfahrung für den Bau von Photovoltaik Investments
ca. Mio.
Euro verfügbare PV Investments pro Monat

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Referenzen: Weit über 200 umgesetzte Photovoltaik Projekte

Mit den folgenden Anlagen finden Sie einen Auszug der durch die Solar Direktinvest bisher umgesetzten Photovoltaik Investments. In diese Solaranlagen konnten unsere Investoren investieren. Somit profitieren Sie von hohen Steuervorteilen und attraktiven Renditen.

Über den folgenden Button gelangen Sie zu weiteren von uns gebauten oder vermittelten Solaranlagen. Denn auch in bereits bestehende Solaranlagen können Sie investieren. Im Folgenden sehen Sie PV Anlagen, die im Ganzen oder aus denen einzelne Einheiten verkauft wurden.

Bilder sagen mehr als Worte - überzeugen Sie sich selbst.

Abfindung Steuern sparen
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109,77 kWp Saarbrücken

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2.976 kWp
Mehrum

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299,63 kWp Petershagen

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3.450 kWp
Heuchelheim

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69,12 kWp Offenburg

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748 kWp
Doberlug

Schreiben Sie uns über das Kontaktformular um Unterlagen zu Ihren eigenen Photovoltaik Investment zur erhalten!

Ihnen wurde Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt und Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten? Dann nutzen Sie die Steuervorteile für das Steuern sparen bei Abfindungen. Hierzu benötigen Sie ein eigenes Photovoltaik Investment.

Solar Direktinvest baut solche Photovoltaikanlagen und kann Ihnen somit bei der steuerfreien Auszahlung Ihrer Abfindung helfen.

Kontaktieren Sie uns über das nachfolgende Kontaktformular. Unser Experten aus dem Vertrieb werden sich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt: 

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Wieso müssen bei einer Abfindung Steuern abgeführt werden?

Bis ins Jahr 2003 hinein waren Abfindungen noch steuerfrei, es gab keine Besteuerung und Arbeitnehmer, die eine solche Zahlung erhalten haben, mussten sich keinerlei Gedanken darüber machen, wie sie bei ihrer Abfindung Steuern sparen. Nach 2003 gab es eine Übergangsregelung und Freibeträge, die die Steuerlast noch erleichtert haben.

Ab 2006 sind Abfindungen vollumfänglich zu versteuern. Nur Sozialversicherungsbeiträge, wie z.b die Pflege-, Kranken- sowie Arbeitslosenversicherung, müssen in vielen Fällen nicht gezahlt werden. Arbeitnehmer, die Abfindungen erhalten, müssen dabei oftmals kreativ werden, wenn sie nicht möchten, dass ihre Abfindung durch die Steuern zu einem Großteil gemindert wird.

Verschiedene Modelle, mit welchen man bei der Abfindung Steuern sparen kann, haben sich seither entwickelt. Die Fünftelregelung, aber auch die Senkung des zu versteuernden Einkommens können Ihnen dabei helfen, Steuern bei Ihrer Abfindung zu sparen - im Idealfall senken Sie mit einem Photovoltaik Investment die Steuerlast der Abfindung auf 0€.

Abfindung als Rentensonderzahlung nutzen

Ab 50 Jahren können Sie Ihre Abfindung auch für eine Sonderzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit für Ihre Altersvorsorge nutzen. Durch eine solche Einzahlung erhöhen sich Ihre Entgeltpunkte und Sie können die Kürzung der gesetzlichen Rente ausgleichen.

Doch beachten Sie: Den Einzahlbetrag können Sie nicht frei wählen. Es wird von der Rentenkasse ein individueller Maximalbetrag ausgerechnet. Davon wird ein Großteil vom Finanzamt als Sonderausgaben berücksichtigt. Doch gibt es eine Förderhöchstgrenze: 2021 haben sich von 25.787€, die als Vorsorgebeiträge abgerechnet wurde, nur 23.725€ steuerlich ausgewirkt.

Eine spezielle Form der Abfindung ist die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber. Hier kann die Hälfte der zusätzlich geleisteten Beiträge steuerfrei eingezahlt werden, während die andere Hälfte steuerpflichtig ist. Dies gilt nach § 3 Nr. 28 und Nr. 9 EstG.

Eine Einzahlung in die Rentenversicherung kann sich unter bestimmten Voraussetzungen also lohnen, doch zumeist ist es lukrativer die Abfindung zu investieren und mit diesem Investment auf längere Zeit gesehen Gewinne zu erwirtschaften.

Abfindung Steuern sparen

Mit Ratenzahlung bei Abfindung Steuern sparen?

Viele steuerliche Ersparnisse sind nur möglich, wenn die Abfindung in einem Betrag ausgezahlt wird. Doch gibt es keine gesetzliche Regelung, die eine Einmalzahlung vorschreibt. Oft wäre es für den Gekündigten selbst steuerlich günstiger, dass der Arbeitgeber die Abfindung in zwei Raten ausbezahlt, da meist im Folgejahr geringere Einkünfte zu versteuern sind. Doch ist es, wenn der zweite Teil erst im Folgejahr ausgezahlt wird, nicht möglich ermäßigt besteuert zu werden.

Die Aufspaltung der Abfindung ist durchaus möglich, so hält dies ein Urteil aus dem November 2009 fest. Doch mit der Aufspaltung kann die Fünftelregelung in der Regel nicht auf alle Raten angewandt werden. Ausnahmen werden gemacht, wenn nicht mehr als 10% der Auszahlungssumme auf das nächste Jahr verschoben werden.

Bedenken Sie bei der Überlegung, Ihre Abfindung auf Raten auszahlen zu lassen, dass Ihre ehemalige Firma in die Situation kommen könnte, dass sie die zweite Rate, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, nicht mehr auszahlen kann. Zudem sollte Ihnen bewusst sein, dass Kapitalanlagen durch eine verminderte Auszahlungssumme schwerer zu bewältigen sind.

Abfindung-Steuern-sparen

Rückwirkend bei der Abfindung Steuern sparen

Die Auszahlung der Abfindung als Entschädigung ist vor 3 Jahren erfolgt und Sie möchten bei der bereits ausgezahlten Abfindung Steuern sparen? Eine rückwirkende Steuerminderung kann nur mittels eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) erzielt werden. Es kann nicht rückwirkend in einen Rürup-Vertrag eingezahlt werden und es können auch nicht rückwirkend Verluste angerechnet werden. Die Nutzung des IABs kann nur auf ein bewegliches Wirtschaftsgut, wie beispielsweise eine Photovoltaikanlage, geltend gemacht werden.

Ein weiterer großer Vorteil einer Photovoltaikanlage ist, neben der Nutzung des IABs, die Möglichkeit eine weitere Abschreibung zu nutzen: Die Sonder-AfA von 20% im Jahr der Anschaffung oder aufgeteilt auf die ersten 5 Jahre und die lineare Abschreibung von 5% über 20 Jahre. So können insgesamt 100% der Solaranlage über 20 Jahre abgeschrieben werden, insgesamt 55% bereits im Jahr der Anschaffung und in den Jahren zuvor.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Photovoltaik Abschreibung.

Haftungsausschluss: Wir nehmen auf dieser Seite keine Steuerberatung vor. Um die für Sie persönlich in Frage kommenden steuerlichen Ersparnisse zu klären, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Dieser kann Ihnen alle Fragen zum Steuern sparen bei Erhalt einer Abfindung umfassend erläutern.

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